Oft ist bereits ein Perspektivwechsel hilfreich!
Der Fahrlehrer hat mich hochgradig schlecht unterrichtet.
Bin nach 50 Fahrstunden durchgefallen.

Wenn dich die Fahrschule bewusst abzocken wollte, müsste man sich fragen, weshalb sie damit bis nach der 50. Fahrstunde wartet? Üblich sind im Schnitt 30 Fahrstunden.

Die Fahrschule kann überhaupt kein Interesse daran haben, jemanden bewusst schlechter zu behandeln, als andere Fahrschüler.

Fahrschulen mit überdurchschnittlicher Durchfallquote hätten sehr schnell ein schlechtes Image.

Das, was du deinem Fahrlehrer vorwirfst, wäre also das Schlechteste, was er machen könnte. Er würde am meisten sich selbst schaden.

Warum bist du denn letztendlich überhaupt durchgefallen?

Der Prüfer fertigt ein Prüfprotokoll an. Dort kannst du exakt nachlesen, womit der Prüfer dieses mal nicht einverstanden war.

Du behauptest:

Nicht Fahrstunden wurden 11 Uhr vormittags gemacht und als Abendstunden abgerechnet Sonderfahrt.

Sonderfahrten sind Pflicht und durch den Gesetzgeber vorgeschrieben.

Eine Fahrstunde vormittags um 11:00 Uhr kann nicht einfach als Nachtfahrt (Sonderfahrt) abgerechnet werden.

Welchen Sinn sollte so etwas auch haben?

Nachgefragt:

Wenn die Fahrschule nur halb so schlecht ist, wie du sie beschreibst, musst du dich fragen lassen, weshalb du trotzdem schön brav ganz 50 Stunden dort hingegangen bist?

Wenn man dich über den Tisch ziehen will, wäre es normal, wenn du die praktische Prüfung nicht dort wiederholst. Warum machst du es trotzdem?

Ein Teil der immensen kosten zurückerstattet bekommen.

Wie kommst du denn auf das schmale Brett? Erbrachte Leistungen musst du selbstverständlich auch bezahlen.

Mein Tipp:

Was gelaufen ist, kannst du nicht mehr ändern und Vorwürfe bringen dich kein Stück weiter.

Beschäftige dich mit den Fehlern, die du gemacht hast und überlege dir was du beim nächsten Mal besser machen kannst.

Bei YYouTube habe ich mehr gelernt als in 40 Stunden

Dann steht doch einer erfolgreichen Prüfung nichts mehr im Wege.

Viel Erfolg!

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Was passiert bei einer Fahrt ohne den benannten Begleiter?

Fährt der Fahranfänger ohne die in der Prüfbescheinigung benannte Begleitperson, drohen ihm ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Außerdem wird die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE widerrufen. Da es sich um einen "schwerwiegenden Verstoß" innerhalb der Probezeit handelt, darf eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis nur nach Teilnahme an einem Aufbauseminar erfolgen.

https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/erwerb/begleitetes-fahren/

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Konfliktmanagement rund um das Nachtragsangebot

Ein Nachtrag – ob gerechtfertigt oder nicht – führt schnell zu Konflikten. Im Bauvertragsrecht gilt jedoch eine Kooperationspflicht. Beide Vertragsparteien müssen verhandeln, Vorschläge des anderen zur Kenntnis nehmen und Streitigkeiten möglichst einvernehmlich beilegen.

  • Für den Auftragnehmer bedeutet das, ein angemessenes Angebot zu stellen, bei dem nicht schon im Vorhinein klar ist, dass es ohnehin abgelehnt wird.
  • Der Auftraggeber muss sich wiederum genau mit den Nachtragsangebot auseinandersetzen, das Prüfungsergebnis nachvollziehbar mitteilen und den nötigen Verhandlungsspielraum bieten.

Das Angebot einfach abzulehnen, ohne die Möglichkeit für ein Gespräch zu bieten, ist daher die denkbar schlechteste Option und führt nur zu Bauverzögerungen. Besser ist es, gemeinsam eine Lösung zu suchen: Vielleicht können z. B. einige Positionen entfallen oder günstiger angeboten werden. Wichtig ist wie immer gute Kommunikation.

Ausführliche Informationen zum Thema findest du hier:

https://bau-master.com/baublog/nachtrag-vob/#:~:text=Ein%20Nachtrag%20(auch%20%E2%80%9ENachforderung%E2%80%9C,ein%20Nachtragsangebot%20f%C3%BCr%20den%20Auftraggeber.

Nachgefragt:

Deine Beschreibung ist teilweise nicht nachvollziehbar

An dem "Nachtragsangebot" ist erkennbar, dass die Arbeiten aufgrund der bestellten Artikel nicht fachgerecht ausgeführt werden.

Für die Materialbeschaffung ist in der Regel der Auftragnehmer verantwortlich. Mehrkosten, die der Auftragnehmer verursacht, können selbstverständlich nicht auf den Verbraucher abgewälzt werden.

Das Vertrauensverhältnis ist derart geschädigt, dass wir Angst haben, dass wir um Schadensfall auf 50.000 Euro sitzen bleiben.

50.000,- EUR Schaden entstehen nicht, weil ungeeignetes Material eingekauft wurde. Wie kommst du auf diesen Betrag?

Bevor du dem Auftragnehmer einen Auftrag erteilt hast, hat dir dieser ein Angebot gemacht, in dem sowohl die zu erbringende Leistung, als auch die Beschaffenheit des Materials detailliert aufgeführt wurden.

Was ist eine Bedenkenanzeige nach § 4 Abs. 3 VOB/B?

Die Bedenkenanzeige nach VOB (auch Bedenkenanmeldung) ist eine Mitteilung der Auftragnehmer:in an die Auftraggeber:in, wenn die geplante Ausführung von Leistungen aufgrund von Bedenken nicht gewährleistet werden kann.

Beispiele sind die mangelnde Güte von Baustoffen und Bauteilen, oder wenn Unfallgefahr besteht. Aus Beweisgründen sollte die Bedenkenanzeige am besten schriftlich und vor Beginn der Arbeiten erfolgen.

https://www.planradar.com/de/bedenkenanzeige-vob-muster/#:~:text=besser%20als%20sanieren-,Was%20ist%20eine%20Bedenkenanzeige%20nach%20%C2%A7%204%20Abs.,Bedenken%20nicht%20gew%C3%A4hrleistet%20werden%20kann.

Du schreibst:

Bedenkenanzeige erhalten, die unser Sachverständiger bereits als nicht korrekt zurückgewiesen hat und den Auftragnehmer zum fachgerechtem Weiterbau nach den anerkannten Regeln der Technik auffordert. 

Der Vertrag mit dem Sachverständigen wurde ausschließlich zwischen dir und dem Sachverständigen geschlossen.

Die Bedenkenanzeige des Auftragnehmers gehört zu den gesetzlichen Informationspflichten, gegenüber dem Auftraggeber.

Was der Gesetzgeber vorschreibt, kann nicht durch einen Sachverständigen, als nicht korrekt zurückgewiesen werden. Das ist nachvollziehbar , oder?

Wie weiter oben bereits beschrieben, sind Auftragnehmer und Auftraggeber sogar verpflichtet zu versuchen, sich gütlich zu einigen.

Ein vereidigter Sachverständiger ist befähigt, einen vorliegenden Sachverhalt zu begutachten. Was sollte der Gutachter für dich prüfen? Ich nehme an die Zulässigkeit der Nachkalkulation.

Das entscheidet jedoch bis heute nicht der Sachverständige, sondern ein Richter.

Die Handwerker aufzufordern nach anerkannten Regeln weiter zu arbeiten, ist lachhaft. Wie kommt er dazu? Das hieße nämlich auch, dass der Auftragnehmer auf sein Recht verzichten und auf unvorhersehbare Mehrkosten sitzen bleiben soll.

Ein vereidigter Bau-Sachverständiger ist nicht billig. Ein Fachanwalt für Baurecht wäre sicher die bessere Wahl gewesen.

Du schreibst:

 Der Auftragnehmer hat sich im Laufe des Bauvorhabens nur als Baumvermittler herausgestellt. Das war nirgends für uns erkennbar.

Du wirst doch wohl wissen, mit wem du einen Werkvertrag geschlossen hast, oder nicht?

Der Bauvermittler kann selbstverständlich auch keine Nachkalkulation geltend machen.

Der Vermittler (Makler) erhält bei erfolgreicher Vermittlung eine Provision. Und zwar von der Partei, die ihn beauftragt hat.

Meine persönliche Meinung ist:

Du erzählst viel - sagst aber nichts.

Welche Arbeiten wurden bisher ausgeführt und abgenommen?

Wie wurde die Nachkalkulation begründet?

Wie kommst du auf 50.000,- EUR Schadenersatz?

Wer ist dein tatsächlicher Vertragspartner?

Du willst wissen:

Besteht hier möglicherweise ein Recht zur außerordentlichen Kündigung unsererseits?

Das ist gar nicht notwendig. Als Besteller kannst du den Vertrag bis zur Vollendung jederzeit kündigen. Das ist rechtlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Informationen zum Kündigungsrecht des Bestellers müsste ebenfalls etwas in deinem Werkvertrag stehen. Aber auch das trifft hier offensichtlich nicht zu.

§ 648 BGBKündigungsrecht des Bestellers

1Der Besteller kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. 2Kündigt der Besteller, so ist der Unternehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. 3Es wird vermutet, dass danach dem Unternehmer 5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen.

Wenn der Auftragnehmer 5 % der vereinbarten Vergütung geltend machen kann und du du von 50.000,- EUR Schadenersatz sprichst, müsste das ursprüngliche Auftragsvolumen 1.000.000,-

Aber gekündigt wurde der Vertrag offensichtlich noch nicht.

Meine persönliche Meinung ist:

Für eine seriöse Bewertung ist ein detaillierter Sachverhalt unabdingbar.

Aufgrund deiner Beschreibung ist nicht einmal klar, ob das ganze Geschäft überhaupt rechtskräftig ist.

Was ist da los?

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Dein erster Ansprechpartner ist immer der Vermieter!

Der Vermieter ist verpflichtet, dir die uneingeschränkte Nutzung der Wohnung zu gewährleisten.

Fühlst du dich durch das Handeln eines Nachbarn belästigt oder bedroht, ist der Vermieter verpflichtet, den Verursacher abzumahnen und im Wiederholungsfall, ggf. auch zu kündigen.

Das Ankündigen einer Straftat (Sachbeschädigung) ist nicht strafbar.

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Der PKW darf dort natürlich nicht parken!

Begründung:

Der PKW parkt außerhalb der ausgewiesenen Fläche zum Parken.

Zudem handelt es sich hier um eine Ein- und Ausfahrt (weißer Kombi).

Fahrern, die aus der Ausfahrt kommen und nach links auf die Straße fahren wollen, versperrt der Mini die Sicht.

Es handelt sich um eine 2-spurige Fahrbahn/Busspur mit einem Parkstreifen.

An solchen Gefahrenstellen ist es eigentlich üblich, dass freie Sicht zum querenden Verkehr vorgeschrieben wird.

der Pkw parkt nach dem Ende des absoluten Halteverbotsschilds und vor abgesenkten Bordstein, was ja erlaubt ist, 

Diese Annahme ist leider ein nicht selten teurer Irrtum. Das Parken am abgesenkten Bordstein rechtfertigt sogar das sofortige Abschleppen des PKW.

Übrigens: Sollte der weiße Wagen auf dem ersten Foto nicht fahren, sondern ebenfalls parken, so wäre das selbstverständlich auch nicht zulässig.

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Deine Beschreibung ist nicht nachvollziehbar!

Du behauptest:

Mein Nachbar hat dies fotografiert und der Stadt gesendet.

Wenig später heißt es in einem Kommentar:

Da steht ein Name eines Zeugen,weshalb ich mal davon ausgehe,dass er dies gemeldet hat.

Tatsachen und Spekulationen sind nicht dasselbe.

Du schreibst:

Nun liegt eine Geldstrafe vor in Höhe von 25Euro und möchte fragen ob ich diese zahlen sollte oder nicht.

Die Stadt verhängt keine Geldstrafen, sondern Bußgeldbescheide. Ich bin sicher, du findest in dem Bescheid nicht ein einziges Mal den Begriff "Geldstrafe" - oder?

Ein tatsächlicher Sachverhalt ist für eine Bewertung jedoch unverzichtbar.

Meine persönliche Meinung ist:

Wenn dein Nachbar als Zeuge genannt wurde, könntest du ihn doch einfach mal fragen, was ihn zu seiner Entscheidung veranlasst hat.

Dies ist jedoch nicht der Fall,da weder ein Schild noch irgendetwas darauf hingewiesen hatte das ich im Halteverbot stehen würde

Was verstehst du unter "irgendwas"?

Bist du sicher, dass du nicht doch vielleicht unzulässig hast? Vorstellbar wäre z.B. das Parken bei abgesenktem Bordstein, etwa im Bereich von Ausfahrten. In diesem Fall wäre der Vorwurf, falsch geparkt zu haben begründet. Auch dann, wenn du die Ausfahrt nicht versperrt hast.

Parken auch andere Fahrzeuge in diesem Bereich der Straße?

Was glaubst du könnte dein Nachbar für ein Motiv gehabt haben?

Ob du den Bußgeldbescheid über 25,- EUR bezahlen sollst, kann aufgrund deiner widersprüchlichen Angaben leider nicht seriös beantwortet werden.

Die Frage, die hier zu klären ist, ist Folgende:

Hat die Bußgeldstelle einen einklagbaren Anspruch gegen dich?

Du schreibst:

jedoch habe ich einen Brief von der Stadt erhalten,indem steht ich hätte mein Auto im absoluten Halteverbot geparkt.

Es ist unwahrscheinlich, dass die Bußgeldstelle Informationen von Bürgern, ungeprüft als Parkverbot behandelt und auf gut Glück ein Busgeld verhängt.

Als Alternative zum Bezahlen bleibt dir leider nur der Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid.

Wenn du sicher bist, nicht gegen die Verkehrsregeln verstoßen zu haben, gibt es auch keinen Grund dafür zu büßen.

Was ist denn überhaupt mit den Fotos? Handelt es sich dabei ebenfalls nur um eine Annahme?

Was für mich nicht so recht verständlich ist, ist Folgendes:

Wenn das Ordnungsamt jedes Vergehen verfolgen müsste, das ich täglich sehe, hätte es viel zu tun.

Parken auf dem Radweg oder Behindertenparkplatz. Parken vor Ein- und Ausfahren. Parken ohne gültigen Parkschein, um nur einige zu nennen.

Wäre dann nicht auch Bußgeld für alle ein Bußgeld fällig, die ich während der Fahrt beim Telefonieren fotografiert habe?

Mein persönlicher Tipp:

Im Internet gibt es Angebote von Anwälten, die eine kostenlose Unterstützung gegen Bußgeldbescheid versprechen.

Kostenlos ist lediglich die erste Einschätzung des Anwalts. Die fällt erfahrungsgemäß vielversprechend aus.

In Erwartung, sich das Bußgeld ersparen zu können, erteilt man dem Anwalt dann oft ein Mandat (Auftrag), damit dieser das Widerspruchsverfahren abwickelt.

Leider ist diese Dienstleistung nicht mehr kostenlos. Akteneinsicht beantragen, den Widerspruch formulieren, den Mandanten informieren, usw. Diese Leistungen stellt der Anwalt in Rechnung. Da kommen schnell ein paar Hunderte zusammen, die der Mandant erst einmal bezahlen soll, bevor der Anwalt Klage beim Gericht einreicht.

Häufig wird dem Mandanten erst jetzt klar, auf was er sich eingelassen hat. Rechtlich ist die Forderung des Anwalts in der Regel nicht zu beanstanden. Und tatsächlich sind die Kosten auch im Kleingedruckten zu finden. Nur das liest halt kaum jemand.

Zahlt der Mandant nicht, legt der Anwalt seine Vertretung nieder. Am Ende ist der Betroffene keinen Schritt weiter. Dafür hat er die Anwaltskosten am Hals, die der Anwalt notfalls auch einklagt.

Als wirklich lieber 3 x fragen und sich bestenfalls schriftlich bestätigen lassen, was unverständlich ist.

Konkrete Fragen stellen:

"Welche Leistung des Anwalts ist kostenlos"?

"Welche Leistungen stellt der Anwalt in Rechnung"?

"Mit welchen Kosten muss der Mandant als Unterlegener in einem Widerspruchsverfahren rechnen"?

Fazit: Entweder du machst dir die Mühe und kannst nachweisen, das du nicht im Halteverbot geparkt hast, oder du bezahlst lieber die 25,- EUR und hast deine Ruhe.

Viel Erfolg!

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Die Regeln der Straßenverkehrsordnung sind klar und unmissverständlich

Du schreibst:

In meiner Stadt gibt es eine Stelle, wo ein Stopschild ist aber die Haltelinie ist direkt nach einem Zebrastreifen.

In diesem Fall musst du 2 x anderen Verkehrsteilnehmer Vorrag gewähren.

  1. Zebrastreifen. Du musst deine Geschwindigkeit reduzieren und bremsbereit sein, falls Fußgänger die Straße queren wollen.
  2. Die Haltelinie: Ist der Fußgängerweg frei, fährst du bis zur Haltelinie vor und hältst an.
Soll ich dann in der Prüfung auf dem Zebrastreifen die 3 Sekunden warten oder davor?

Wo muss ich am Stoppschild anhalten?

Fahren Sie an ein Stoppschild heran, müssen Sie an der Haltelinie anhalten. Dies ist eine weiße durchgezogene Linie auf dem Asphalt. Ist diese nicht vorhanden, ist an der Sichtlinie zu halten, also an dem Punkt, von dem aus die Straße des Querverkehrs überblickt werden kann.

Weitere Informationen findest du hier:

https://www.bussgeldkatalog.org/stoppschild/

Tipp: Solche Fragen kannst/solltest du aber auch einfach mal deinem Fahrlehrer stellen.

Neben einer richtigen Antwort erhältst du in der Regel auch Gelegenheit, auf eine realistische Verkehrssituation zu reagieren.

Wenn du deinem Fahrlehrer die beschriebene Stelle nennst, bin ich sicher, dass er diese, oder vergleichbare auch mit dir befährt.

Meine persönliche Meinung ist:

Während der praktischen Prüfung herrscht erfahrungsgemäß Anspannung. Bei dem einen weniger, bei dem anderen mehr.

Zusätzlichen Stress durch Unsicherheit braucht sicher niemand. Fragen wie diese lassen sich schnell und einfach beantworten und das richtige Verhalten trainieren.

Welches Verhalten ist richtig, wenn bereits ein Fahrzeug an der Haltelinie steht?

Hinter dem Auto und ggf. teilweise auf dem Zebrastreifen halten, weil das Auto unmittelbar weiter fährt?

  • Hinter dem Vordermann halten, weil ich nur kurzfristig auf dem Zebrastreifen stehenbleibe und noch genug Platz für Fußgänger vorhanden ist
  • Oder vor dem Zebrastreifen halten und warten bis das vordere Fahrzeug abgebogen ist?

Tipp: Der Fahrlehrer soll dir das Autofahren beibringen. Erfahrungsgemäß werden hierfür bevorzugte Strecken des Fahrlehrers abgefahren.

Diese muss ein Zeitfenster von 90 Minuten (1 Doppelstunde) ausfüllen, möglichst viel Wissen vermitteln und rechtzeitig beendet sein, weil bereits der nächste Fahrschüler wartet.

Ohne zu wissen, was den Fahrschüler beschäftigt und Erklärungsbedarf besteht, spult er den regulären Lehrplan ab.

Viele Fahrschüler trauen sich nicht, ihren Fahrlehrer anzusprechen und vergeben dadurch die Chance auf nachvollziehbare Lösungen.

Die Annahme, sich durch Fragen zu blamieren oder den Fahrlehrer zu nerven ist falsch.

Der Fahrlehrer reagiert verständnisvoll und geht in der Regel auf das, was einen Fahrschüler interessiert ein.

Weitere Situationen, in denen sich Fahrschüler unsicher fühlen sind u.a.

  • Anfahren am Berg
  • Hoch und runter schalten der Gänge
  • Rückwärts einparken

Der Fahrlehrer hat häufig auch ein paar Tipps parat, wie man sich Verkehrsregeln leichter merken kann.

So hat mein damaliger Fahrlehrer im Bezug auf die Vorfahrtsregel rechts vor links immer gesagt: "Wer von rechts kommt hat Recht".

Ob das richtig formuliert ist, lässt sich vielleicht in Frage stellen. Als einfache Regel, die sich gut behalten lässt, weiß der Fahrschüler in der Prüfung aber immer, welches Verhalten richtig ist. Und nur darum geht es letztendlich bei der praktischen Prüfung.

Die gute Nachricht ist:

Wenn man die praktische Prüfung nicht besteht, liegt es erfahrungsgemäß weniger daran, dass sie Situation völlig unbekannt war.

Sehr viel häufiger stellen die Probanden später fest, dass sie einfach aufgrund von Stress so aufgeregt waren und eine falsche Entscheidung getroffen haben.

Das hat nichts damit zu tun, dass der Prüfling nicht Auto fahren kann. Denn das könnte er 14 Tage später wahrscheinlich auch nicht besser.

Neben Kenntnisse über die Straßenverkehrsordnung spielt auch die persönliche Eignung des Fahrers eine maßgebliche Rolle.

Nervosität und Unsicherheit können im Straßenverkehr für den Fahrer und andere zu schweren Unfällen führen.

Tipp: Prüflinge führen die Anweisung des Prüfers aus und sehen permanent in der Rückspiegel um eine Reaktion des Prüfers zu erhalten.

In der Regel sehen sie jedoch lediglich einen Prüfer, der sich Notizen zu machen scheint.

Nicht selten interpretiert der Prüfling das als eine negative Bewertung des Prüfers.

Umso mehr der Prüfer schreibt, desto größer wird die Unsicherheit und damit das Risiko Fehler zu machen.

Gut zu wissen:

Prüfer haben in der Regel eine feste und bevorzugte Prüfstrecke. Hinzu kommt der Fahrlehrer, der auf dem Beifahrersitz sitzt und in einer Gefahrensituation eingreift.

Viele Prüfer nutzen die 55 Minuten um nebenbei auch andere Aufgaben zu erledigen. Oft Arbeiten, die sich so bequem erledigen lassen, aber mit der Prüfungsfahrt wenig zu tun haben.

Vor Jahren hat mir mal ein Prüfer Folgendes erklärt:

Ein Prüfling, der stets eine Bestätigung seiner Entscheidung erwartet, ist unsicher oder möchte für seine Leistung belohnt werden.

Wer etwas macht, um belohnt zu werden, macht es ggf. nicht mehr, wenn die Belohnung fehlt.

Für beides gibt es jedoch wenig Spielraum. Schließlich geht es nicht darum, dem Prüfer zu gefallen. Der Prüfling soll den Prüfer davon überzeugen, dass er in der Lage ist, sich gefahrlos im Verkehr zu bewegen. Auch dann, wenn kein Fahrlehrer und kein Prüfer im Fahrzeug sitzt.

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Deine Beschreibung ist nicht nachvollziehbar!

Du schreibst:

Ich fahre auf der Landstraße höchstens 80kmh.

Gibt es einen bestimmten Grund dafür, dass du höchstens 80 km/h fährst, obwohl die Höchstgeschwindigkeit 100 km/h beträgt und es die Verhältnisse zulassen?

Meistens sind es BMW Fahrer die gefährlich überholen lol.

Soll der nachfolgende Verkehr ebenfalls mit höchstens 80 km/h hinter dir her schleichen? Umso mehr KFZ müssen überholt werden.

 ich hab währenddessen mein Leben nicht riskiert und Sprit gespart.

Würdest du deine Geschwindigkeit anpassen und z.B. 95 km/h fahren, würden dich vielleicht auch weniger Fahrzeuge überholen.

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Fahren im Kreisverkehr: So funktioniert's

Das Fahren im Kreisverkehr verunsichert oft auch geübte Autofahrer. Wann muss man blinken, wer hat Vorfahrt, wie verhält man sich im mehrspurigen Kreisverkehr? Wer diese Regeln beachtet, ist auf der sicheren Seite. 

Für jeden Kreisverkehr gilt: Fahrzeuge fahren nach rechts ein und dann entgegen dem Uhrzeigersinn.

Bild zum Beitrag

Weitere Informationen findest du hier:

https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/kreisverkehr/#zweispuriger-kreisverkehr-wer-faehrt-wann-raus

Gute Fahrt!
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Die sichersten Autos 2023 nach Euro NCAP Crashtest

Die A-Klasse von Mercedes führt, mit Traumwertungen von 96% (erwachsene Insassen), 91% (Kinder), 92% (Fußgänger) und 75% (Assistenzsysteme) im Euro NCAP Crashtest und punktet zusätzlich mit dem intelligenten Assistenten MBUX, der Ablenkungen für den Fahrer minimiert. Im Mini-SUV-Bereich wurde der Volkswagen T-Cross zum Champion gekürt, dank zahlreicher Sicherheitsassistenten, die sowohl Mitfahrer als auch Fußgänger schützen.

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.instamotion.com/blog/euro-ncap#:~:text=Sie%20sind%20klein%2C%20wendig%20und,die%20beste%20Gesamtbewertung%20im%20Kleinwagensegment.

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Wie soll es weiter gehen mit dem Nachbarn?

Ich heiße Maria, bin 61 und wohne schon seit 11 Jahren in dem Mehrfamilienhaus. Es sind ungefähr 8 Wohnungen und vor kurzem ist ein Mann mit seinem 10 jährigen Sohn eingezogen. Mir wurde gesagt er ist Türkischer Abstammung doch nicht weiß es nicht genau. Sie leben jetzt seit Februar in der Wohnung und es gab bis Anfang April keine Probleme. Der Nachbar hat mich nie gegrüßt, was bei uns im Haus üblich ist. Er schaute mich immer komisch an doch mir war es egal. Anfang April → Ich wachte um 4 Uhr morgens wegen lauter ausländischer Musik auf. Ich bat ihn nett die Musik auszuschalten. Er fing an mich zu beleidigen wie z.B "Du alte Kuh was schläfst du nicht lass mich in Ruhe". Daraufhin rufte ich die Polizei wegen Ruhestörung. Er schaltete die Musik zum Glück aus. Ab dem Moment fing alles an. Als er Kehrwoche hatte schüttete er das ganze schmutzige Wasser auf meinen Eingangsteppich, es erzählte mir später eine Nachbarin von Oben. Er fing an Hundekot in meinen Briefkasten zu werfen, das haben 2 Personen gesehen. Er fing auch an lügen den Nachbarn über mich zu erzählen, was selbstverständlich nicht stimmt, zum Glück aber wurde das ihm nicht geglaubt.

Als ich gestern vom Einkaufen gekommen bin sag ich das er bei meinem Briefkasten was gemacht hat. Ich ging auf ihn zu und fragte ihn was er da verloren hat. Er antwortete mit "Schau doch Mal rein du alte" ich öffnete es und es War Gras. Er fing an mich zu beschimpfen mit "Ich fi*ke ihren Töten Mann, ihre Religion (Christentum) und sie selbst sie Kartoffel. Ich hatte einen Schock und er lief weiter.

Ich brauche eure Hilfe!! Was soll ich bloß machen, es geht immer weiter! Meine Anderen Nachbarn beleidigt er auch.

Anzeige? Ich weiß gar nicht was helfen kann, Hausverwaltung antwortet nicht

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Hallo Maria,

für Abhilfe muss hier der Vermieter sorgen. Dein Ansprechpartner ist also zunächst die Hausverwaltung.

Hausverwaltung antwortet nicht

Du solltest deine Beschwerde über den Mieter schriftlich, unterschrieben und als EINSCHREIBEN / EINWURF versenden.

Auf diese Weise lässt sich die Zustellung, sowie eine mögliche Pflichtverletzung der Hausverwaltung, auch später nachweisen.

Meine persönliche Meinung ist:

Schreib' was geschrieben werden muss und lass weg, was dich nicht weiter bringt.

Da die gemachten Vorwürfe ggf. nachgewiesen werden müssen, macht es Sinn, sich auf diese Vergehen zu beschränken.

  1. Daraufhin rufte ich die Polizei wegen Ruhestörung.
  2. schüttete er das ganze schmutzige Wasser auf meinen Eingangsteppich, es erzählte mir später eine Nachbarin von Oben.
  3. Er fing an Hundekot in meinen Briefkasten zu werfen, das haben 2 Personen gesehen.

Professionelle Unterstützung bietet auch der dt. Mieterbund an.

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://mieterbund.de/

Viel Erfolg!
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Tacheles statt Smaltalk!

Um mögliche Konsequenzen für den Handeln bewerten zu können, ist ein nachvollziehbarer Sachverhalt unabdingbar.

Gleiches hat dir auch bereits der User ruhrgur erklärt.

Entweder du erzählst, um was es konkret geht, oder eben nicht. In letzterem Fall lässt sich aber nur mutmaßen und eine Antwort wäre sinnlos.

Eine konkrete Beschreibung des Sachverhalts sieht bei dir so aus:

ja halt so paar sachen im thor browser und so halt .

Warum gehts du überhaupt davon aus etwas illegales getan zu haben?

Die Nutzung von Thor ist nicht strafbar.

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Deine Beschreibung ist nicht nachvollziehbar!
Der chef erfindet immer ausreden, will ihn nocheinmal anrufen, und wenn nichts passiert gehe ich zu seinen chef (der Hauptchef der Firma).

Mit wem hast du den Arbeitsvertrag geschlossen?

Bist du der einzige Mitarbeiter, der keinen Lohn erhalten hat?

Wie begründet dein Chef die Verweigerte Lohnzahlung? Schließlich wurde die Leistung hierfür im Voraus erbracht.

Warum willst du dir weitere Ausreden anhören, statt dich sofort an den Hauptchef zu wenden? Schließlich hast du bereits 2 Monatsgehälter nicht bekommen.

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Baugenehmigung für Verkaufsautomaten: Was Sie beachten müssen

Die Genehmigungspflicht für das Aufstellen eines Verkaufsautomaten unterscheidet sich von Land zu Land und ist in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt. Generell gilt: Verkaufsstände, und dazu gehören auch Automaten, unterliegen dem Baurecht. Das bedeutet auch, dass Sie für das Aufstellen eines Automaten sowohl einen Mietvertrag als auch eine baurechtliche Genehmigung benötigen. Hierfür wenden Sie sich an die jeweiligen zuständigen Ämter.

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.hensing-get-it.com/baugenehmigung-fuer-verkaufsautomaten-was-sie-beachten-muessen/

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Mit Strafanzeigen sollte man vorsichtig sein!

Betrug setzt Vorsatz voraus. Und dem Verkäufer nachzuweisen, dass es sich nicht um einen Irrtum handelt, dürfte schwierig werden. Zumal der Verkäufer auch Abholung und Barzahlung vor Ort angeboten hat.

Die Rechtslage in Kürze:

Zwischen dir und dem Verkäufer ist ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen.

Durch den Kaufvertrag erwirbt der Käufer noch kein Eigentum, sondern lediglich den Anspruch einer Sache, die die vereinbarte Beschaffenheit aufweist.

Die vereinbarte Beschaffenheit ist in diesem Fall:

Apple AirPods mit Ladecase 2. Gen.

Weist der Artikel nicht die vereinbarte Beschaffenheit auf, ist die Sache mangelhaft.

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass private Verkäufer nicht haften müssen.

Richtig ist: Wenn der Verkäufer Apple AirPods verkauft, kann er sich im Schadensfall nicht auf fehlende Kenntnisse berufen.

Bei Sachmängeln muss der Käufer dem Verkäufer zunächst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung des Vertrags setzen.

Hierauf hat der Verkäufer ein Recht.

Wird dem Verkäufer dieses Recht auf Nacherfüllung des Vertrags nicht gewährt, verliert der Käufer seine Ansprüche gegen den Verkäufer. Sowohl die Gewährleistungsansprüche, als auch den Erstattungsanspruch.

Wie geht's weiter?

Du solltest zunächst prüfen lassen, dass es sich tatsächlich nicht um die beschriebenen Kopfhörer geht.

Tipp 1: Alles was du zu dem Verkauf an Bildern, Texten, usw. hast, solltest du unverzüglich an einem sicheren Ort speichern. Anzeigen, die auf Kleinanzeigen ein Mal gelöscht wurden, bleiben gelöscht.

Tipp 2: Hast du den Verkäufer bereits kontaktiert. Falls ja, wie war die Reaktion?

Tipp 3: Wenn du deine Ansprüche gegen den Verkäufer durchsetzen willst, funktioniert das nur mit Entschlossenheit. Drohungen, die nicht auch umgesetzt werden sind warme Luft.

Tipp 4: Du musst dir überlegen, was du willst:

  1. Du verklagst den Verkäufer auf Vertragserfüllung
  2. Du trittst vom Kaufvertrag zurück und verlangst Schadenersatz
  3. Du willst nur deine Kohle zurück und verzichtest auch deine Gewährleistungsansprüche.
  4. Du trittst nicht vom Vertrag zurück und minderst den Kaufpreis.

Bei Minderung gem. § 441 BGB werden Wert und Kaufpreis zueinander in Beziehung gesetzt.

Danach lässt sich folgende Formel aufstellen:

Geminderter Preis = Wert mit Mangel x vereinbarter Preis : Wert ohne Mangel

Beispiel-Rechnung

Angenommen,

  • die Kopfhörer hätten einen Wert von 100,- EUR.
  • Du hast sie für 80,- EUR gekauft.
  • Die gelieferten Dinger sind 40,- EUR wert.

In diesem ließe sich ein neuer Kaufpreis von 32,- EUR errechnen.

40 € (mit Mangel) x 80,- EUR (Kaufpreis) : 100,-€ (Wert ohne Mangel)

Den Differenzbetrag zwischen dem geminderten Preis und der geleisteten Zahlung von 80,- EUR beträgt 48,- EUR. Diesen Betrag muss dir der Verkäufer erstatten. Das ist gesetzlich so geregelt.

Sollte die gelieferten Kopfhörer also nicht ganz schlecht sein und du kannst damit leben, könntest du durch die Kaufpreisminderung unter Umständen noch ein Geschäft machen.

Wenn der Verkäufer stur bleibt, nicht mehr reagiert oder den Account gelöscht hat, sehe ich den Verdacht einer Betrugsabsicht als begründet.

Erst jetzt bewegen wir uns im Strafrecht.

Gut zu wissen:

Sowohl Kleinanzeigen, wie auch PayPal unterstützen aktiv die polizeilichen Ermittlungen. Allerdings erst, nachdem der Geschädigte Strafantrag gestellt hat.

Fazit: Die Sache ist rechtlich klar und deine Ansprüche gegen den Schuldner nicht zu bezweifeln.

Solche Geschichten können jedoch auch etwas langwierig werden.

Der Gesetzgeber sieht folgende Reihenfolge vor:

  • Kaufvertrag
  • Sachmangel
  • Nacherfüllung des Vertrags
  • Rücktritt vom Vertrag
  • Schadenersatz.

Erfahrungsgemäß ist nur ein Weg erfolgreich. Entschlossenheit

Abzocker sind asozial, aber nicht dumm.

Bevor sich ein Abzocker bei der Sachlage vor Gericht ziehen und verurteilen lässt, zahlt er doch lieber den Kaufpreis zurück und zockt dafür 2 andere ab, die weniger entschlossen sind, sich zu wehren.

Die gute Nachricht: Genau aus diesem Grund landen die wenigsten Auseinandersetzungen auch tatsächlich vor Gericht.

Soweit der allererste Überblick zum Sachverhalt.

Noch Fragen? - Einfach fragen!
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1 Miete nicht bezahlt Kündigung folgen?

Hallo,

Meine Freundin und ich wohnen seit 9 Monaten in einer neuen Wohnung und haben bisher immer pünktlich die Miete bezahlt. Wir befinden uns beide in der Ausbildung, wobei meine Freundin unbezahlt arbeitet und seit Januar Unterstützung vom Amt erhält. Unser Vermieter war von Anfang an darüber informiert, dass meine Freundin kein eigenes Einkommen hat, und hat uns dennoch den Mietvertrag ohne die Forderung nach einer Bürgschaft unterzeichnen lassen.

Seit März werden wir vom Vermieter und den Nachbarn belästigt, weil wir gelegentlich einen kleinen Hund zu Besuch haben. Im Gegensatz dazu läuft im ersten Stock ein großer Kampfhund frei herum, ohne dass jemand etwas dagegen unternimmt. Wir vermuten, dass dies daran liegt, dass der Vermieter und die Nachbarn dieselbe Nationalität haben.

Unser Vermieter ruft uns oft mehrfach an, erscheint unangekündigt an der Tür und schickt uns zahlreiche Nachrichten mit der Drohung, uns fristlos zu kündigen, wenn der Hund weiterhin in der Wohnung bleibt. Zudem wird uns vorgeworfen, wir wären täglich laut, was nicht der Wahrheit entspricht. Eine Nachbarin kann dies schriftlich bestätigen, aber da unser Mietvertrag auf ein Jahr befristet ist, wird der Vermieter ihn nicht verlängern.

Letzte Woche haben wir dem Vermieter mitgeteilt, dass wir bis Ende Mai aus der Wohnung ausziehen werden, da wir den Hund nicht weggeben können und die ständigen Belästigungen nicht mehr ertragen. Wir haben dem Vermieter neue Mietinteressenten ab Juni vorgeschlagen.

Aufgrund finanzieller Engpässe, da wir schnell die neue Wohnung inklusive Miete und Kaution bezahlen mussten, konnten wir die Miete für Mai nicht mehr aufbringen. Nun droht uns der Vermieter mit rechtlichen Schritten, falls wir die ausstehende Miete nicht sofort begleichen.

Welche Konsequenzen hat dies für uns? Gibt es Möglichkeiten, uns gegen die ständigen Belästigungen und falschen Anschuldigungen des Vermieters und der Nachbarn zu wehren?

Wir sind dankbar für jede Hilfreiche Antwort

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Das ist die falsche Sichtweise!

Aufgrund finanzieller Engpässe, da wir schnell die neue Wohnung inklusive Miete und Kaution bezahlen mussten, konnten wir die Miete für Mai nicht mehr aufbringen. 

Richtig ist: Du musst den bestehenden Mietvertrag erfüllen. Hierauf hat der Vermieter einen einklagbaren Rechtsanspruch.

Letzte Woche haben wir dem Vermieter mitgeteilt, dass wir bis Ende Mai aus der Wohnung ausziehen werden, ..........

Das Recht dazu hast du. Allerdings auch die Pflicht ggf. auch Kündigungsfristen einzuhalten. In der Regel beträgt die 3 Monate.

Meine persönliche Meinung ist:

Ihr solltet euch unbedingt mit dem Vermieter einigen. Anderenfalls kann die Sache richtig teuer werden.

Tipp: Um eine Doppelbelastung durch zwei Mieten vermieden werden Soll kann der Miete die alte Wohnung bis zum Vertragsende untervermieten. Der Vermieter muss zwar zustimmen, allerdings muss der Vermieter über eine Untervermietung in Kenntnis gesetzt werden.

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Wenn die Übernahme von Schönheitsreparaturen nicht wirksam auf den Mieter übertragen wurde, kann der Vermieter selbstverständlich auch keine in Rechnung stellen.

Die Voraussetzung für Schadenersatz ist ein einklagbarer Rechtsanspruch.

Sie kam mit Ihrer Vermieterin nie klar und dachte sich, so könne man Stress sparen.

Spielt das noch eine Rolle, wenn ich ausziehe? Investiere ich noch Geld und Zeit in eine Renovierung, die ich nicht schulde, für eine Vermieterin, mit der ich nie klar kam?

Ist dies rechtens was sie macht ? Gibt es nicht etwa sowas wie Nachbesserungsfrist ?

Das wäre der Fall, wenn deine Freundin doch zur Übernahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet war.

Möglich, dass der Mietvertrag unzulässige Klauseln enthält und ggf. nichtig ist.

Muss der Mieter bei Auszug renovieren, müssen diese Arbeiten zumindest sachgerecht ausgeführt werden.

Das Suspekte war, sie hat sich kaum die Wohnung angeschaut und meinte alles sei top.

Also wurde die Wohnung vor Ort an den Vermieter zurück gegeben, ohne dass dieser etwas zu beanstanden hatte?

Wir sind keine professionellen Maler, haben aber nach besten gewissen gestrichen. An 2 Steckdosen und an wenigen Stellen am Boden sind scheinbar noch Farbkleckse gewesen.

Mehrere Farbkleckse auf dem Boden, die nicht entfernt wurden hat nichts mit Können zu tun - sondern mit Sorgfalt und Gründlichkeit.

Etwa 4 Monate später kamen Kostenvoranschläge. 

Einen Kostenvoranschlag erstellt der Auftragnehmer (Handwerker) für den Auftraggeber (Vermieter).

Was kann man noch nach knapp 10 Monaten machen.

Für mich ist der lange Leerstand der Wohnung nicht nachvollziehbar.

Auszug vor 10 Monaten.

Etwa 30 Tage später bekam Sie einen Anruf, dass die Wohnung scheiße gestrichen wurde. 

30 Tage sind auf jeden Fall zu lange, um nachträglich so offensichtliche Mängel geltend machen zu können.

Und selbstverständlich hat der Mieter ein Recht auf Nacherfüllung. Das heißt: Der Vermieter muss dem Mieter eine angemessene Frist setzen, um die Mängel zu beseitigen. Erst nachdem die Frist fruchtlos verlief, befindet sich der Schuldner (Mieter) im Verzug. Vorher hat der Vermieter kein Recht Handwerker zu beauftragen und die Kosten auf den Mieter abzuwälzen.

Meine persönliche Meinung ist:

Eine tatsächliche Forderung scheint es ja auch noch gar nicht zu geben.

Wer eine Rechnung stellt, muss die auch detailliert begründen. Zum Beispiel auch, weshalb eine angemietete , braune Holzdecke, bei Auszug weiß gestrichen werden muss?

Mietkaution einfordern vom Vermieter mit einer Vorlage für Mieter
Weder die Kaution noch die Nebenkosten hat zurückbekommen
Musterbrief / Vorlage zur Rückforderung der Mietkaution für Mieter

Sie möchten die Mietkaution einfordern? Im Folgenden finden Sie ein Muster / Vorlage für ein Schreiben, das die Rückforderung der Mietkaution zum Inhalt hat:

https://www.fachanwalt.de/magazin/mietrecht/mietkaution-einfordern#google_vignette

Tipp: Wenn davon auszugehen ist, dass der Vermieter trotz Rückforderung der Kaution, diese nicht, entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen herausgibt, sollte sich deine Freundin vielleicht besser direkt an den Deutschen Mieterbund wenden.

Ausführliche Informationen und wie der Deutsche Mieterbund deine Freundin unterstützen kann, erfährst du hier:

https://mieterbund.de/

Viel Erfolg!
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Wie lang ist die Verjährungsfrist?

Die Verjährungsfrist beträgt für Ordnungswidrigkeiten drei Monate, bei Drogen- und Alkoholverstößen sechs Monate. Die zuständige Behörde muss innerhalb dieser Frist eine Maßnahme gegen den verantwortlichen Fahrzeugführer ergreifen.

Wichtig: Eine solche Maßnahme ist bereits die Anordnung, einen Anhörungsbogen zu versenden. Wann dieses Schreiben tatsächlich zugeht, ist für die Frage der Verjährung ohne Bedeutung. Das Datum dieser Anordnung findet sich nicht auf dem Anhörungsbogen, sondern nur in der Bußgeldakte. Es lässt sich somit allein anhand der behördlichen Anhörung nicht erkennen, ob das Verfahren wegen Verjährung einzustellen ist. Die Frage, ob die Verjährung durch die Anhörung unterbrochen wurde, lässt sich nur nach Einsicht in die Bußgeldakte klären.

Weitere Informationen findest du hier:

https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/verfahren/

mein Vater hat mehrmals ein anhörungsbogen bekommen, woraufhin wir nicht geantwortet haben.

Niemand muss sich selbst belasten.

Muss ich Einspruch einlegen damit die checken das der verjährt ist?

Das ist die Voraussetzung für alles Weitere. Ob die Sache tatsächlich verjährt ist lässt sich nur durch Akteneinsicht bestimmen.

Lohnt sich ein Einspruch?

Mit dem ADAC Bußgeldrechner finden Sie heraus, mit welcher Strafe Sie rechnen müssen und ob sich ein Einspruch lohnt. Schnell, anonym und kostenlos!

Die Clubjuristen haben einen Mustereinspruchstext für Sie erstellt:

Mustereinspruch Bußgeldverfahren

PDF, 848 KB

Weitere Informationen findest du hier:

https://www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/bussgeld-einspruch/

Muss ein Einspruch begründet werden?

Nein, der Einspruch muss nicht begründet werden. Eine Begründung sollte erst dann erfolgen, wenn der Betroffene die Aufzeichnungen der Bußgeldstelle gesehen und soweit erforderlich mithilfe eines Anwalts ausgewertet hat.

Viel Erfolg!
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Nicht jeder, der befugt ist, ist auch befähigt!

Dein Erlebnis auf dem Verkehrsübungsplatz beschreibst sehr gut, wie solcher, gut gemeinter Fahrunterricht häufig erlebt wird.

Väter, Freunde und Bekannte glauben häufig etwas lehren zu können. Eigentlich wird jedoch erwartet, dass du weißt, was verlangt wird und umsetzen kannst.

aber da alles schief gelaufen ist konnte ich nicht fahren und wurde extrem laut angeschrieben von meinem Vater und habe bisschen Trauma

Würde dein Vater anders handeln, müsste er sich ja eingestehen, dass er dir nicht verständlich genug erklärt hat, was er von dir wollte.

Meine persönliche Meinung ist:

Der Führerschein kostet richtig viel Geld. Du bist also kein Bittsteller, sondern ein gleichberechtigter Vertragspartner, der für sein Geld auch eine optimale Leistung erwarten kann.

Das Verhältnis zwischen Fahrlehrer und Fahrschüler muss von Anfang an positiv sein. Wenn sich der Fahrschüler nicht wohl fühlt, sollte er nicht zögern, den Fahrlehrer zu wechseln. Das ist bei den meisten Fahrschulen möglich.

Was kann ich schonmal üben?

In der Theorie wird gelehrt, was du in der Praxis umsetzen musst.

Du kannst während dem praktischen Teil weiter theoretische Tests machen.

Auf diese Weise kannst du dein theoretisches Wissen auffrischen. Wenn du dich lange genug mit der Theorie beschäftigst, kannst du in der Praxis sicherer handeln.

Vieles weiß man nach der theoretischen Prüfung erfahrungsgemäß, oft nicht mehr genau.

Zum Beispiel unter welchen Voraussetzungen ein stehender Schul- oder Linienbus überholt werden darf.

Beschäftigst du dich weiterhin mit den theoretischen Fragen, wird dir die Bus-Frage immer wieder mal gestellt. Wenn diese Frage immer wieder richtig beantworten kannst, wirst du in der Praxis auch genauso handeln.

Was gilt beim Abbiegen an einer Ampel richtig, wenn der grüne Pfeil vorhanden ist?

Ansonsten bist du gut beraten, wenn du dir von Anfang an angewöhnst, was dir die Fahrlehrerin beibringt.

Viel Erfolg!
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Eine Pinsel-Lackierung ist nicht empfehlenswert!

Eine Lackierung kann nicht besser als ihr Untergrund sein. Eine gute Vorbereitung der zu lackierenden Oberfläche, sowie geeignete Lacke sorgen für ein optimales Ergebnis.

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Tipp: Beim Lackieren gilt grundsätzlich: Lieber 2 x dünn auftragen, als 1 x dick.

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