Schriftliche Missbilligung

Guten Tag,

vorab ist zu sagen, ich bitte um qualifizierte Antworten die belegbar sind und nicht Antworten à la "Der Lehrer hat immer Recht und du hast dich im zufügen". Diese Antworte helfen mir nicht weiter...

Klasse: 9 Bundesland: SH Schule: Gymnasium

Folgender Vorfall: Unser Lehrer "hechtet" 5 Min vor Schulschluss aus dem Klassenraum, ohne nur irgendwas zu sagen. Nun kamen nach ca. 1-2min Mitschüler aus den Computerräumen zogen sich ihre Jacken an und meinten wir dürfen gehen. Ich dachte: "Ok, es ist gleich Schluss, der Lehrer ist weg und die Anderen meinen wir dürfen gehen." Demnach haben wir uns nun auch auf dem Weg gemacht. 1 Min vor dem Klingeln(wo wir schon weg waren) kam der Lehrer wieder und Schüler die etwas trödelig waren berichteten uns, dass wir nun eine Schriftliche Missbilligung bekommen würden. Der Lehrer hat uns nicht darauf angesprochen, aber heute ist diese Missbilligung tatsächlich in der Post.

Nun zu meinen Fragen: Darf der Lehrer einfach eine Missbilligung losschicken, ohne einen vorher zu informieren bzw. darauf anzusprechen. Ist diese Missbilligung überhaupt Rechtens. Was kann ich gegen diese Missbilligung unternehmen ?

Ich habe schon was rausgesucht, kann ich dieses verwenden ? Er hat ja seine Aufsichtsplicht verletzt...

Minderjährige Schülerinnen und Schüler sind während des Unterrichts, während des Aufenthalts auf dem Schulgelände in der Unterrichtszeit und bei sonstigen Schulveranstaltungen durch Lehrkräfte zu beaufsichtigen. Durch die Beaufsichtigung sollen die Schülerinnen und Schüler vor Gefahren geschützt werden, die sie aufgrund normaler altersgemäßer Erfahrung nicht selbst übersehen und abwenden können, und vor Handlungen bewahrt werden, deren Auswirkungen sie aufgrund ihrer Entwicklung in der Regel nicht abzuschätzen vermögen. Zur Beaufsichtigung und zur Unfallverhütung können Schülerinnen und Schülern Weisungen erteilt werden.

Schule, Recht, Gesetz, Lehrer, Schleswig-Holstein, sh