Vergütung nach LBesG AW A6?

2 Antworten

Das kommt drauf an welcher Dienstgrad nach der Ausbildung ist. Das sollte man euch mitgeteilt haben in eurer Ausbildung. Ich finde es indes erschreckend das Anwärter der allgemeinen Verwaltung nicht in der Lage sind diese doch recht einfache Frage selbst herauszufinden.

Ich würde auf A6 tippen.

Einfach auf www.oeffentlicher-dienst.info das entsprechende Bundesland und die Werte einrragen

Fertig.


pewpewlazer 
Fragesteller
 19.05.2024, 12:16

wer hat gesagt dass ich die Ausbildung gerade mache?

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Hierbei handelt es sich nicht um eine Vergütung nach Tarifvertrag (TV-L od. TVöD) sondern um die Beamtenbesoldung nach dem Landesbesoldungsgesetz (LBesG).

Aus der Bezeichnung geht alles hervor, was man wissen muss.

Wenn jemand nach AW A6 des LBesG besoldet wird, handelt es sich um einen Beamtemanwärter (kein Azubi), der Anwärterbezüge (AW) für das Amt A6 der Besoldungsordnung A erhält.

A6 ist Einstiegsamt eines Beamten der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt, vgl. § 24 Nr. 2 LBesG NRW.

Die offiziellen Besoldungstabellen des Landes NRW findest du unter https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/besoldungstabellen-fuer-beamtinnen-und-beamte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zollbeamtin / Beamtin im gehobenen Zolldienst