Hallo,
ich habe Fragen zu folgendem Sachverhalt. Meine Nichte wurde mit ihrem Bruder von meinen Eltern groß gezogen. Der Kontakt zu der Mutter besteht und zu dem Vater gibt es kein Kontakt. Nun ist meine Nichte vor einem Jahr ausgezogen und macht eine schulische Ausbildung als Kinderpflegerin. Sie wird in paar Tagen 21. Sie erhält Bafög und es müsste ihr noch Kindergeld zustehen, da sie ja in einer Ausbildung ist und es bis 25 Jahren zustehen würde, in ihrer Situation. Das Kindergeld hat sie über die Mutter beantragen lassen, da sie nach Auszug dafür zuständig ist und über ihr läuft. Und sie hatte auch ein Abzweigungsantrag gestellt, dass das Geld auf ihr Konto geht und nicht auf ihrer Mutter ihr Konto. Das hatte ihr eine Mitarbeiterin von der Kindergeldstelle gesagt. Die Mutter erhält selbst Kindergeld, da sie eine geistige Behinderung hat ( Lernschwierigkeiten aufgrund vom IQ). Jetzt bekam meine Nichte Rückmeldung von der Kindergeldstelle und es wurde abgelehnt. Ein Foto mit der Begründung, hänge ich hier mit an. Ich werde nicht so richtig daraus schlau, was es mit dem Paragraphen auf sich hat.
Nebenbei arbeitet meine Nichte für paar Std. im Einzelhandel, damit sie paar Euro mehr hat, weil es knapp wird mit dem Geld.
Mein Neffe wohnt noch bei meinen Eltern und bekommt KG, dies läuft über meine Eltern. Er ist 20 und befindet sich ebenfalls in einer Ausbildung.
Meine Fragen sind:
Ist dies rechtens ist, weil ja in einer Ausbildung KG bis 25 Jahre zustehen würde.
Oder hat es damit zu tun, dass die Mutter Kindergeld bezieht. Was ich mir aber nicht vorstellen kann.
Oder kann nur 1 Kind Kindergeld bekommen? Wenn es über 18 Jahre ist und eine Ausbildung absolviert.
Oder weil sie einen Minijob hat?
Sie hat vor der Ablehnung mit der Kindergeldstelle telefoniert und da wurde nix erwähnt, dass sie es nicht erhalten würde.
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Liebe Grüße