Sind Beamte zur politischen Neutralität verpflichtet?

Ja, Beamte sind zur politischen Neutralität verpflichtet. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Prinzip des Beamtentums, das sicherstellen soll, dass der öffentliche Dienst unabhängig von politischen Einflüssen arbeitet und somit das Vertrauen der Bürger in eine unparteiische Verwaltung gewahrt bleibt. Konkret bedeutet dies, dass Beamte in ihrer dienstlichen Tätigkeit keine parteipolitischen Interessen verfolgen dürfen und sich politisch neutral verhalten müssen.

Ist die politische Neutralität nur verpflichtend wenn's es ins Parteibuch passt? Oder bekommt die Polizei nun auch ein Gespräch aufgedrückt?

Sich für Diversität auszusprechen, steht nicht im Widerspruch zum Neutralitätsgebot, weil Diversität ein grundlegender Wert und Prinzip unserer Gesellschaft und des demokratischen Rechtsstaats ist. Das Eintreten für Diversität fördert die Gleichbehandlung, Chancengleichheit und den Respekt gegenüber allen Menschen, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion, sexueller Orientierung oder anderen Merkmalen.

...zur Antwort

Ja könnte ich.

Dieser test war jetzt aber auch nicht sonderlich schwer

...zur Antwort
Was denkt ihr darüber, ist das wahrscheinlich, dass mit Berechnung so schlechte Politik gemacht wird?

Nein.

...zur Antwort

Triff halt ne Aussage zur KUR

Willst du die KUR in Anspruch nehmen, so solltest du keine Angaben (auch nicht "0") hier machen: Überschuss (geschätzt)

Und Soll oder Ist Besteuerung steht auch nicht zur Wahl

...zur Antwort

Der Millionär der im Jahr 10 Mio durch Kap macht, zahlt 2.5 Mio an KapESt zzgl SolZ und KiSt.

Die durchschnittliche Pflegefachkraft mit ca 3.500€ monatlich zahlt ca 400€ Steuern, was ca 11.5% sind

Die steuerliche Belastung ist folglich nur halb so groß.

...zur Antwort

Du musst gem §138 AO sowie §14 GewO deine gewerbliche Tätigkeit mit dem ersten tätig werden bei der zuständigen Gemeinde sowie dem Finanzamt anmelden. Weder im Steuerrecht noch im Gewerberecht gibt es diesbezüglich Freigrenze/Freibeträge. 

Beim Finanzamt musst du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (FsE) ausfüllen und diesen elektronisch übermitteln, dieses wird dann deine Eingaben prüfen und dir denn eine Steuernummer zuweisen. Für den "Online-Handel" auf Marketplace wie eBay benötigst du noch eine USt-IdNr. zum Nachweis, dass du steuerlich geführt wirst.

Solltest du mehr als 22.000 € Umsatz erwarten, kommt die Kleinunternehmerregelung gem §19 UStG nicht in Betracht. Bist du kein Kleinunternehmer, musst du am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.

Egal wie am Ende musst du jährlich deine Einkommensteuererklärung nebst Anlage EÜR abgeben, je nach Herangehensweise des FA ebenfalls die GewSt Erklärung und USt Erklärung. 

Meldest du dein Gewerbe nicht an, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.

...zur Antwort

Da ich bezweifle das du wirklich Angehöriger der Freien Berufe bist.

Du musst gem §138 AO sowie §14 GewO deine gewerbliche Tätigkeit mit dem ersten tätig werden bei der zuständigen Gemeinde sowie dem Finanzamt anmelden. Weder im Steuerrecht noch im Gewerberecht gibt es diesbezüglich Freigrenze/Freibeträge. 

Beim Finanzamt musst du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (FsE) ausfüllen und diesen elektronisch übermitteln, dieses wird dann deine Eingaben prüfen und dir denn eine Steuernummer zuweisen. Für den "Online-Handel" auf Marketplace wie eBay benötigst du noch eine USt-IdNr. zum Nachweis, dass du steuerlich geführt wirst.

Solltest du mehr als 22.000 € Umsatz erwarten, kommt die Kleinunternehmerregelung gem §19 UStG nicht in Betracht. Bist du kein Kleinunternehmer, musst du am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.

Egal wie am Ende musst du jährlich deine Einkommensteuererklärung nebst Anlage EÜR abgeben, je nach Herangehensweise des FA ebenfalls die GewSt Erklärung und USt Erklärung. 

Meldest du dein Gewerbe nicht an, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.

...zur Antwort

Eine Berücksichtigung für das Deutschlandticket wäre im Rahmen der Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte möglich. Aber: Im Rahmen der Entfernungspauschale sind sämtliche Aufwendungen für diese Wege bereits abgegolten. Eine Berücksichtigung der Kosten für ÖPNV-Tickets erfolgt nur wenn diese Kosten höher sind als die Entfernungspauschale.

...zur Antwort

Da wird dir nichts anderes übrig bleiben als dir die Videos "anzuschauen"

...zur Antwort
es gibt mittlerweile ein toten Polizisten der nur noch durch Maschinen wegen Organspende am leben gehalten wird.

Bullshit

Der Beamte liegt im künstlichen Koma.

Das wiederum passt natürlich nicht so ins rassistische Weltbild und verkauft sich so schlecht.

sollte dieser täter mit aller härte bestraft werden`?

Das wird er ziemlich sicher werden.

staatswantl hat gesagt nur versuchter mord obwohl jetzt einer tot ist

Es ist ja niemand tot, höre also auf zu lügen.

nancy faser keine ahung ob die strafde zulässt

Das wiederum ist dusselige Unfug.

...zur Antwort

Die Ansprüche aus Versicherungsverträgen verjähren gem. § 195 BGB in drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Leistung fällig geworden ist.

70% deiner Fragen könntest du mir Hilfe von Google selbst beantworten.

...zur Antwort

Erstmal selber schuld, auf Elster.de wäre das Ganze gratis.

Die Erklärung liegt vor, Zasta hat gemacht wofür du es jetzt zu bezahlen hast.

Klar kannst du jetzt noch andere sinnlose und teure Anbieter nutzen, die Erklärung von Zasta wird zwar durch das FA verworfen werden. Am Zasta wirst du trotzdem zahlen müssen.

...zur Antwort
habe allerdings vom Finanzamt bisher noch nicht den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und somit auch noch keine Steuernummer erhalten.

Den musst du gem §138 AO auch selber hinschicken

Ich würde trotzdem gerne bereits meine Produkte verkaufen und frage mich, ob ich bereits Rechnungen ohne diese erstellen kann.

Ja kannst du, auf er Rechnung erfolgt der Hinweis das die Steuernummer nachgereicht wird. Liegt diese vor, so erfolgt die Änderung der Rechnung dahingehend.

Zudem hast du 6 Monate Zeit deine Rechnung auszustellen

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen. Quellen, wo ich das selbst nachlesen kann wären auch hilfreich.

§14 UStG bspw.

...zur Antwort