Sollte das Alter der Strafmündigkeit gesenkt werden?

10 Antworten

Nicht unbedingt. Aber die "Kariere" jugendlicher Straftäter sollte viel stärker "gewürdigt" werden. Es ist richtig, dass man Jugendlichen, die irgendwie auf die schiefe Bahn gerutscht sind oder einmalig irgendwas verbockt haben, nicht das Leben zerstört. Sie sollen ihre Chance bekommen. Strafen sollten übrigen auch viel mehr in Richtung Wiedergutmachung gehen, soweit sich das irgendwie machen läßt. Das wirkt dann auch erzieherisch, hoffentlich.

Wenn aber jemand schon das 5. oder 6. Mal straffällig geworden ist, dann sollte Ende mit der Nachsicht sein, und das unabhängig vom Alter. Hier muß für klare Verhältnisse gesorgt werden. Wobei ich kein Freund von reinen Gefängnisstrafen bin, das hilft am Ende niemandem. Wir müssen da andere Ansätze finden. Die Skandinavier haben da interessante Ideen, die scheinbar sehr erfolgreich sind.

Der Strafvollzug in Norwegen und Schweden | Gefängnisseelsorge (gefaengnisseelsorge.net)

Nein, ich finde nicht. Unter 14 jährige sind nach dem Gesetz noch Kinder und Kinder können nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Denkbar wäre allerdings eine Strafbarkeit ab dem 12. Lebensjahr bei besonders schweren Straftaten (Verbrechen) wie Mord im individuellen Einzelfall, nachdem ein speziell ausgebildeter Facharzt für Kinderpsychiatrie festgestellt hat, dass der 12 oder 13 jährige bereits die geistige Reife besitzt, um die Folgen seiner Tat zu beurteilen.

"Es kann allerdings das Sorgerecht von den Eltern auf den Staat übertragen werden, was ja nichteinmal eine krasse Bestrafung ist": nun, das würde ich so nicht ganz unterzeichnen, da in diesem Fall dann natürlich auch das Jugendamt den Aufenthaltsort bestimmt. In aller Regel, wird dann die Unterbringung in einer (geschlossenen) Jugendhilfeeinrichtung angeordnet oder zunächst auch die Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie. Eine Sorgerechtsübertragung ist ja nicht nur eine reine Formalität.

Mfg

Unter 18 Jahren sollte man eigentlich nur mit pädogogischen Maßnahmen ahnden. Eine Bestrafung führt nur zu Trotzreaktionen und Rückfall in die Kriminalität.

Das müsste natürlich behutsam und aufbauend organisiert werden. Solche Sozialarbeiten o.ä. würden dann auch schon für jüngere Straftäter infrage kommen.

Der Gedanke dahinter ist, dass 13 Jährige oder jüngere die Folgen ihres Handelns noch nicht vollständig abschätzen können. Man glaubt also, es sei klüger sie nicht nach Erwachsenemstrafrecht zu behandeln, sondern ihnen mittels pädagogischer und psychotherapeutischer Maßnahmen zu behandeln.

Deshalb kommen 13-jährige Mörder in die Psychatrie und nicht in den Knast.

Deswegen soll das hier:

Hingegen kann das Sorgerecht von den Eltern auf den Staat übertragen werden [das ist ja nicht mal eine Krasse Bestrafung]

auch keine Strafe sein.

Die Frage läuft also darauf hinaus ob man es für vergleichbaren Sachverhalt hält, wenn ein Erwachsener seine untreue Ehefrau erschießt oder ob ein ein Kind ein anderes im Sandkasten tötet. Für mich sind das zwei völlig verschiedene Phänomene und es wäre in meinen Augen absurd, so zu tun, als sei das dasselbe.

Absolut! Mindestens auf 12 Jahre sollte es gesenkt werden. Es gibt zu viele Probleme, die man ansonsten kaum in den Griff bekommen kann. Überhaupt das Jugendstrafrecht! Der 20-Cent-Killer musste für keinen Tag ins Gefängnis, da das Urteil auch "erzieherisch" wirken soll. Intensivstraftäter Erdinc S. durfte einen Mann zum Krüppel boxen - auch er kam davon!


Eisenschlag  31.01.2022, 15:46

Ich kann deine Meinung verstehen, aber nur weil man bei Intensivtätern zu lange wegschauen, ist ja nicht gleich das ganze System schlecht.

3
BelfastChild  31.01.2022, 15:50
@Eisenschlag

Na ja, die deutsche Justiz hat halt Vor- und Nachteile. Aber das Jugendstrafrecht bräuchte meiner Meinung nach ein Upgrade. Ein weiteres Beispiel: Kevin Schwandt (ab 3:30).

1