Pflegefachfrau-/mann - Ausbildung verkürzen nach Pflegeberufsgesetz?

Hallo zusammen,

ich bin am Anfang des 2. Ausbildungsjahres zur Pflegefachfrau und möchte meine Ausbildung um 12 Monate verkürzen.

Laut §8 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ist eine Ausbildungsverkürzung möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Berufsbildungsgesetz (BBiG)

§ 8 Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungsdauer
(1) Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und der Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungsdauer zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Dauer erreicht wird.
(3) Für die Entscheidung über die Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungsdauer kann der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung Empfehlungen beschließen.

Da ich bereits mein Abitur (anerkannte Hochschulreife) abgeschlossen habe, erfüllt dies einen Verkürzungsgrund. Daher habe ich den Antrag auf Ausbildungsverkürzung bei meinem Ausbilder eingereicht. Leider erhielt ich die Antwort, dass eine Verkürzung der Ausbildung zur Pflegefachfrau nicht möglich sei, basierend auf §6 des Pflegeberufegesetzes (PflBG).

Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz - PflBG)

§ 6 Dauer und Struktur der Ausbildung
(1) Die Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Abschlussprüfung in Vollzeitform drei Jahre, in Teilzeitform höchstens fünf Jahre. Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht und einer praktischen Ausbildung; der Anteil der praktischen Ausbildung überwiegt.

Die beiden Gesetze scheinen im Widerspruch zueinander zu stehen: §8 Abs. 1 des BBiG ermöglicht eine Verkürzung, während §6 des PflBG dies ausschließt.

An wen kann ich mich wenden, um diese rechtliche Frage zu klären? Sollte ich einen spezialisierten Anwalt aufsuchen oder gibt es eine andere Stelle, die hierbei weiterhelfen kann?

Viele Grüße

Abitur, IHK, Ausbildungsverkürzung, Pflegefachfrau, Pflegefachkraft
Wie helfe ich jemandem der von seinem Ausbildungsbetrieb ausgebeutet wird?

In meinem nährene Umfeld gibt es jemand der von seinem Ausbildungsbetrieb definitiv ausgebeutet wird.
Unter anderem beinhalted dies Überstunden werden nicht vergütet weder durch Geld noch Freizeit. Im Betrieb heisst es einfach dass dies nicht gemacht wird bzw nicht gibt. Und bei dieser anzahl Überstunden ist das ein ordentliches Geld das auf die letzen 2 Jahre zusammenkommt. Ausserdem betriebt dieser Betrieb eine eigene "Berufsschule" die keine klare Lernstruktur, Benotungssystem und Lernziele aufweisen. Man erarbeitet nur um die Gunst des "Lehrers" zu erhalten um auf gute Noten zu hoffen.
Mit nur 10% Fehltage wird man nicht an die Abschlusprüfung zugelassen.
Diese Person in meinm Umfeld will betreffend der Überstunden nichts unternehmen, auch wenn dies Rechtlich nicht korrekt ist wie das gehandhabt wird. Die Gründe dafür ist die Angst die Ausbildungsstelle zu verlieren, gemobbt zu werden, schrekliche Schichten zu bekommen und schlechte Noten zu erhalten oder Allgemien aufzufallen. Die Person hat inzwischen 2 von 3 Lehrjahre abgeschlossen.
Was kann ich tun um dieser Person zu helfen oder den nötigen Support zu geben um dies entweder durchzuziehen oder sich an die Handelskammer zu wenden?
Gibt es weitere möglichkeiten? Diese Person liegt mir sehr am Herzen aber ich sehe wie diese Ausbildung die Person einfach mental fertig macht.

Job, Arbeitgeber, Azubi, IHK

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