Wohnung gekündigt vermieter/in verhalten sich merkwürdig?
Guten Tag.
Vor ca 1 Woche habe ich meine Wohnung gekündigt das Kündigungsschreiben wurde beim vermieter abgegeben auf Nachfrage ob er mir die gleich unterschreiben kann, lehnte er ab und meinte er würde mir ne Bestätigung schreiben.
Vor ca 2 Tagen habe ich nachgefragt ob er mir die Bestätigung schon fertig gemacht hat, seine Antwort er hat es noch nicht ausgedruckt… komisches Verhalten meiner Meinung nach.
die Kündigung hat er erhalten nur eben ohne Unterschrift von ihm.
meine Frage wäre jetzt brauche ich überhaupt die Unterschrift von ihm ? Er kann ja auch behaupten er hätte nie eine Kündigung erhalten.
danke für die Antworten
14 Antworten
die Kündigung hat er erhalten nur eben ohne Unterschrift von ihm.
Was soll er da auch unterschreiben?
Du musst nachweisen, wann die Kündigung im Machtbereich des Empfängers angekommen ist, der Empfänger muss hier gar nichts.
die Kündigung hat er erhalten nur eben ohne Unterschrift von ihm.
Die braucht es grundsätzlich auch nicht.
Eine Kündigung ist eine "einseitige" Willenserklärung.
Fertig.
Wichtig ist, dass sie - notfalls auch beweisbar - zugestellt wurde.
Eine Bestätigung der Kündigung ist nicht erforderlich.
war sonst noch jemand bei der übergabe dabei im falle dass du vor gericht zeugen brauchst ... wenn nicht, musst du sie nochmal abgeben diesmal mit zeugen
wie gesagt: der behauptet dann er hat die kündigung gar nicht erhalten ... aussage gegen aussage
Der VM muß die Kündigung weder unterschreiben noch dir eine Bestätigung geben.
Also hör auf ihn zu nerven.
Er kann ja auch behaupten er hätte nie eine Kündigung erhalten.
Dann müßtest Du nachweisen das er sie bekommen hat.
wow was für ein sinnloser Kommentar ich nerve nicht ich möchte mich nur absichern! Damit ich etwas in der Hand habe und wie kann ich das machen indem ich seine Unterschrift bekomme.
Was ist denn heute mit dir los? So gehaessig kenne ich dich ja gar nicht. Schreib ihm doch, was er tun kann. Anscheinend befuerchtet er ja, der Vermieter koenne den Zugang der Kuendigung bestreiten.
Schriftl. Kdg. per Einwurfeinschreiben
Oder eben - der Vermieter wohnt im gleichen Haus - Selbsteinwurf in den Vermieterbriefkasten mit Zeugen oder Einwurf in den Vermieterbriefkasten durch Boten (der dann auch Zeuge ist). Waere hier sicher praktischer, als extra zur Post zu gehen und dann auch noch zu bangen, ob die auch wirklich noch rechtzeitig zustellt.
Damit ich etwas in der Hand habe ...
Dafür gibt es unterschiedliche Zustellungsweisen. z.B. Einschreiben usw.
Muss man nicht