... muss ich dann meiner Firma Rückzahlung erstatten wegen dem Urlaub ?
Nur wenn sich aus deinem Vertrag ein solcher Erstattungsanspruch des Arbeitgebers ergibt, sonst nicht.
... muss ich dann meiner Firma Rückzahlung erstatten wegen dem Urlaub ?
Nur wenn sich aus deinem Vertrag ein solcher Erstattungsanspruch des Arbeitgebers ergibt, sonst nicht.
Die Zollinhaltserklaerung musst du ausfuellen und auf das Paket kleben. Das Formular (ein kleiner Sticker) bekommst du kostenlos bei der Post.
Inwieweit dann beim Empfaenger in Pakistan Abgaben anfallen, richtet sich nach den entsprechenden Bestimmungen in Pakistan.
Wenn du der Probezeitverlaengerung zustimmst (sonst geht es nicht), gilt dann auch die verkuerzte Kuendigugsfrist weiter. Das allerdings nur fuer insgesamt hoechstens 6 Monate.
Es kommt auf die Situation an, ob es ernst gemeint ist und ob sich der so Angesprochene beleidigt fuehlen muss oder zumindest kann.
Wenn die Schlagersaengerin Michelle ihren Ex Matthias Reim in einem Duet mit diesem als "Du Idiot" bezeichnet, ist es natuerlich keine. Tut sie es aber im "echten" Leben und muss Herr Reim dann davon ausgehen, dass sie es auch so gemeint hat, kann es eine sein.
Eine Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Der kann gar nicht ablaufen.
Du meinst sicher die dazugehoerige Ausweiskarte. Die darf bei der Wiedereinreise nach Deutschland durchaus auch schon abgelaufen sein. Probleme kann es aber schon vorher beim Einchecken fuer den Rueckflug geben, wenn die Fluggesellschaft die abgelaufene Ausweiskarte nicht akzeptiert und einen Nachweis von dir darueber verlangt, dass du ueberhaupt nach Deutschland einreise darfst.
Hast du den Arbeitgeber unverzueglich ueber die Arbeitsunfaehigkeit, deinen Aufenthaltsort am Urlaubsort und deine dortigen Kontaktdaten informiert? Geht aus der Bescherinigung des dortigen Arztes auch hervor, dass du arbeitsunfaehig bist (also nicht nur krank)?
Vermutlich besitzt du die somalische Staatsangehoerigkeit aufgrund deiner Abstammung von einer somalischen Mutter. Ob du einen somalischen Pass beantragt hast oder nicht, spielt dafuer ueberhaupt keine Rolle. Viele Menschen besitzen keinen Pass aber sehr wohl eine Staatsangehoerigkeit.
Inwieweit du die somalische Staatsangehoerigkeit ablegen kannst, weiss ich nicht. Sicher wird man dir da aber bei der somalischen Botschaft in Berlin entsprechende Auskuenfte geben koennen.
Normalerweise darf man das. Auf Wunsch wird der alte Ausweis nicht eingezogen, sondern ungueltig gemacht und dem Ausweisinhaber wieder ausgehaendigt.
Wenn das bei dir nicht so war, musst du bei der betreffenden Behoerde nach dem Grund fragen. Wir koennen nicht wissen, warum diese anders als normal gehandelt hat.
Wenn sie sich in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder einer erziehungsbeauftragten Person befinden, gibt es da keine gesetzlichen Beschraenkungen. Dann duerfen sie gesetzlich also rund um die Uhr.
Viele Clubbetreiber wollen aber grundsaetzlich keine Minderjaehrigen in ihren Clubs haben und stellen darum eigene (strengere) Regelungen auf. Das duerfen sie natuerlich auch.
Personensorgeberechtigt sind in aller Regel nur die Eltern. Erziehungsbeauftragt kann jede volljaehrige Person sein, die von den Eltern des Minderjaehrigen mit dem Erziehungsauftrag ausgestattet wurden. In aller Regel verlangen die Clubbetreiber - sofern sie Minderjaehrige ueberhaupt rein lassen - dass die Erziehungsbeauftragung dann auch mit einem sog. "Muttizettel" nachgewiesen werden muss.
da sich die Regelungen ja häufig ändern
Eigentlich nicht.
Nach der Hochzeit würde ich gerne ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen
Wenn ich dich richtig verstanden habe, will dein dann Ehemann zu dir nach Deutschland und nicht du zu ihm nach Deutschland. Dann kannst du das Visum aber gar nicht beantragen. Das muss er schon selbst tun.
Weiterhin verstehe ich es so, dass du Deutsch/Deutscher bist. Das Einkommen oder Vermoegen eines deutschen Ehepartners spielt aber fuer den Zuzug des auslaendischen Ehepartners im Normalfall aber gar keine Rolle.
Wenn er das Visum erst nach der Eheschliessung beantragt (ihr also vorher schon im Ausland geheiratet habt), braucht er auch keine Verpflichtungserklaerung. Die braucht er nur, wenn ihr noch nicht verheiratet seid. Die koennte dann aber auch dein Vater abgeben.
Bezahlt wird die tatsaechlich erbrachte Arbeitszeit. Das Geld erhaeltst du zu dem Zeitpunkt, zu dem du es auch ohne Kuendigung erhalten wuerdest.
Mir scheint allerdings, du hast nicht bedacht, dass du auch in der Probezeit eine Kuendigungsfrist einhalten musst.
Zahlst du Miete an deine Freundin? Wenn ja, ist von einem Untermietverhaeltnis auszugehen und du bist rechtmaessiger Besitzer der Wohnung. Deine Freundin kann dir aber bei Eigenbedarf fristgemaess kuendigen.
Wie hoch ist dein vertraglicher Urlaubsanspruch (Jahr) und was - wenn ueberhaupt - steht im Vertrag zum Urlaubsanspruch im Austrittsjahr?
Bei einer 5 Tage Woche wirst du, wenn das Arbeitsverhaeltns insgesamt laenger als 6 Monate bestanden hat, mindestens einen Anspruch auf 20 bezahlte Urlaubstage haben. Vertraglich kann es mehr sein. Das koennen wir dir aber erst dann sagen, wenn du die oben gestellten Fragen vollstaendig beantwortet hast.
Die Gaeste haben in dem Fall doch ueberhaupt keinen Vertrag mit dem Hotel. Sie haben einen Vertrag mit dem Veranstalter und der hat nun wieder einen Vertrag mit dem Hotel. Wenn dieser seine dem Hotel geschuldete Leistung aber nicht erbringt, darf das Hotel natuerlich auch die vereinbarte Leistung verweigern.
400 Zigaretten, also 2 Normalstangen, duerft ihr (2 Personen, die mindestens 17 Jahre alt sind) zusammen abgabenfrei einfuehren. Fuer die zusaetzlichen 5 Schachteln fallen Abgaben an. Wenn ich mich recht entsinne, sind das 3,80 Euro pro 20er Packung, wenn ihr sie beim Zoll anmeldet (roter Ausgang). Meldet ihr sie nicht an und werdet erwischt, kommt noch einmal der gleiche Betrag als Strafe dazu.
Die 2 Kranktage muessen beim Urlaub wieder gutgeschrieben werden (§ 9 BUrlG).
Die gesetzliche Kuendigungsfrist fuer den Arbeitnehmer betraegt eigentlich 4 Wochen, nicht 3 Monate.
Arbeitsvertraglich duerfen aber auch laengere Fristen vereinbart werden, wenn die fuer den Arbeitgeber nicht kuerzer als die fuer den Arbeitnehmer ist.
6 Monate sind allerdings wirklich arg lang. Wenn es da keine guten Gruende fuer gibt, koennte ein Arbeitsgericht hier moeglicherweise eine Hinderung des Arbeitnehmers an der freie Berufswahl sehen.
Natuerlich ist sie huebsch. Zwar nicht unbedingt "mein Typ", huebsch ist sie aber auf alle Faelle.
Weil ich nicht wegen jedem Scheiss zur Polizei renne, Konflikte lieber persoenlich loese und auch mal ein Auge zudruecken kann.
Das ist voelliger Quatsch. Er ist das, was sich aus seiner Staatsangehoerigkeit ergibt und nix anderes. Koerper bulgarisch, Seele deutsch ... was fuer ein Unsinn!