Was tun Mieterin zahlt nicht die Mieterhöhung?

9 Antworten

Was tun damit sie endlich mal es bezahlt?

Bevor die Mieterin verpflichtet ist, die höhere Miete zu bezahlen, muss die Mieterhöhung erst mal wirksam vereinbart sein. Bis dahin bleibt die Miete wie bisher gleich.

Wirksam vereinbart ist die Mieterhöhung, wenn das Mieterhöhungsverlangen von der Mieterin unterschrieben wurde. Weigert sie sich zur Unterschrift, muss man sie gerichtlich zur Zustimmung zwingen.

Möglicherweise weiß das die Mieterin, und vertöstet euch immer weiter, während sie weiß, dass ohne ihrer Unterschrift ihr nicht mehr Geld fordern könnt.


Kaufland333 
Fragesteller
 03.12.2019, 18:26

Sie sind der Beste, Danke!

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bwhoch2  03.12.2019, 19:18
@Kaufland333

Nein, Wilees ist besser.

Ein Mieterhöhungsverlangen muss nicht unterschrieben werden, damit es gilt. Wie kann man jemand zu einer Unterschrift zwingen. Ihm die Hand führen?

Auch ohne Unterschrift der Mieterin kann man wirksam mehr Geld verlangen. Wenn das Mieterhöhungsverlangen, das Euer Anwalt geschrieben hat, rechtlich in Ordnung ist, hat die Mieterin durch "Nicht"-Zahlung nach Ablauf von ungefähr 2 - 3 Monaten automatisch erklärt, dass sie nicht mit der Erhöhung einverstanden ist. Von ihrem Sonderkündigungsrecht hat sie auch nicht Gebrauch gemacht.

Also bleibt nur eines: Man muss sie auf Zahlung der erhöhten Miete verklagen und das sollte wieder Euer Rechtsanwalt übernehmen.

Dabei wird sie nicht, wie von Renick geschrieben, zur Zustimmung gezwungen, denn sie kann natürlich weiterhin dagegen sein. Trotz Gerichtsurteil, dass sie die erhöhte Miete zahlen muss, könnte sie also ohne weiteres die Erhöhung verweigern, erwirkt aber damit, dass sie dann ohne weiteres gekündigt werden kann wegen Verletzung vertraglicher Pflichten, denn mit dem Gerichtsurteil kommt die Erhöhung einer Vertragsanpassung gleich.

Also, auf zum Rechtsanwalt!

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Renick  03.12.2019, 20:23
@bwhoch2
Dabei wird sie nicht, wie von Renick geschrieben, zur Zustimmung gezwungen

Das ist jetzt unnötige Wortklauberei von dir. Deine Kommentare waren schon mal sinnvoller. Ich denke, jedem, auch dem Fragesteller ist völlig klar, dass sie nicht gezwungen wird, zu unterschreiben, sondern dass damit gemeint ist, dass die Mieterhöhung wirksam und gültig ist und die erhöhte Miete gezahlt werden muss.

Also bleibt nur eines: Man muss sie auf Zahlung der erhöhten Miete verklagen

Das habe ich auch erklärt, also Kommentar überflüssig.

Auch ohne Unterschrift der Mieterin kann man wirksam mehr Geld verlangen

Falsch. Jurstisch völlig falsch. Ohne der Unterschrft oder wahlweise Gerichtsbeschluss. Kann nicht mehr Geld verlangt werden. Wäre dem so, würde die Mieterin in Verzug geraten, wenn sie die bisherige Miete weiter zahlt. Aber das ist nicht der Fall, es gilt dann die bisherige Miete weiter.

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bwhoch2  05.12.2019, 18:32
@Renick
oder wahlweise Gerichtsbeschluss

Das hast Du nicht geschrieben. Du hast geschrieben, das Gericht würde sie zur Unterschrift zwingen und das ist definitiv falsch. Nenn das mtw. Wortklauberei...

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Hat sie Euer schriftliches begründetes Mieterhöhungsbegehren unterschrieben? Was Deine Eltern sagen / erzählen ist irrelevant. - nur Schriftliches hat Bestand.

Desweiteren - das Arbeitsamt bezahlt keine Miete. Mietkosten werden im Rahmen von Leistungen nach SGB II bewilligt und gezahlt und zwar regelmäßig an den Leistunsbezieher und nicht an den Vermieter.

Ansonsten gilt § 558 b / (2) BGB :

https://dejure.org/gesetze/BGB/558b.html

(2) Soweit der Mieter der Mieterhöhung nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Verlangens zustimmt, kann der Vermieter auf Erteilung der Zustimmung klagen. 2Die Klage muss innerhalb von drei weiteren Monaten erhoben werden.


bwhoch2  03.12.2019, 19:12

Wilees ist der Beste!

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wilees  03.12.2019, 19:17
@bwhoch2

pssst - ich verrate Dir etwas - ich bin weiblich

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Erstmal gibt es bestimmte gesetzliche Anforderungen an eine Mieterhöhung. Ich hoffe deine Eltern haben diese eingehalten. Sofern diese eingehalten wurden, kann nach Ablauf der gesetzlichen Frist deine Eltern auf Zustimmung klagen.


Hast du ihr das schriftlich mitgeteilt mit der Mieterhöhung und auch einen Grund angegeben, der rechtlich gesehen unanfechtbar ist? Und zwar du selber, nicht deine Eltern.


Lotta1965  03.12.2019, 18:24

Mir ist nicht ganz klar, wer hier überhaupt der Vermieter ist - der Fragesteller oder die Eltern..............

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Kaufland333 
Fragesteller
 03.12.2019, 18:29

Die eltern und ich bin der Sohn

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Sternenbande  03.12.2019, 18:30
@Kaufland333

Wenn deine Eltern die Vermieter sind dann ist es völlig unerheblich, was du der Dame schreibst. Da braucht sie auch keine höhere Miete zu zahlen.

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jobcenter anrufen

und nachfragen.

bist du die vermieterin? wenn nicht, is doch egal, dann muss sie halt ausziehen bald.


Kaufland333 
Fragesteller
 03.12.2019, 18:18

Hmm ob sie es durch Datenschutz Gründen mir sagen, ist eine andere Frage

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GoldenEye2019  03.12.2019, 18:23
@Kaufland333

Die brauchen gar keine Daten nennen. Deine Eltern nennen einfach ihr Problem und den Namen der Mieterin...

Wenn deine Eltern das machen, dann kommen solche Probleme vermutlich nicht auf, weil die Wissen was sie machen müssen...

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smolnik7579  03.12.2019, 18:38
@GoldenEye2019

das amt hat interesse daran, dass der kunde nicht in weitere schulden fällt. er würde sicher angeschrieben werden, dass ihr euch gemeldet habt und würde dann auch wegen mitwirkungslosigkeit ärger bekommen. man muss dem amt alle änderungen nennen.

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