Was tun? Hausmitbesitzer will erst Geld, dann Heizöl bestellen. Ist das Erpressung?

Onaxer  06.10.2023, 16:49

Wo vermutest Du die Betrugsabsicht?

Benutzer1447 
Fragesteller
 06.10.2023, 16:50

Weil der pauschal 1000€ von jedem Haushalt will ohne Kostenvoranschlag, keine Quittung, kein gar nichts. Das schreit für mich nach Abzocke!

4 Antworten

Das mit der Quittung hat ja dann dein Bruder verpeilt - bei einem Betrag in der Höhe könnte man so etwas durchaus verlangen. Aber wenn Bruder höflich bittet - vielleicht gibt es ja noch eine Quittung.

Wenn es in der WEG keine Hausverwaltung gibt - und ihr nur eine Stimme des Mehrfamilienhauses seid - macht ihr ohnehin immer was der Mehrheitseigentümer beschließt - der für jeder Wohnung eine Stimme hat.

Aber dennoch würde ich bei der nächsten Versammlung den Vorschlag einbringen das Hausgeld entsprechend der allgemeinen Kostensteigerung zu erhöhen, ein Konto hierfür einrichtet über welches ihr in der Konstellation dann eben nur gemeinsam darauf zugreifen könnt- so sollte die Transparenz gewährt sein. Die Abrechnung der Nebenkosten solltet ihr dann auch gemeinsam machen.


ErsterSchnee  06.10.2023, 17:22
der für jeder Wohnung eine Stimme hat.

Üblicherweise hat jeder Eigentümer nur eine Stimme...

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kabbes69  06.10.2023, 17:27
@ErsterSchnee

Wenn der Typ 5 Wohnungen im Eigentum hat - hat er pro Wohnung eine Stimme.

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Wenn es um so viel Geld geht würde ich an seinef Stelle auch nicht in Vorleistung gehen nur um dann vielleicht wochenlang meinem Geld hinterherlaufen zu müssen.

Eine Erpressung kann ich hier nicht erkennen, noch nicht mal eine Nötigung.

Nach Lieferung und Rechnungsstellung wird dann abgerechnet.

Wenn es - wie ich annehme - um die gemeinsamen Ölvorräte aller Hausbewohner geht, kannst du ja andernfalls anbieten, zukünftig die Beschaffung für alle zu übernehmen - ohne Vorkasse für die anderen. Eine Hausverwaltung, die die Beschaffung übernimmt gibt es ja offensichtlich nicht mehr.


Benutzer1447 
Fragesteller
 06.10.2023, 17:31

Sind die Anwalt? :-)

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Sie und der andere Typ sind die einzigen Eigentümer.
Dann sind sie beide die Eigentümergemeinschaft des Hauses.
Wenn sie keine Verwaltung mehr haben, müssen dann nicht sie beide diese Verwaltungsaufgaben in Form von Eigentümerversammlungen übernehmen?
Für eine Heizölbestellung bedarf es eines Rücklagenkontos.
Dumm ist halt schon, daß der andere auf Grund seines Eigentumsanteils sie bei allen Tagesordnungspunkten überstimmen kann.

Hallo Benutzer1447!

Ihr könntet anregen, ein Heizölkonto anzulegen, auf das ihr und der/die andere Besitzer regelmäßig einen Betrag entsprechend euren Quadratmeter-Anteilen einzahlt. Dann ist Geld für die Bezahlung vorhanden. Am Jahresende wird abgerechnet.

LG

gufrastella