Rückforderung eines Gerätes?

1 Antwort

Soweit ich das verstehe wurde mündlich ein Ratenzahlungsvertrag mit der Freundin deiner Freundin abgeschlossen? Sofern nicht explizit anders vereinbart hat sie diesen zu erfüllen und kann nicht einseitig zurücktreten.

Setzt natürlich voraus, dass der Vertrag überhaupt gültig ist und nachweisbar und soetwas.