Müssen eigentlich die Eltern das Bußgeld von Kindern zahlen?

4 Antworten

Nein, mit 16/17 gilst du als Jugendlicher und von Jugendlichen erwartet man, dass sie reif genug sind, um das Unrecht einer Tat einzusehen. btw: das gilt auch schon mit 14.

Der oder die Jugendliche ist also ganz allein für die entstandenen Konsequenzen verantwortlich. Wenn er oder sie nicht zahlen kann, kann die Strafe anderweitig abgegolten werden. (z.B. mit Arbeitsleistung, Wiedergutmachung oder Nachschulungen (Verkehr))

Nachzulesen ist das hier: Link

Begeht ein Jugendlicher eine Ordnungswidrigkeit, dann muss er selbst die dafür vorgesehene Geldbuße bezahlen (nicht seine Eltern!). Kann er das mangels Einkommen nicht sofort, dann kann er Zahlungserleichterungen beantragen (Stundung, Ratenzahlung).

Begeht ein Jugendlicher eine Straftat, dann wird er nach dem Jugendgerichtsgesetz behandelt, welches Geldstrafen nur in sehr seltenen Ausnahmefällen vorsieht. Statt dessen wird er in der Regel zur Ableistung von "Sozialstunden" verurteilt werden. Bei einer besonders schweren Tat ist aber auch Freiheitsstrafe (die nennt sich dann "Jugendstrafe") bis zu 10 Jahren möglich. Außerdem können weitere Maßnahmen wie Weisungen und Zuchtmittel (z.B. Freizeitarrest ) angeordnet werden, um erzieherisch auf den straffällig gewordenen Jugendlichen einzuwirken.

Die Eltern müssen niemals Geldbußen oder Geldstrafen zahlen, die ihren Kindern auferlegt werden. Sie haben die Taten ja schließlich nicht begangen. Sippenhaft gibt es in Deutschland nicht mehr.

Selbst bei jüngeren Kindern haften die Eltern nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Ab dem Alter von 7 Jahren bestehen zivilrechtliche Ansprüche gegen den Bürger.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das stimmt so nicht.

Ab 7 ist man bereits Deliktfähig, kann also bereits für Schadenersatz herangezogen werden.

Und auch für eine Ordnungswidrigkeit haftet nur der Verursacher.

Der Satz "Eltern haften für ihre Kinder" gilt nur, wenn die Eltern nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.

Es gibt keine Verpflichtung ein Bußgeld für sein Kind zu bezahlen.