darf ebay sowas verlangen?

2 Antworten

Ja, müssen sie sogar bei einem Umsatz ab 2.000€ oder ab 30 Verkäufen.

Ebay und Co. sind in diesen Fällen seit Anfang 2023 nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz Meldungen am das Bundeszentralamt für Steuern durchzuführen und dafüe benötigt Ebay die Steuer ID.

Hintergrund dieser Regelung ist diejenigen zum Vorschein zu bringen, die eigtl. die ganze Zeit gewerblich unterwegs sind und die Verkäufe aber als privat deklarieren. Die privaten Verkäufer betrifft es folglich kaum.

Rein aus der Meldung ergibt sich aber keine Pflicht daraus Steuern zahlen zu müssen.

Meistens sind es Gegenstände des täglichen Gebrauchs, die in solchen Fällen verkauft werden und selbst wenns kein Gegenstand des tägl. Gebrauchs ist, müsste erstmal die Haltefrist zwischen Kauf und Verkauf von einem Jahr unterschritten sein und ein Veräußerungsgewinn draus mind. 1.000€ betragen, damit es ein steuerbares privates Veräußerungsgeschäft ist.

Zur Not, sofern Nachfragen seitens des Finanzamts kommen, kann er ja die Situation darlegen, was das für Verkäufe sind und gut ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

Dürfen sie leider, da wurde vor einiger Zeit was geändert. Du darfst dich sogar drauf einstellen, dass die nen Personalausweis von dir wollen wenn du ne Auszahlung haben willst - und zwar unzensiert. Hab ich schon erlebt und die 40€ die mir ebay seit Dezember schuldet nie gesehen.

Seit dem 1. Januar 2023 gilt das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) in Deutschland. Es wurde im Rahmen der umfassenden EU-Amtshilferichtlinie DAC7 erlassen und verpflichtet bestimmte Betreiber digitaler Plattformen zur Meldung von Stammdaten und Umsätzen ihrer registrierten Anbieter

Quelle: https://klardenker.kpmg.de/dac7-und-psttg-in-kraft-das-sollten-unternehmen-jetzt-wissen/