Scheinbar schickt sie mehr als 100 Pakete pro Monat, es handelt sich also um erhebliche Einnahmen.
Sie handelt, so wie es aussieht, selbstständig, nachhaltig, mit Gewinnerzielungsabsicht und beteiligt sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr.
Das wäre ein anmeldepflichtiges Gewerbe (sowohl beim Gewerbeamt als auch beim Finanzamt mittels Fragebogen zur steuerlichen Erfassung).
Auch sind entsprechende Steuererklärungen (Einkommensteuererklärung, ggf. Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärung) abzugeben.
Sie ist der Meinung, dafür keine Steuern entrichten zu müssen, Sie sei Kleinunternehmerin und das Ganze sei eine "private Tätigkeit
Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich nur auf die Umsatzsteuer. Bei Beanspruchung dieser Regelung wird keine Umsatzsteuer erhoben. Und diese muss sie auch erstmal beim Finanzamt beantragen.
Hat aber mit anderen Steuerarten, die für sie ggf. relevant sind (Einkommensteuer, Gewerbesteuer) nichts zu tun.
Bei der Einkommensteuer gibt es den Grundfreibetrag (11.604€). Sofern dein zu versteuerndes Einkommen (Alle Einkünfte abzüglich Sonderausgaben und Außergewöhnliche Belastungen) darunter liegt, fällt keine Einkommensteuer an.
Bei der Umsatzsteuer gibt's die Kleinunternehmerregelung (oben schon erklärt). Kann nur beansprucht werden, wenn
- du mit deinen Umsätzen im Vorjahr bei nicht mehr als 22.000€ und
- im laufenden Jahr bei voraussichtlich nicht mehr als 50.000€ liegst.
Ansonsten wären es 19% der Umsätze.
Und Gewerbesteuer fällt bei einem Gewinn von über 24.500€ erstmal an.
Gibt es solche Ausnahmen, wenn man zb Wäsche verkauft, die man nur ganz kurz getragen hat?
Nein.