Bin bald fertig mit Ausbildung und werde nicht übernommen. Nun sagt mir die frau Personalabteilung das ich keinen urlaubstag mehr hätte obwohl ich noch?

3 Antworten

bitte um einen auszug aus der datenbank, wann du urlaub genommen hast und wie sie die urlaubstage berechnet hat. dann vergleichst du es mit deinem ergebnis und dann seht ihr ja, wo der fehler liegt.

Wenn du dir sicher bist, dass du richtig gerechnet hat, kannst du den Urlaubstag beim Arbeitsgericht einklagen. Mach das aber ohne Anwalt, weil du den auch dann selbst bezahlen musst, wenn du die Klage gewinnst.

Bist du dir aber wirklich ganz sicher?


Audiiii508 
Fragesteller
 19.05.2024, 15:52

Für dieses Jahr von Januar bis Mai hatten wir auubis insgesamt 12,5Tage urlaubstage. Und habe insgesamt 10 urlaubstage genommen. Habe es eben grad beim urlaubs Portal geguckt wo man es beantragen kann müsste noch 2,5 Tage übrig haben

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DerCaveman  19.05.2024, 15:53
@Audiiii508

Wie hoch ist dein Jahresanspruch und wann genau endet dein Ausbildungsverhaeltnis (taggenau)?

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Audiiii508 
Fragesteller
 19.05.2024, 15:56
@DerCaveman

Es endet am 30.05. Und für diese 5Monate wären es ja 12,5 Urlaubstage

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DerCaveman  19.05.2024, 15:59
@Audiiii508

Dann sind es im laufenden Jahr aber keine 5 vollen Monate, sondern nur 4. Angebrochene Monate fallen bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs unter den Tisch.

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Audiiii508 
Fragesteller
 19.05.2024, 16:02
@DerCaveman

Das heißt jetzt die haben doch keine Fehler gemacht die Personalabteilung ?

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DerCaveman  19.05.2024, 16:05
@Audiiii508

Du verraetst mir ja nicht, wie hoch dein Jahresanspruch ist. Wenn der 30 Tage betraegt und das Ausbildungsverhaeltnis am 30. Mai endet, betraegt dein Teilanspruch fuer dieses Jahr 10 Tage. 12,5 Tag (die dann auf 13 aufzurunden waeren) waeren es erst, wenn das Ausbildungsverhaeltnis fruehstens am 31. Mai enden wuerde.

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Völlig korrekt,!

Urlaubstage gibt's für volle Monate

Dein letzter Arbeitstag /Prüfungstag ist der 28.05.

Also kein ganzer Monat Mai!

Bundesurlaubsgesetz:

..Die Gewährung von einem Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses bedeutet auch, dass für Beschäftigungszeiten unter einem Monat überhaupt kein Urlaubsanspruch gewährt wird...

https://www.ihk.de/ostbrandenburg/zielgruppeneinstieg-gruender/arbeitsrecht/urlaub-1957802