Arbeitslosengeld 1?

8 Antworten

Kann mich das Arbeitsamt in den Monaten zwingen andere Arbeit zu machen?

Es gibt Mitwirkungspflichten, denen man im ALG - Bezug nachzukommen hat.

Wenn ich ablehne werden mit sofort Leistungen gekürzt?

Die Möglichkeit besteht.

Man muß sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden, sobald man weiß, daß man bzw. zu wann man arbeitslos wird. Andernfalls kann es eine Sperrzeit beim ALG geben.

Ich würde die ersten 3 Monate gerne nicht arbeiten und ALG 1 kassieren.

Das wird in dieser Form nicht unbedingt funktionieren.

Wenn Du 3 Monate lang Freizeit haben willst, dann stelle den Antrag auf ALG 1 halt verspätet. Dann mußt Du Dich während dieser Zeit jedoch selbst krankenversichern und auch Deinen Lebensunterhalt ohne die Agentur für Arbeit bestreiten.

Du musst dich nach Erhalt der Kündigung erst einmal arbeitssuchend melden und am ersten Tag der Arbeitslosigkeit im Normalfall dann persönlich arbeitslos und einen Antrag stellen.

Man muss der Arbeitsvermittlung an min. 15 Stunden in der Woche zur Verfügung stehen, damit man Leistungen erhalten könnte, man bekommt dann im Regelfall auch schnell Stellenangebote, enthalten diese eine Rechtsbehelfsbelehrung, dann muss man sich darauf auch bewerben, es sei denn man hat einen wichtigen Grund dies nicht zu tun.

Dazu kannst Du dir aus dem Internet einmal den Paragraf 140 SGB - lll suchen, der regelt die Zumutbaren Beschäftigungen, man könnte dann z.B. in den ersten 3 Monaten jedes Angebot ohne Sperre ablehnen, wenn man mehr als 20 % weniger verdienen würde.

Da kannst Du dir auch gleich den Paragraf 159 SGB - lll suchen, dieser regelt die Sperrzeiten.

Ja, gibt nur Ärger!

Du musst dich schon 3 Monate vor Beschäftigungsende arbeitssuchend melden, sonst gibts schon die erste Sperre!

Das Jobcenter lässt dich schon Bewerbungen schreiben, du musst alles annehmen was mit mindestens 80% des alten Lohns vergütet wird!

Was du machrn kannst - aber nur wenn du krankenversichert bis über deinen Ehepartner:

Einfach nicht arbeitssuchend oder arbeitslos melden!

Gibt 1 Woche Sperre sobald du dich dann nach 3 Monaten dort meldest..

Mindestsatz bei der Rentenversicherung zahlen damit die Monate zählen und eben vom eigenen Geld (du bekommst ja wohl eine Abfindung) die 3 Monate oder länger leben..

Hab ich selbst auch schon 2016 gemacht - zum Ende August nach 18 Jahren gekündigt und krankenversichert über die Frau erst mal bis zum neuen Jahr 4 Monate gechillt..

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja, gilt für beide Fragen.

Es kann Dich zwingen. Du musst Dich ja schon drei Monate vor Deiner Arbeitslosigkeit beim Amt melden. Du bekommst Angebote und Bewerbungsauflagen. Je nach Beruf arbeitest Du sofort weiter. Nicht arbeiten kannst Du nur auf eigene Kosten.


Einstein640  07.04.2022, 21:30

Warum 17 Jahre wurde doch eingezhalt. Was heißt hier auf eigene Kosten?

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