Arbeitslos melden ohne Arbeitsbescheinigung?
Hallo, bin derzeit auf Jobsuche und habe selbst meinen vorherigen Job gekündigt u.a. wegen erheblicher Differenzen. Nun habe ich mich heute persönlich arbeitslos gemeldet und ich solle den Antrag auf Arbeitslosengeld online mit einer Arbeitsbescheigung ausfüllen. Da ich aber keinen Kontakt mehr mit dem ehemaligen Arbeitgeber möchte bin ich dringend auf der Suche nach einer Alternative für diese Bescheinigung. Geht es auch ohne z.B. über Lohnabrechnungen etc.?
3 Antworten
Auf die Arbeitsbescheinigung hast Du einen gesetzlichen Anspruch. Der Arbeitgeber muss Dir die ausfüllen.
Wenn Eure Gehälter vom Steuerberater/Lohnbüro gemacht wurden, dann kannst Du Dich auch direkt dorthin wenden.
Bei eigener Kündigung kann es sein, dass Du erst einmal für das Arbeitslosengeld gesperrt wirst. Trotzdem musst Du Dich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit arbeitslos melden.
Danke für den Tip mit dem Steuer/Lohnbüro aber leider bei mir nicht anwendbar
Natürlich musst du dich trotzdem am ERSTEN TAG der tatsächlichen Arbeitslosigkeit arbeitslos melden. Fehlende Bescheinigungen kannst du nachreichen.
Zur Ausstellung der Arbeitsbescheinigung ist der AG gesetzlich verpflichtet. Da geht es ja auch um den Grund der Kündigung.
So lange die Bescheinigung nicht vorliegt, wird dein Antrag nicht weiter bearbeitet. Du kannst das der Arbeitsagentur mitteilen. Diese kann den AG direkt auffordern, die Bescheinigung zu erstellen.
Kurz: nein.
Ich würde dem Fragesteller empfehlen, dem Arbeitgeber zu schreiben (Einschreiben/Rückschein) und eine Frist zu setzen. Danach kann er die Bescheinigung einklagen.
Arbeitslos melden muss er sich auf jeden Fall. Der Berater beim Arbeitsamt kann da vielleicht auch helfen, damit die Bescheinigung beikommt oder zumindest ein paar Tipps geben.
Weder muss man sich arbeitssuchend melden (wenn man kein ALG1 will. Man muss nur die Krankenversicherung beachten), noch brauchts jetzt bereits irgendwas mit Einschreiben.
Es ist ja noch gar nichts passiert. Weder weigert sich der Arbeitgeber, noch werden irgendwelche Fristen aktuell ein Problem.
Das erste, was man (fast) immer machen sollte ist: reden
Der Vorteil ist dabei, dass man nicht vorher bereits irgendwelche Probleme arrangiert, die gar nicht vorhanden sind. Kostet dann Zeit und Nerven.
Selbst wenn der FS jetzt sofort eine neue Stelle findet und dann gar nicht arbeitslos ist, wird er diese Bescheinigung brauchen. Es müssen für ALG I die letzten 5 Jahre dokumentiert sein. Und arbeitslos kann man immer werden.
Und wer kann längere Zeit auf ALG I verzichten und dann noch die Krankenversicherung selbst zahlen? Das geht ins Geld, denn alle finanziellen Verpflichtungen laufen ja weiter.
Ändert nichts daran, dass die meldung zwingend ist, noch dass man sich hier bereits auf einen Klageweg vorbereiten soll.
Man kann auch alles verkomplizieren.
Es ist einfacher, die Bescheinigung gleich einzufordern und nicht erst Jahre später. Wenn das Unternehmen dann nicht mehr besteht, gibt es echte Probleme beim Arbeitslosengeldbezug. Dumm, wenn man dann der Familienverdiener ist, weil gerade das zweite Kind auf die Welt gekommen ist ...
Ja....und das einfache Fragen fällt da jetzt weg weil?
Sorry, aber 99% aller "Probleme" gibt es nur im Kopf.
Nochmal: wieso muss man dafür bereits den Klageweg vorbereiten?
Ob man nun ALG1 wählt oder nciht muss jeder selber entscheiden. Wir leben in einem freien Land.
Das hat doch mit dem Einkommen nix zu tun. Du hast bereits eine Klage im Kopf, obwohl ncoh nciht mal nach der Bescehinigung gefagt wurde.
Ich bin da raus. Diese Ich-verklag-euch-alle-Mentalität kann ich nicht ab.
"Da ich keinen Kontakt mehr mit dem ehemaligen AG möchte...." Danke aber ich möchte weder Briefe noch persönlich mehr mit Ihm zu tun haben und schon gar nicht darüber informieren in welchem Status ich mich befinde. Wozu er verpflichtet ist aber zu genüge erleben dürfen...anderes Thema