Gibt es viel Meckern in DE?

Jemand schreibt

Ich war dann nach der Unterzeichnung noch mal in der Wohnung gewesen um auszumessen. Da hab ich fast einen Schlag bekommen. In den Ecken waren tote Fliegen und spinnen, an der Tür ist alles abgesplittert, das laminat in der Ecke kaputt sodass man einen Teil ganz rausnehmen kann, Flecken an der Wand, viele Nägel und Dübel oben an der wand. Das ekligste waren aber Flecken auf der Arbeitsplatte, dreckige Schubladen, unterm Backofen ist noch Müll und im Bad stand noch der Müll vom Vormieter(!).

Ich denke der Vormieter ist einfach abgehauen, aber dass man als Hausverwaltung Menschen so eine versiffte Wohnung zeigt, finde ich echt schockierend. Ich bin nicht anspruchsvoll, aber wenn es so unhygienisch ist, bekomme ich echt Ekel und ich zahle ja Miete um dort wohnen zu können. Ich muss dort wohl oder übel eh einziehen, aber ich kann den dreck von fremden Menschen doch nicht wegräumen, vor allem wenn das da schon so lange steht. Ist sowas überhaupt möglich? Ich meine das sind grobe Verschmutzungen und besenrein ist das definitiv nicht. Ich wohne auch 50 km entfernt aber kann so ja nicht einziehen.

Auch wen er Recht hat, meckern die Leute in anderen Kulturen nicht so extrem.

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Der Deutsche meckert und bleibt so passiv und hilfslos ohne Eigeniniative.

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Eigentümer von Gebäuden - neue Kosten(Gefahren) durch Asbest?

Hallo eine kleine Frage. Ich habe gehört das Eigentümer von immobilien zukünftig vor weiteren Schlamassel gestellt werden, die unsere Regierungen verbockt haben. Wir wir ja alle wissen wurde damals Asbest in nicht geringer Menge in allen möglichen Bereichen verbaut (und übrigens weiß man seit der Antike das das Zeug gefährlich ist ) : Putze, Spachtelmassen, Fliesenkleber, Fensterkitte, Farben etc. Die TRGS519 regelt hierzu einiges. Nun habe ich gehört das man wieder neue Kosten/Hürden auf Eigentümer von Immobilien umschlagen will und ich hätte gerne mal ein Update zur Richtigkeit. Soweit ist noch nix fix aber soweit ich gehört habe (und teilweise bereits jetzt aktiv):

  • Glaubt dein Mieter da ist Asbest in der Bude hast du die Pflicht diesen aufzuklären. Kannst du das nicht, machst du dich strafbar. Kannst du das nicht, hast du die Pflicht, entsprechende Maßnahmen durchzuführen (Gutachter Asbest für ordentlich Geld). Das gilt auch dann, wenn dein Mieter meint in Eigenregie für eine Miet(!!!)wohnung irgendwelche Umbaumaßnahmen durchzuführen. Übrigens glaube ich auch, dass das grundsätzlich gilt, allein schon, da durch das Einschlagen eines Nagels in die Wand Fasern freigesetzt werden können. Außerdem kann der Mieter Mietminderung durchsetzen.
  • Verkaufst du deine Immobilie, musst du darauf aufmerksam machen, dass dort Asbest ist. Ist die Immobilie also vor 1993, besteht grundsätzlich diese Pflicht. Ich frage mich an dieser Stelle, ob das nicht als Info bereits ausreicht, denn es ist doch allgemein bekannt, dass früher Asbest verbaut wurde ?! Was meint ihr hierzu?
  • hinzukommen soll die grundsätzliche Pflicht Asbestfreiheit bescheinigen zu können , stimmt das? Das würde ja dann theoretisch auf alle Gebäude vor 93 zukommen. Alle Immobesitzer wären dann in den Arsch gekniffen :D

Die große Preisfrage:

Nebst allen diversen anderen Dingen, die man sich geühlt wöchentlich ausdenkt: Sind Eigentümer älterer Bestandsimmobilien / Handwerker in den Arsch gekniffen ? Ich glaube kaum, dass ein TRTGS519 Schein eines Handwerkers diesen automatisch zur Evaluierung von Asbestbuden befähigt (maximal wird es ihn etwas näher dahin bringen).

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