Genau deswegen hat man das in Pornos erfunden. Pornofilme leben von der Optik und da ist das nun mal sehr wirksam.

Dass Frauen das nicht mögen (manche vielleicht schon), finde ich völlig normal und das sollte man einfach auch respektieren. Frauen sind Menschen mit ihren Sinnen und eigenen Gefühlen und keine Objekte.

...zur Antwort
Wie man es sieht

Verlangt sie von den Männern Geld oder andere wesentliche Vorteile für Sex und geht es ihr vor allem darum, dann wäre sie wohl eine Hure. Ansonsten nicht.

...zur Antwort

Am Ende geht es nicht um die andere Partei, der Du trauen musst, sondern um die künftigen Mieter, die Du nicht kennst und zu denen Du keine rechtliche Beziehung hast.

Wenn die heizen, wie blöde und dabei die Fenster aufreißen und ebenso "sparsam" mit Wasser umgehen, bist Du der Ge...schädigte.

Wenn Du Dich schon auf die HeizKV beziehst, dann prüfe auch, ob nicht die Ausnahme gilt: Zweifamilienhaus mit einer Wohnung, die selbst genutzt wird. Das würde greifen, wenn das ganze Haus Euch beiden gemeinsam gehört, also keine Teilung durch eine Teilungserklärung in zwei Eigentumswohnungen.

Wenn es aber diese Teilung gibt, dann würde die Ausnahme nicht gelten.

In dem Fall müsste tatsächlich der Verbrauch an Heizenergie gemäß der HeizKV mit Messgeräten gemessen werden. Dabei geht es aber nicht, dass nur eine Wohnung ausgestattet wird. Eine Differenzberechnung, wie Du sie meinst, ist nicht erlaubt. Das sagte uns mal ein Ingenieur der Techem, den wir kommen ließen. Am Ende seiner Beratung stand der Rat, die Energie- und Wasserkosten nicht mit Messgeräten aufzuteilen sondern einfach nur nach Wohnfläche. Sein Ziel war es also nicht, uns Messgeräte anzudrehen, sondern seriös davon abzuraten.

Also, wenn die Ausnahme nicht greift, Messdienst, wie ISTA, Techem o. a. einschalten für alle Räume, Heizkreise, Heizkörper oder wie auch immer das bei Euch am besten geht.

...zur Antwort

Warum er so reagiert? Weil er mittlerweile dement ist.

...zur Antwort

Wenn die Abrechnungsperiode bspw. vom 1. Oktober bis 30.09. geht, wäre eine Nebenkostenabrechnung für 2022/2023 immer noch korrekt.

Entspricht die Abrechnungsperiode aber dem Kalenderjahr, wäre 2022 wohl schon verfristet, aber nicht illegal.

Es könnte auch sein, dass die Abrechnung für 2022 noch nicht möglich war aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat. Das wäre dann eine Ausnahme von der Verfristung.

Im Übrigen, falls Du in einer Abrechnung für 2022 noch eine Rückzahlung bekommen würdest, wäre das doch wohl auch nicht illegal, oder? Du würdest auf Rückzahlung zurecht bestehen.

...zur Antwort

Hast Du noch mehr technische Daten? Gewicht, Länge, Umfang, Volumen, Neigungswinkel, Dehnbarkeit, Beweglichkeit, beschnitten oder unbeschnitten, gebraucht oder neu?

Keine Ahnung, aber um was man sich alles Gedanken machen kann, macht mich fassungslos. Probiere doch erst einmal aus, ohne Dir groß Gedanken zu machen.

Gehe einfach davon aus, dass Du im Prinzip wie 99,9 % aller Männer ausgestattet bist und sich die Frauen, die es mal betreffen wird, keine solchen Gedanken machen werden.

...zur Antwort
wenn die nächsten Generationen mit dem grundsätzlichen Verständnis für Homosexualität erzogen werden (in Deutschland).

Was jetzt gerade kampagnenartig hier und in vielen Teilen der Welt abläuft, wird bald wieder in der Versenkung verschwinden. Die Welt wird ganz andere Probleme haben, als LBTxxx-Diskussionen und Erziehung.

Vor ca. einem halben Jahrhundert kam es zur "sexuellen Befreiung" und man glaubte, Kinder vollkommen antiautoritär erziehen zu können. Beides ist im Grunde wieder verschwunden, weil in der Regel Kinder nicht nach Lehrbuch erzogen werden und weil die sogenannte "sexuelle Befreiung" bei weitem nicht jedem Menschen so behagte, wie das in Teilen der Gesellschaft behauptet wurde. Alles kehrte wieder zu traditionellen Vorstellungen und Handlungsweisen zurück. Nur gewisse positive Ansätze blieben erhalten, die nachwirken.

Am Ende taten sich doch wieder Männlein und Weiblein in monogamen Beziehungen zusammen, gründeten Familien und erzogen ihre Kinder so, wie sie es selbst in ihrer Kindheit erlebt haben mit vielleicht der ein oder anderen Modifikation, aber sicher nicht nach Lehrbuchkonzepten.

...zur Antwort

In vielen Familien wird es so gemacht, dass z. B. das Haus, das den Eltern gehört, beizeiten auf ein Kind als Schenkung übertragen wird. Sollten die Eltern dann innerhalb der nächsten 10 Jahre in eine Pflegeheim müssen, das sie selbst nicht mit dem noch vorhandenen Vermögen bestreiten können, wird das Haus rückübertragen oder die Beschenkten bezahlen die notwendigen Kosten. Erst, wenn nichts mehr zu holen ist, kommt der Staat dann zu Hilfe.

In Deinem Fall wäre es genauso. Die Person, die erbt, kann zwar verkaufen, aber nicht verschenken. Auch der Kaufpreis muss in etwa dem Marktpreis entsprechen, sonst wäre wieder ein Teil "geschenkt".

Es geht also nicht, ererbtes Vermögen einfach mal zu verschenken, um dann weiter Sozialleistungen vom Staat zu beziehen.

...zur Antwort

Vorschlag: In dem Haus wohnen doch mehr Leute. Geh einfach hin, klingle bei Nachbarn und frag, ob es einen Waschkeller gibt oder ob die WM in der Wohnung stehen.

...zur Antwort
Ja ...

So eine Ausnahme ist doch völliger Unsinn. Nacheinander oder gleichzeitig versterben Vermieter und alle im Mietvertrag genannten Mieter.

Die Wohnung erbt ein Nachkomme und auf Mieterseite treten Erben der Mieter ein oder auch nicht.

Selbst, wenn es so wäre, hätten beide Seiten ein Sonderkündigungsrecht. Wozu also ein solcher Zusatz?

...zur Antwort

Bei der ersten Kontaktaufnahme schickst Du keine Unterlagen mit, sondern weist darauf hin, dass Du gerne die notwendigen Unterlagen hinsendest und fragst, welche benötigt werden.

Viel wichtiger ist, dass man die wichtigen Dinge von sich erzählt, wie Berufstätigkeit, dass man ausreichend Einkommen hat, warum gerade diese Wohnung so interessant wäre, wie viele Personen einziehen würden und solche Sachen. Aber bitte keinen Roman. Einfach erst mal so interessant machen, dass man mit einer Rückmeldung rechnungen.

Häufig erreichen uns auf Annoncen nur Antworten wie, "Wohnung noch frei?" und nichts weiter. Auf solche Anfragen antworten wir gar nicht.

...zur Antwort

Achtung: Verwechslungsgefahr!

Dreck und Schlamm kommt durch Hochwasser nur dann in den Keller, wenn es aus der Kanalisation kommt oder wenn dreckiges Oberflächenwasser z. B. aufgrund eines Dammbruchs oder einer Flutwelle von höher gelegenem Niveau auf das Haus zuströmt und über Fenster oder andere Öffnungen eindringt.

Demgegenüber steht die Flutung durch steigenden Grundwasserspiegel, das durch undichte Stellen in der Bodenplatte oder in den Umfassungswänden des Kellers eindringt. Vor allem in diesem Fall besteht die Gefahr, dass bei vorschnellem Abpumpen der Druck von außen zu groß wird. Das eingedrungene Grundwasser wird aber recht sauber sein. Dann kommt es allenfalls darauf an, wie dreckig der Keller ist und vor allem, ob Heizöltanks aufschwimmen und kippen und somit Heizöl ausläuft.

Wird der Keller durch Überflutung gefüllt, kann es dazu kommen, dass der Druck von innen zu groß wird und die Wände beschädigt werden, jedoch drückt in diesem Fall meist auch noch das Erdreich von außen an die Wände, da meistens keine gefährlichen Hohlräume bestehen. Insofern ist diese Gefahr geringer.

Vorsorglich mit Frischwasser fluten wäre also auch nicht die beste Idee.

...zur Antwort
Eugenbedarf kündigung durch Vermieter?

Hallo Leute!

Frage? Haben kündigung vom Vermieter wegen Eigenbedarf bekommen. Haben aber wiederspruch bei unserer Anwältin eingelegt. Da ich an Krebs 2022 erkrankt bin. Und nicht mehr alles stemmen kann zudem habe ich auch einen schwerbehinderten ausweis mit 80 % bekommen derzeit Hilfe vom jobcenter . Habe bis Februar 2024 noch gearbeitet danach ging nix mehr. Habe jetzt Therapie und Reha. All dies hat unsere Anwältin in den wiederspruch angegeben. Auch attest vom arzt u Unterlagen klinik usw. Jetzt die frage? Habe der zuständigen sachbearbeiterin bescheid gegeben. Das wir eine kündigung bekommen haben wegen Eigenbedarf. Er will oder wollte uns zum 31 August raus haben. Er braucht die Wohnung anscheinend für seine Tochter die 29 Jahre jung ist u jetzt im Haus von ihren Eltern im Partyraum lebt u auf einer Matratze schläft u die andere Tochter lebt in der einliegerwohnung die sie in ihrem Haus auch noch haben. Beide getrennt von den Partnern. Unsere jetzige Wohnung ist 3 einhalb Zimmer groß u mist 84 qm. Unsere Anwältin sagt für eine Person außerdem zu groß u es sind hier im Haus noch zwei andere Wohnungen. SG u Mitte 80 qm die kleinste oben ist 50qm groß. Da lebt zwar einer drin ist aber noch rüstig. Und in der Mitte ehepaar von 65 u 60 Jahren. Gut die wohnen fast schon 20 Jahre drin. Gut wir nur 4 Jahre. Bezahlt das jobcenter trotzdem weiterhin die Miete da wir ja noch drinnen leben. Und das ganze kann sich ziehen. Danke für eure Antworten. Lg

...zur Frage

Ihr habt eine Anwältin eingeschaltet, die einen Widerspruch zur Kündigung wegen Härtefall einlegen wird. Damit besteht das Mietverhältnis fort. Ggf. bis zu einer Entscheidung vor Gericht und so lange wird das JC auch weiterhin die Miete übernehmen.

Gut möglich übrigens, dass der Vermieter, wenn ihm im Haus zwei weitere Wohnungen gehören, dem Härtefall aus dem Weg geht und einer der beiden anderen Mietparteien kündigen wird.

...zur Antwort

Oder 56 oder 66? Hast Du ihn schon gesehen?

Kann es sein, dass er Dich dazu bringen will, dass Du mehr von Dir preis gibst.

Für solche Typen wäre das Verhalten völlig normal.

Normal ist es aber insofern nicht, dass so etwas möglicherweise schon in den kriminellen Bereich übergehen kann. Sehr viele, vor allem junge Frauen wurden damit schon in etwas hinein gezogen, was am Ende riesige Probleme bereitet hat. Welcher Art auch immer. Sei vorsichtig, bitte!

...zur Antwort

Eine gebrauchte Küche, wenn sie schön sein soll, wird sowieso eine neue Arbeitsplatte erhalten, weil die vorhandene nur äußerst selten in einen anderen Raum passt.

Dann kommt es nur noch darauf an, ob man die Unterschränke, die man kauft, so stellen kann, dass die Anschlüsse passen, die man problemlos auch mal einige Zentimeter nach links oder rechts versetzt anschließen kann.

...zur Antwort

Ich denke schon, dass das nicht unmöglich ist. Warum macht man auch sowas?

...zur Antwort

Es gibt Tage, an denen die Sonne stark scheint und solche mit dichter Bewölkung.

Vergleiche doch mal den Unterschied im Wasserverlust, dann wirst du vielleicht am ehesten bemerken, ob es an der Verdunstung liegt oder ob etwas undicht ist.

...zur Antwort

Jetzt mit 24 könntest Du mal schauen, ob es die Möglichkeit gibt, mit diesem Eigenkapital die Finanzierung für eine Eigentumswohnung in Dener Umgebung zu bekommen, in die Du selbst einziehst oder die Du vermietest, um sie mit den Mieteinnahmen abzuzahlen.

Die Zinsen werden wieder etwas sinken, sodass Du nicht in Eile bist und Dir Zeit nehmen kannst, um das Richtige zu finden.

...zur Antwort

Auch wenn es weh tut, für das Hochwasser, dass Dich am 21.5. heimgesucht hat, wirst Du wohl keine Soforthilfe bekommen. Hier ist eher die innerfamiliäre Solidarität gefragt.

Deinen Hausrat konntest Du versichern. Man macht das am besten schon vor dem Umzug, denn auch beim Umzug kann was kaputt gehen. Das ist Dein Versäumnis.

Soforthilfe bekommen Geschädigte eines Hochwasserereignisses, das groß genug ist, damit sich die Politiker nicht verstecken können. Betroffene, deren Existenz mehr oder weniger vernichtet wurde, haben natürlich einen Vorrang.

Grundsätzlich geht man davon aus, dass jeder die Möglichkeit hat, sich gegen Elementarschäden zu versichern. Sowohl in der Wohngebäude-, wie auch in der Hausratversicherung.

Dabei geht es um Wasser, dass von "oben", also z. B. aufgrund einer Überflutung über Kellerfenster oder -türen eindringt. Handelt es sich um Grundwasser, dass so hoch steigt, dass es durch undichte Kellerböden oder -wände eindringt, gibt es nichts. Man geht hier von Baumängel aus.

Ggf. kannst Du Dich also auch an den Vermieter zwecks Schadensersatz halten.

...zur Antwort