Am Ende geht es nicht um die andere Partei, der Du trauen musst, sondern um die künftigen Mieter, die Du nicht kennst und zu denen Du keine rechtliche Beziehung hast.
Wenn die heizen, wie blöde und dabei die Fenster aufreißen und ebenso "sparsam" mit Wasser umgehen, bist Du der Ge...schädigte.
Wenn Du Dich schon auf die HeizKV beziehst, dann prüfe auch, ob nicht die Ausnahme gilt: Zweifamilienhaus mit einer Wohnung, die selbst genutzt wird. Das würde greifen, wenn das ganze Haus Euch beiden gemeinsam gehört, also keine Teilung durch eine Teilungserklärung in zwei Eigentumswohnungen.
Wenn es aber diese Teilung gibt, dann würde die Ausnahme nicht gelten.
In dem Fall müsste tatsächlich der Verbrauch an Heizenergie gemäß der HeizKV mit Messgeräten gemessen werden. Dabei geht es aber nicht, dass nur eine Wohnung ausgestattet wird. Eine Differenzberechnung, wie Du sie meinst, ist nicht erlaubt. Das sagte uns mal ein Ingenieur der Techem, den wir kommen ließen. Am Ende seiner Beratung stand der Rat, die Energie- und Wasserkosten nicht mit Messgeräten aufzuteilen sondern einfach nur nach Wohnfläche. Sein Ziel war es also nicht, uns Messgeräte anzudrehen, sondern seriös davon abzuraten.
Also, wenn die Ausnahme nicht greift, Messdienst, wie ISTA, Techem o. a. einschalten für alle Räume, Heizkreise, Heizkörper oder wie auch immer das bei Euch am besten geht.