Grundsätzlich finde ich Fremdgehen nicht in Ordnung. In wenigen Fällen gibt es aber Gründe, die man hierzu betrachten könnte. Zum Beispiel habe ich es erlebt, dass die Partnerin mir monatelang den Sex entzogen hat (es wurde immer weniger, zuletzt dann 1x in 3 Monaten), weil sie irgendwas an mir ändern wollte.

Da hat zum Fremdgehen nicht mehr viel gefehlt und ich bin froh, dass ich diese Frau los bin.

Hier setze ich aber voraus, dass man über Themen die einen stören aktiv und mehrmals das persönliche Gespräch gesucht hat. Wenn eine Seite aber nicht bereit ist, Kompromisse einzugehen, dann wirds halt nichts. Und man kann nicht einfach mit Sexentzug um die Ecke kommen.

Es ist in solchen Fällen immer vernünftig, sich zeitnah zu trennen, wenn man nicht mehr auf der selben Wellenlänge unterwegs ist!

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Vernünftige professionelle Tools für die Zeiterfassung, die auch gesetzeskonform sind, findest du nicht kostenlos.

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Nein

Eher weniger, wenn was ernsteres gesucht wird!

  • 99% Fakeprofile
  • Frauen fühlen sich wie Königinnen und antworten dir nur, wenn du ihnen Honig ums Maul schmierst oder wie ein Sunnyboy aussiehst
  • Konkurrenz ist hoch - viel mehr Männer als Frauen, die Frauen können sich also den hübschesten raussuchen
  • Durch die Hohe Anzahl an Männern werden Frauen auch oft nur für ONS / Freundschaft + gesucht, was es schwerer für die Männer macht, die ernsthafte Beziehungen suchen und kein Kindergarten.
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Ein PC, wie er dort zu sehen ist, kostet Minimum 2000€. Von demher würdest du für das Geld höchstens einen Luft-gekühlten PC mit evtl. weißen Komponenten bekommen.. aber für 1000€? Ich weiß ja nicht.

Wenn du auf Dubaro / HW-Rat nichts gefunden hast, wirst du dir die Komponenten zusammenstellen (lassen) müssen und dann irgendwo einen Zusammenbauservice buchen müssen (z. B. bei Alternate möglich)

Für 1000€ wirst du allerdings kaum ein gescheites weißes System zum Gaming bekommen. Da solltest du nochmal 500€ oben drauf legen.

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Ich würde behaupten, dass da kein Mittel für hilft. Du musst jetzt halt einige Monate abwarten, bis sie wieder lang gewachsen sind. Hör auf, dir irgendwelches Zeug ins Haar zu schmieren.

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  1. Woher weißt du, dass du wegen Betrug gesperrt wurdest? Das wird in der Mail nirgendwo erwähnt.
  2. Es heißt KLEINANZEIGEN
  3. Du hast definitiv etwas falsch gemacht, denn gesperrt wird man dort nicht ohne Grund. Du kennst den Grund, möchtest es aber nicht wahr haben.
  4. Ob die Polizei deswegen "kommt", ist unklar. Wenn du gegen Rechte verstoßen hast, kannst du natürlich Besuch bekommen oder eine Vorladung zur Aussage als Beschuldigter in einem Strafverfahren.
  5. Spätestens Ende Juni hast du von der Polizei gehört. Beichte es lieber gleich deinen Eltern.

Insofern könnte das Anliegen im Zweifel vor Gericht landen und dort wird geklärt, in wie weit du dich möglicherweise strafbar gemacht hast.

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Ein vernünftiges 500W Netzteil reicht aus.

Wobei die Komponenten nächstes Jahr zum wegschmeißen verurteilt sind, da Windows 10 ab Oktober 2025 nicht mehr mit (Sicherheits)-Updates versorgt wird.

Insofern sollte hier eher über zumindest einen Windows 11 fähigen Prozessor + Mainboard nachgedacht werden. Mit dem System wirst du ohnehin nur mittelmäßig Spaß haben.

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Beurteilung auf Grundlage des Markengesetzes

Grundsätzlich gilt: Wird ein rechtlich geschütztes Zeichen durch einen Dritten – in einer Domain oder anderswo – in unbefugter Weise benutzt, so ergeben sich hiergegen Unterlassungsansprüche aus dem Markengesetz. Abgesichert werden:

-Marken ab deren Eintragung (§§ 14, 4 MarkenG)

-nicht registrierbare geschäftliche Bezeichnungen ab deren Benutzung. Hierunter fallen Unternehmenskennzeichen und Werktitel (§§ 15, 5 MarkenG) .

Diese markenrechtlichen Schutznormen, darüber herrscht Einigkeit in Rechtsprechung und Literatur, überlagern gleichsam das Domainrecht. Das bedeutet, dass sie auch dann Anwendung finden, wenn die Vergabe der Webadresse durch die zentrale Registrierungsstelle in Deutschland (DENIC) ordnungsgemäß erfolgt war. Dort ist nach dem Prioritätsprinzip einzig erforderlich, dass eine gleichlautende Domain noch nicht existiert.

Prinzipiell heißt es also: Sobald eine Marke oder ein geschütztes Unternehmenszeichen existieren, liegt die maßgebliche Voraussetzung der Unterlassungsansprüche nach §§ 14, 15 MarkenG vor. Der Zeichenberechtigte kann dann die Nutzungsunterlassung der geschäftlich genutzten, identischen Internetadresse verlangen; das Zeichen gewährt das gegenüber der Domain „bessere Recht“.

Im Grundsatz kommt es dabei nicht darauf an, was zuerst da war: Website oder Zeichen. Eine Marke schlägt die markenrechtlich ungeschützte Domain ab ihrer Eintragung. Für den Beginn des Schutzes eines Unternehmenskennzeichens ist – schwieriger zu ermitteln – die „geschäftliche Nutzung als Name, als Firma oder als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens“ notwendig (§ 5 Abs. 2 MarkenG) .

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Zurücksenden und Rückgabe funktioniert bei sowas in der Regel nur, wenn diese ungetragen bleiben. Trägst du diese einmal, dann wird sowas oft nicht zurückgenommen. Speziell mit Zalando hab ich keine Erfahrung, aber mit anderen Anbietern.

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