Die Unterschrift ist einfacher zu fälschen als das gesamte Dokument.
Das Testament wäre anfechtbar.
Die Zeugen taugen nur etwas, wenn sie vom Testament nicht profitieren und selbst dann bestünde die Gefahr der Bestechlichkeit.
Ich kenne es genauso, wie du es beschreibst. Entweder muss das vom Notar beglaubigt worden sein oder handschriftlich verfasst worden sein und wenn man es handschriftlich verfasst, sollte man gleich mehrere Exemplare ausfertigen.
Wenn es um viel Vermögen geht, ist wahrscheinlich genug Geld für einen Notar vorhanden, den ich dann kontaktieren würde.