Zumindestens in der EU gibt es das nicht.Ich denke ,das Problem wäre die Risikenkalkulation für die Assekuranzen. Und mit Mondprämien würde das nicht lohnend sein,drei Policen im Jahr zu verkaufen.
Ja,Verluste aus Aktiengeschäften können steuerlich geltend gemacht werden.
Für den Kleinanleger mit normalem Einkommen wird es schwierig.Hier gibt es Höchstgrenzen ,und es kann ja nur soviel max.zurückgezahlt werden ,wie Du auch an Steuern gezahlt hast.
Ein Depotverlust / Totalverlust im sechstelligen Bereich kann einem wohlhabenden Menschen mit hohem Einkommen aber die komplett gezahlte Kapitalertragsteuer einbringen,da über mehrere Jahre angesetzt werden kann ,wenn dieser nicht ohnehin mit bereits gemachten Gewinnen aus Kapitalanlagen verrechnen kann ,und quasi die gezahlte Kapitalertragsteuer "zurückholt".