Nun stehe ich jedoch vor der Herausforderung, es meinen Großeltern zu erzählen.

Wozu? Ich habe diesen Zwang zum "Outing" ehrlich gesagt noch nie verstanden. Deine Sexualität ist doch deine Privatsache. Ich gehe doch auch nicht in meinem Verwandtenkreis herum und erzähle allen, dass ich Frauen sexuell anziehend finde (no offense).

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Schuldenerbschaft automatisch ausschlagen mittels Testament?

Ich habe gerade dieses Video gesehen und ich finde das ein Unding in DE, dass man ein Erbe mit Schulden haben kann.

https://www.youtube.com/watch?v=gztnQZTLkn8

Bei uns in AT wird das automatisch ausgeschlagen, wenn Schulden da sind, weil man das Erbe auch selber annehmen muss, egal ob das Erbe super ist oder dreckig (Schulden). Meine Idee geht aber noch weiter. Das gilt sowohl für DE als auch AT.

Man könnte doch ein eigenes amtliches Dokument einführen, dass jemand, der weiß, dass er nur Schulden hat und höchstwahrscheinlich sowieso nicht mehr los bekommt, bis zum Lebensende, ein Testament aufsetzen lassen kann, wo drinnen steht, dass das Erbe automatisch ausgeschlagen werden kann.

Es wird natürlich auch vorher von einem Gerichtsvollzieher überprüft und eine Eidesstaatliche Versicherung zum Testament abgegeben, dass man wirklich keine Wertsachen und Wertgegenstände besitzt. Ist hier grünes Licht gegeben und der "Erbe" setzt so ein spezielles "Schuldentestament" auf und es wird unter Zeugen unterschrieben, so ist es auch rechtsgültig und das Erbe wird beim Tod automatisch ausgeschlagen.

Das erspart die Arbeit von Behörden, den Stress und das Geld der möglichen Erben und das Risiko eine Schuldenerbschaft anzunehmen. Sollte der Schuldner doch irgendwie zu einem Geldsegen vor seinem Tod noch kommen, so ist das Schuldentestament natürlich ungültig und man hat ein paar Jahre Zeit das Erbe noch zu bekommen. Was haltet ihr von dieser Idee?

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Man könnte doch ein eigenes amtliches Dokument einführen, dass jemand, der weiß, dass er nur Schulden hat und höchstwahrscheinlich sowieso nicht mehr los bekommt, bis zum Lebensende, ein Testament aufsetzen lassen kann, wo drinnen steht, dass das Erbe automatisch ausgeschlagen werden kann.
Es wird natürlich auch vorher von einem Gerichtsvollzieher überprüft und eine Eidesstaatliche Versicherung zum Testament abgegeben, dass man wirklich keine Wertsachen und Wertgegenstände besitzt. Ist hier grünes Licht gegeben und der "Erbe" setzt so ein spezielles "Schuldentestament" auf und es wird unter Zeugen unterschrieben, so ist es auch rechtsgültig und das Erbe wird beim Tod automatisch ausgeschlagen.

Aha und wozu dieser ganze Aufwand inkl. Personalaufwand? Mal abgesehen davon, dass man bis zum Todestag auch wieder Vermögen anhäufen kann.

Da ist es viel einfacher, wenn der Erbe die Erbschaft einfach ausschlägt. Für das verlinkte Video hab ich gerade keine Zeit, aber auch nachdem man die Ausschlagungsfrist verpasst hat, gibt es genug Möglichkeiten, die Haftung auf den Nachlass zu begrenzen. Das ist also nur ein Scheinproblem.

Sollte der Schuldner doch irgendwie zu einem Geldsegen vor seinem Tod noch kommen, so ist das Schuldentestament natürlich ungültig und man hat ein paar Jahre Zeit das Erbe noch zu bekommen.

Also wieder eine Ausnahme von einer Ausnahme. Wer bestimmt, ob "Vermögen" vorhanden ist? Eine Behörde? Also wieder Mehraufwand? Das macht das ganze Verfahren unnötig kompliziert und undurchsichtig. Denn die Intention der automatischen Erbschaftsannahme nach Verstreichen der Abtretungsfrist ist das Herstellen von Rechtssicherheit und die Bestimmung eines Rechtsnachfolgers des Verstorbenen. Bei deiner Lösung wäre ggf. auch noch nach Jahren ein Schwebezustand möglich. Als Gläubiger des Nachlasses würde ich mich bedanken.

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Jeder sollte nach seinen Möglichkeiten investieren, dann rentiert sich das auch für ihn persönlich. Wobei man natürlich sagen muss, dass ein 20 Euro-Investment nur als Übung taugen kann. Selbst wenn sich die Aktie verdoppelt wären das lediglich 20 Euro Gewinn. Das reicht nicht einmal für einen Restaurantbesuch. Aber das sollte einen nicht abschrecken.

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Die bessere Frage wäre, ob die Erfüllungshandlung (Kaufpreiszahlung) durch den Dritten (Bruder) wirksam ist. Das ist sie in der Regel.

Der Vertrag ist sowieso wirksam. Wird er doch vor Kaufpreiszahlung geschlossen.

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Die Frage ist, wie sich der Gewinn entwickeln wird (gerade durch das KI-Thema). Wenn man die Steigerungen der letzten Jahre anschaut, ist das schon enorm. Hinzu kommt, dass die Börse selten rational ist. Es gibt immer irgendwelche Trendaktien, die ungeachtet aller Zahlen gut laufen. Ob man auf den Zug aufspringen möchte oder nicht, muss jeder selbst wissen. Ich bin da grundsätzlich auch vorsichtig, bin jetzt nach dem Aktiensplit aber auch eingestiegen (indirekt war ich mit einem Etf schon dabei), da ich mir hiervon kurzfristig einen kleinen Push erhoffe. Kann aber natürlich auch nach hinten losgehen.

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Nachdem ich das Kurzwahlprogramm gelesen habe, vertreten die nach meiner Auffassung eine extreme pro EU-Position. Am besten sollte nach denen wohl die gesamte Macht bei der EU konzentriert werden. Das Ganze noch etwas garniert mit sozialistischen Ideen im hippen Gewand, damit es auch bei den Jungwählern ankommt, und einer großen Prise Wokeness. Natürlich darf auch die Forderung nach offenen Grenzen und weiterer beinahe unbeschränkter Migration nach Europa hier nicht fehlen. Kurz gesagt also vermutlich eine Partei für enttäuschte Grünen- und Linkenwähler sowie für Neuwähler, für die sich die flotten Sprüche auf den ersten Blick erstmal nicht schlecht anhören.

Mit der FDP, auch der aktuellen FDP, hat diese Partei überhaupt nichts gemein.

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Man überweist kein Geld ohne einen beurkundeten Kaufvertrag.

Platzt dann der Vertrag aus welchen Gründen auch immer, muss ein gezahlter Kaufpreis erstattet werden. Im Regelfall platzt ein Kaufvertrag aber vor Zahlung des Kaufpreises. Danach ist das nur sehr selten der Fall.

Erstattet der Verkäufer den Kaufpreis nicht, muss man klagen.

Punkt 2 angenommen man macht einen handschriftlichen Vertrag das wenn der Verkäufer denn Notartermin absagt er alle Kosten trägt und man den Notar dieses Schreiben aushändigt obwohl man selbst als Käufer denn Notar Termin und das machen eines Entwurfes in Auftrag gegeben hat wird dann der Notar denn Verkäufer bei nicht Beurkundung zur Kasse bitten?

In diesem Fall haften beide für die Kosten. Wenn der Notar nett ist, versucht er sie zuerst beim Verkäufer einzuziehen.

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Mein Vater ist bereits verstorben. Durch den Satz "soll seinen Pflichtteil erhalten" erbe ich also nicht das, was mein Vater geerbt hätte, oder?

Den Satz muss man auslegen. Zumindest wenn es kein notarielles Testament ist. Hat die Oma darunter das gesetzliche Erbrecht verstanden oder tatsächlich, juristisch gesprochen, den Pflichtteil? Im letzteren Fall wärst du enterbt und könntest nur den Pflichtteil als Geldanspruch geltend machen. In der Sprache der Laien wird der Pflichtteil aber oft mit dem gesetzlichen Erbteil verwechselt. Daher könnte auch diese Auslegung in Frage kommen, je nach Einzelfall.

Ferner hätte ich noch zwei Fragen
Zum einen würde mich interessieren, ob das genannte Vermögen im Testament beim Tod meines Großvaters berücksichtigt wird oder das aktuelle Vermögen zum Zeitpunkt des Todes.
Beispiel: Das Haus war 2014 350.000€ wert und in den 1.000.000 inkludiert, nun aber 550.000€ wert.

Die Oma vererbt ihr eigenes Vermögen. Es spielt keine Rolle, wie hoch dieses damals war und heute ist. Das Vermögen des Opas wird erst mit seinem Tod vererbt.

Zum anderen interessiert micht, ob das Testament in Stein gemeißelt ist oder ob mein Opa / meine Tante mir mehr vererben könnten.

Der Opa kann sein Testament grundsätzlich bis zu seinem Tod ändern. Oft besteht aber mit dem Tod der Oma Bindungswirkung, so dass eine Änderung nicht mehr oder nur in Grenzen möglich ist. Kann man von hier aus ohne das Testament nicht beurteilen. Außerdem sind natürlich Schenkungen von Tante und Opa möglich, wobei die Freibeträge bei der Tante recht niedrig sind.

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Vielleicht hast du verpasst, dass in der letzten Periode es auch schon eine konservative Mehrheit gab. Mal abgesehen davon gilt die Kernkraft in der EU bisher auch schon als "grüne Energie". Deutschland ist da der Geisterfahrer.

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Beamte dürfen sich natürlich politisch betätigen. Nur im Dienst und auch außerhalb solltest du dich mäßigen (Mäßigungsgebot).

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Du meinst jemand anderes hat ein Wohnrecht? Ansonsten macht die Frage keinen Sinn.

Wenn diesen Personen das dingliche Wohnungsrecht zusteht, können sie die näher definierte Wohnung unter Ausschluss des Eigentümers bewohnen. In diesem Fall kannst du folglich dort nicht wohnen. Es gibt aber auch Wohnrechte, die nur ein Mitbenutzungsrecht vorsehen. Es kommt hier also auf mehrere Dinge an: Art des Rechts, Recht im Grundbuch eingetragen, Inhalt.

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Es wird darauf ankommen, ob aktenersichtlich ist, dass der Antrag vor Eröffnung zurückgenommen wurde. Wenn das der Fall ist, wurde das Verfahren ohne Antrag eröffnet (Verfahrensmangel). Die sofortige Beschwerde wird also Erfolg haben und das Verfahren wird aufgehoben bzw. ist nicht wirksam eröffnet.

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Nein

Dafür ist es jetzt ein bisschen zu spät, um die Begründung eines neuen Feiertags damit zu rechtfertigen. Und damals wurde das Kriegsende in weiten Teilen der Bevölkerung nicht in erster Linie als Befreiung gewertet, sondern als Niederlage. Noch bis in die 70er/80er sprach auch kaum jemand in der Politik von einer Befreiung. Heute ist das wohl überwiegende Bild anders.

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Das hat nichts mit Insolvenz zu tun, sondern ist Eingehungsbetrug. Und der wird nach der Rückkehr verfolgt (und auch ggf. im Ausland).

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Dann solltest du im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Am besten gehst du am Wahltag mit deinem Ausweis in das Wahllokal (frag deine Eltern, welches das richtige ist). Die werden dich dann im Wählerverzeichnis auch ohne Benachrichtigung finden.

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Der Sohn hat in der Regel die Bestattungspflicht. Er muss also den Bestatter beauftragen und haftet auch für die Kosten. Da der Erbe nach dem BGB die Bestattungskosten zu tragen hat, kann er sich die Kosten von diesem erstatten lassen.

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Auf praktisch jeder Seite zum Taschengeldparagraph lese ich, dass z.B. teure Einkäufe hierbei eine Ausnahme darstellen aber woher stammt diese Aussage?

Wahrscheinlich voneinander abgeschrieben. Zumindest gibt es hierfür keine rechtliche Grundlage.

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