Auf der Website steht, dass man eine Begleitperson (Ü18) dabeihaben muss, um auf das Konzert zu gehen, wenn man jünger als 15 ist.

Dann reicht der Muttizettel logischerweise nicht aus.

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Du riskierst gerade Deinen PayPal-Account:

Lässt Du Dir Waren oder Dienstleistungen per PayPal Family & Friends bezahlen oder zahlst damit und PayPal bekommt das mit, dann sieht PayPal das zu Recht als Gebührenumgehung an und kann Dich deswegen auch rausschmeißen.

So wie bei diesem Kollegen hier:

Klicken: PayPal hat mich gesperrt!

Strafrechtlich ist das übrigens auch nicht ohne:

Klicken: StGB §263

Du kannst aber auch beim PayPal-Kundenservice anrufen; die haben sehr freundliche Mitarbeiter, die Dir gerne helfen:

0800 - 7234500 oder 069 - 945189832/ Mo.- Sa. 9:00 bis 19:30 Uhr

Und sei darauf vorbereitet, dass PayPal mit Sicherheit einen Datenabgleich per Ausweisscan zwecks Personen- und Altersverifizierung vornehmen wird.

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Habe ich auch dort ein 14 tägiges Rückgaberecht?

Nein, aber ein 14-tägiges Widerrufsrecht, das ein Händler nicht umgehen kann.

Schau einfach mal in dessen Widerrufsbelehrung.

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...da er erst 17 ist

Der "Freund" bist Du selbst:

Ab welchem Einkauf auf Amazon möchte Amazon meinen Ausweis sehen?

Du kannst Dich schon mal innerlich von Deinem PayPal-Account verabschieden, denen reicht mittlerweile schon der geringste Verdacht auf Minderjährigkeit zur Anforderung eines Identitätsnachweises.

PayPal hat eine luxemburgische Banklizenz, unterliegt den europäischen Bankengesetzen und lässt sich ganz sicher nicht von minderjährigen Geburtsdatenfälschern auf der Nase rumtanzen.

Strafrechtlich ist das übrigens auch nicht ohne:

Klicken: StGB §263

Klicken: StGB §269

Gilt zwar für eBay, ist aber auch auf PayPal anzuwenden:

Klicken: Urteil des Kammergerichts Berlin

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Einfach bei Amazon anrufen und den Ausweis zur Personen- und Altersverifizierung auf Anfrage hochladen, sollte ja kein Problem darstellen:

https://www.amazon.de/gp/help/customer/ces/phone-popup.html

https://www.kundenservice.de/amazon-kundenservice/

Ach ja:

bin 17?

Dann war's das für Dich mit Amazon, und zwar endgültig.

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Nach meinem Verständnis hilft nach Beendigung der Rückgabe selbst innerhalb der Frist eBay nicht mehr.

Korrekt.

Der Kauf erfolgte am 11. Mai 2024 bei einem gewerblichen An- und Verkäufer aus Deutschland. Betrug unterstelle ich ihm nicht.

Prima, dann hast Du ja eine ladungsfähige Anschrift, über die Du Deine Forderung zivilrechlich geltend machen kannst.

Viel Erfolg!

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...nachdem ich per paypal f-f bezahlt habe !

Ächz...

Durch Deine Zahlung per PayPal Family & Friends hast Du im Sinne von PayPal ja ein Geldgeschenk gemacht, das nur für ein Familienmitglied oder einen Freund gedacht ist und damit ganz bewusst auf Deinen Käuferschutz verzichtet; und außerdem hast Du PayPal um die normalerweise fälligen Gebühren gebracht.

Strafrechtlich ist das übrigens auch nicht ohne:

Klicken: StGB §263

PayPal wird Dir wegen Deines Verstoßes gegen deren Nutzungsbedingungen deshalb auch in keinster Weise helfen, die können Dich deswegen sogar rausschmeißen.

Und Kleinanzeigen hilft Dir ebenfalls nicht, weil die nicht an Eurem Kaufvertrag beteiligt sind und die außer einer Wegwerf-Mailadresse keinerlei weitere Daten ihrer Nutzer haben.

Du kannst natürlich Anzeige erstatten, aber selbst wenn der Täter ermittelt werden sollte, was extrem unwahrscheinlich ist, dann hast Du noch längst nicht Dein Geld zurück:

Das darfst Du nämlich anschließend zivilrechtlich einfordern oder einklagen, Kostenrisiko bei Dir.

Klicken: Richtig mahnen (an die eigenen Bedürfnisse anpassen!)

Klicken: Online-Mahnantrag

Alternativ könntest Du auch das > Adhäsionsverfahren anwenden.

Und fürs nächste Mal:

Klicken: Kleinanzeigen | Tipps für Deine Sicherheit

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In der Regel werden alle Sendungen aus Drittländern vom Zoll kontrolliert.

Und wenn sich dabei ein Artikel als Fälschung herausstellen sollte, dann wird er auf Deine Kosten vernichtet, Du hast keinerlei Käuferschutz und Du bekommst u.U. noch teure Post vom Rechteinhaber, schau mal hier:

Klicken: Plagiate und der Zoll

Klicken: Zoll-Vernichtung unterschreiben?

Klicken: Schnäppchen aus chinesichen Onlineshops-es droht die Beschlagnahme

Klicken: Zoll benötigt eine Rechnung von Pandabuy?

Das kann zusammen locker drei- bis vierstellig werden.

Wenn Dir das alles nix ausmacht und Du diese Risiken eingehen willst: Nur zu.

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Du hast ja sicher als Paket verschickt, und nicht als Päckchen.

Bei einem Paket bekommst Du einen Versandnachweis mit Sendungsnummer, und da lässt sich ja ganz leicht verfolgen, wo das Paket abgeblieben ist.

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Hier sind zwei rechtsgültige Kaufverträge nach dem BGB zustande gekommen, und die können beide Käufer jeweils auch mit Leichtigkeit durchsetzen:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html

http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_2.html

http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_4.html

http://resolutioncenter.ebay.de/

Und wenn der eBay-Käufer darauf besteht, dann musst Du ihm einen gleichwertigen Ersatzartikel beschaffen oder Schadenersatz leisten; alternativ könnte der Käufer auch einen sog. Deckungskauf durchführen, Mehrkosten zu Deinen Lasten.

Sorry, aber mir ist es absolut schleierhaft, warum hier fast jeder eBay für einen rechtsfreien Raum hält.

Und ich bekäme meinen Artikel zum Ersteigerungspreis, sei Dir sicher.

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...dass ich jetzt Desinfektionsmittel mitgeraucht habe? Ist das schlimm/gefährlich?

Nein.

Und wenn schon, dann ist das nicht "schlimm" (warum immer dieser Kinderausdruck?).

Viel gefährlicher ist der Zigarettenrauch, den Du da inhalierst, aber das sollte ein Raucher schon selbst wissen.

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Dir fehlen erkennbar jegliche Kenntnisse, deshalb solltest Du unbedingt zuerst ein Existenzgründerseminar bei Deiner IHK besuchen, damit Du zumindest mal die kaufmännischen Grundlagen beherrschst, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern:

Klicken: Existenzgründerseminar          

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Wie schon geschrieben endet bei DHL die Sendungsverfolgung bei Ankunft im Empfängerland.

Und hoffentlich hast Du nicht über eBay verkauft oder Dich per PayPal bezahlen lassen.

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Du buist durch die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung im Rahmen der Sachmängelhaftung viel besser geschützt.

Klicken: Der Unterschied zwischen Garantie und Sachmängelhaftung (Gewährleistung)

Klicken: Beweislastumkehr für das Vorliegen eines Sachmangels nach § 476 BGB

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