Ihr kalkuliert 1.500€ bei einem Einkommen von 2.700€. Das sind also 55% von eurem Einkommen. Das halte ich für zu viel.

Im Schnitt sagt man, dass man etwa 30% der Einnahmen ins Wohnen stecken sollte. Da liegt ihr deutlich drüber.

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Achtung: bitte nicht "rechte Parteien" und "rechtsextreme Parteien" durcheinander bringen.

Die Unions-Parteien sind auch dem rechten politischen Spektrum zuzuordnen und sind pro-EU und pro-NATO.

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Europa besteht aus weitaus mehr als Ostdeutschland.

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Als Kanzler muss man nicht alles wissen. Dafür hat ein Kanzler ja Minister und die haben wiederum Staatssekretäre. Dazu gibt es im Bundestag einen wissenschaftlichen Dienst.

Als Kanzler muss man eher die Souveränität besitzen, schwierige Entscheidungen zu treffen und die Regierung zu managen.

Sieh es wie einen Firmenchef, der ab einer gewissen Firmengröße keinen Überblick über alle Arbeitsschritte in der Firma haben kann. Dafür hat er dann Manager und Abteilungsleiter, die für ihn die Arbeit machen.

Ein Firmenchef, der sich nur mit Micromanagement beschäftigt, wird keine Zeit für die wichtigen Aufgaben im Unternehmen haben.

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Soweit ich das verstanden habe, müssen die Schulen die Gelder auch beantragen. Wenn die Schulen sich aber nicht bemüht haben, konnte auch nichts ausgezahlt werden.

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Natürlich kannst du das zur Anzeige bringen. Nimm die ganzen Daten und geh damit zur Polizei.

Manche Länder haben auch „Internetwachen“, wo man die Anzeige online aufgeben kann. Auch telefonisch soll möglich sein (nicht die 110 wählen! Diese ist nur für Notfälle gedacht!)

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(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

§242 StGB (Diebstahl)

Bei 50€ Warenwert wird es dann natürlich nicht die Höchststrafe geben.

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Nein

Nein, du kannst damit immer noch studieren gehen und Karriere machen.

Und heutzutage gibt es keinen Unterschied zwischen einem Bachelor and der Uni oder Fachhochschule.

Niemand, der einen Schulabschluss erreicht, ist ein Loser.

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Manche Facharzttermine lassen sich nicht so leicht außerhalb der Arbeitszeit legen.

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(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
[...]
(4) Der Versuch ist strafbar.

§258 StGB

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