Folgender Fall:

Person A ist Mieter bei Person B.

Person A zahlt seine Miete im Jan und Feb 2022 unter Vorbehalt, aufgrund von Mängeln. Die Mängel wurden von Person B bis heute nicht repariert.

FRAGEN:

  1. Kann Person A einen angemessenen Minderungsbetrag (bezogen auf die unter Vorbehalt gemachten Zahlungen im Jan / Feb 2022) von der Miete im August 2024 abziehen?
  2. Welcher § und Gesetz dient diesem Abzug als Grundlage?

Vielen Dank!