Können Zahlungen unter Vorbehalt später mit Mietzahlung verrechnet werden?
Folgender Fall:
Person A ist Mieter bei Person B.
Person A zahlt seine Miete im Jan und Feb 2022 unter Vorbehalt, aufgrund von Mängeln. Die Mängel wurden von Person B bis heute nicht repariert.
FRAGEN:
- Kann Person A einen angemessenen Minderungsbetrag (bezogen auf die unter Vorbehalt gemachten Zahlungen im Jan / Feb 2022) von der Miete im August 2024 abziehen?
- Welcher § und Gesetz dient diesem Abzug als Grundlage?
Vielen Dank!
Mietminderung,
Mietzahlung,
verrechnung