Woher kommt denn diese Pauschale?

Aus dem Gesetz. Die wurde/wird im Jahr 2022 für alle ausgezahlt, die entsprechende Einkünfte hatten § 13, § 15, § 18, § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

Also, mir hat auf jeden Fall keiner 300 EUR überwiesen

Wenn sie bislang nicht ausgezahlt worden ist, erfolgt die Auszahlung mit dem Steuerbescheid. Das kannst du im Abrechnungsteil am Anfang erkennen.

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Anders, nämlich ...

Ab und zu (ungefähr alle 2 Jahre) haben wir als Runde Lust auf Minecraft und mieten und dann einen eigenen Server für ungefähr ein Viertel Jahr, bis die Luft dann wieder raus ist. Dabei spielen wir nur Survival, da man auch mehr Lohn hat, wenn man sich Items erarbeitet hat und nicht einfach aus einem Menü holt.

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Morgen ist Freitag und dann beginnt das Wochenende. Fahre halt zu ihr und Sonntag zurück. So macht man das in einer Fernbeziehung

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Wann muss die gemacht werden ?

Du musst innerhalb eines Monats ab dem ersten Tätigwerden ein Gewerbe anmelden, § 14 GewO, und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln, § 138 AO.

Wann und ob Steuern fällig werden entscheidet sich erst später. Die Anmeldepflicht beginnt sofort.

Nach Ablauf des Jahres musst du die Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Gewinnermittlung elektronisch an das Finanzamt übermitteln (Abgabepflicht) bis zum 31.07. des Folgejahres. Das alles von dir aus ohne Aufforderung durch das Finanzamt.

Muss man die auch machen wenn man unter dem Jährlichen Freibetrag ist ?

Ja. Eventuell Freibeträge ändern nichts an der Abgabepflicht der Steuererklärungen. Ohne diese kann das Finanzamt nämlich nicht prüfen, ob die eingehalten worden sind. Daher sind die Erklärungen immer abzugeben.

Einkommensteuer: Hier wird der Gewinn (Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben) versteuert. Gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte haben keinen eigenen Freibetrag. Es gibt den Grundfreibetrag und darin fließen alle deine Einkünfte mit ein. Auch dein zweites Gewerbe oder ein eventuell vorhandener Bruttoarbeitslohn oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder eine Rente zählt dort mit rein. Ein Minijob bildet davon jedoch eine Ausnahme, wenn dieser tatsächlich pauschal versteuert wird und dein Arbeitgeber diese pauschale Steuer abführt.

Gewerbesteuer: Die wird ebenfalls fällig auf den Gewinn. Allerdings wird hier ein Freibetrag von 24.500 € abgezogen.

Umsatzsteuer: So lange der Umsatz unter 22.000 € liegt, bist du Kleinunternehmer. Dann musst du keine Umsatzsteuer abführen, darfst aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen und auch nicht die Vorsteuer ziehen.

Wenn du auf die Kleinunternehmerschaft verzichtest (daran wärst du 5 Jahre gebunden) oder dein Umsatz höher liegt, musst du auf die Verkäufe Umsatzsteuer abführen. Im Gegenzug kannst du für deine Einkäufe die Vorsteuer geltend machen.

Auch wenn du es widerrechtlich nicht angemeldet haben solltest oder das Gewerbe ohne ggf. notwendige Genehmigung des Familiengerichts betreibst, sind trotzdem die steuerlichen Pflichten zu erfüllen, § 40 AO.

Reicht es wenn man das mit so einer App wie taxfix macht

Nein. Taxfix geht nicht für Gewerbetreibende.

oder muss ein Steuerberater her

Nein der ist keine Pflicht.

oder kann man das auch selber machen ?

Ja. Kostenlos über elster.de

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Habt ihr eine Idee, woran das liegen könnte?

Du bekommst schon 100% deiner gezahlten Lohnsteuer erstattet. Mehr als 100% kann nicht erstattet werden. Selbst wenn du nochmal 2.000 € mehr Werbungskosten erklärst.

Das Finanzamt erstattet nie Werbungskosten, sondern immer nur zu viel bezahlte Steuern. Bekommst du alles an Steuern zurück, ist das das Maximum.

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Ist ein Tausch rechtlich wie ein Verkauf zu sehen, da man dadurch eine andere Ware erlangt?

Ja. Einnahmen sind alles, was in Geld oder Geldeswert ist und zufließt, § 8 EStG. Die Einnahmendefinition greift auch für das Plattformen-Steuertransparenzgesetz. Letztendlich ist ein Tausch ja auch eine Art abgekürzter Zahlungsweg als würdest du erst Geld erhalten und dann im nächsten Schritt dieses Geld für die getauschte Ware hergeben.

Kann das Finanzamt da auch was einfordern, wenn man Sachen z.B. im Wert von 1000 Euro oder 100 pro Jahr gegen andere Sachen tauscht?

Du musst unterscheiden zwischen der Meldepflicht und der Steuerpflicht. Nicht jede Meldung nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz führt sofort eine Steuerpflicht nach sich. Die Meldung erfolgt auch nicht an das Finanzamt, sondern an das Bundeszentralamt für Steuern. Das sind zwei verschiedene Behörden.

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Wie viel zusätzliches Einkommen ist steuerfrei?

Grundsätzlich sind erstmal alle Einkünfte steuerpflichtig, wenn nicht eine Steuerbefreiung nach § 3 EStG greift.

Das kommt darauf an, welche Steuerbefreiung greift. Im Rahmen der Ehrenamtspauschale ist eine Aufwandsentschädigung von bis zu 840 € steuerfrei, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, § 3 Nr. 26a EStG.

Als Übungsleiter im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG sind bis zu 3.000 € Aufwandsentschädigung steuerfrei.

bzw. wie wird Nebenverdienst versteuert?

Das kommt darauf an um welche Art von Nebenverdienst es sich handelt und was man genau macht. Ein Minijob wird durch den Arbeitgeber versteuert (pauschal oder individuell).

Ansonsten sind die meisten anderen Tätigkeiten anmeldepflichtige und steuerpflichtige Gewerbe. Nicht abschließend aber häufige Gewerbe:

  • An und Verkauf von Dingen über Handelsportale mit Gewinn
  • Spenden erhalten via Social Media
  • Umfragen gegen Bezahlung
  • Dropshipping
  • Prop-Trading
  • Produkttests (z.B. Amazon Vine)
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es Ist einer aus 2013

Ich muss dich enttäuschen. Das ist dein 5 € Schein nicht. Die Jahreszahl 2013 ist bei allen 5 € Scheinen der zweiten Serie abgedruckt. Da war nämlich das Jahr der Einführung des neuen 5 € Scheins.

Das tatsächliche Alter kann man nur an der Unterschrift des EZB Präsidenten abschätzen. Dein 5 € Schein wurde von Christine Lagarde unterschrieben. Frau Lagarde ist erst seit dem 01.11.2019 Präsidentin der europäischen Zentralbank.

Bundesbank FAQ Welche Unterschriften sind auf den Banknoten

Ist er Irgendwas Wert?

Du hast also einen gedruckten 5 Euro Schein, der noch keine 5 Jahre alt ist. Der ist nichts besonderes und nur 5 Euro wert.

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Der Zettel ist am Ende nichts wert. Den Leuten geht es nur darum die "fee", also die Gebühr von dir ab zu kassieren.

Davon abgesehen muss ein Käufer keine Umsatzsteuer (VAT) ans Finanzamt abführen, sondern immer der Verkäufer als Unternehmer.

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Dennoch hilft mir diese Frage eine Antwort darauf zu finden ob euch eine App helfen könnte, genau sowas leicht und verständlich zu verstehen, dies dann für einen einmaligen Preis da die Hilfe der Fokus sein sollte.

Genau mit so einer App wärst du gewerblich tätig mit allem Drum und Dran.

Sei es die Gewerbeanmeldung, § 14 GewO, noch die Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung, § 138 AO, noch die jährlichen Erklärungspflichten bei der Einkommensteuer, § 25 Abs. 4 S. 1 EStG noch die Gewinnermittlung, § 60 Abs. 4 EStDV, noch die Umsatzsteuererklärung, § 18 Abs. 3 UStG (auch als Kleinunternehmer)

Aus der beruflichen Praxis kann ich dir auch sagen: wer soll das unterrichten? Lehrer haben keine Ahnung davon. Steuerberater und Mitarbeiter der Finanzverwaltung sind vollkommen überlastet.

PS: Ich entschuldige mich für die Rechtschreibfehler

Kein Problem wir sind alle nicht perfekt, auch ich nicht.

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Woran könnte das liegen?

Wenn du nur 8 Monate Einnahmen erklärst, rechnet der Rechner trotzdem mit dem Grundfreibetrag vom gesamten Jahr, also von 12 Monaten. Der Grundfreibetrag wird nicht anteilig auf 8 Monate herunter gerechnet.

Somit stellt der Rechner von Wiso dir quasi noch 4 Monate auf die 8 Monate extra steuerfrei, obwohl du ja steuerpflichtiges Einkommen im September bis Dezember hast.

Da die Einkommensteuer eine Jahressteuer ist, sind natürlich alle Einnahmen zu erklären. Der Lohn von September bis Dezember ist nicht steuerfrei, also verringert sich die Erstattung.

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Das “Gehalt“ wird an ein Krypto-Wallet (Tether-USDT) überwiesen

Dem Steuerrecht ist es egal ob du in Euro, in Theter USTD oder in Bananen bezahlt wirst.

Muss man das in der Steuererklärung angeben oder in irgendeiner Art versteuern?

Selbstverständlich. Dein Vorhaben ist eine gewerbliche Tätigkeit mit allem Drum und Dran.

Ein Gewerbe liegt dann vor, sobald die Punkte des § 15 Abs 2 S. 1 EStG erfüllt sind:

  • Nachhaltigkeit
  • Selbstständigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr

So lange du minderjährig bist, benötigst du neben der Zustimmung deiner Eltern auch dafür die Genehmigung des Familiengerichts, § 112 BGB.

Du musst innerhalb eines Monats ab dem ersten Tätigwerden ein Gewerbe anmelden, § 14 GewO, und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln, § 138 AO.

Wann und ob Steuern fällig werden entscheidet sich erst später. Die Anmeldepflicht beginnt sofort.

Nach Ablauf des Jahres musst du die Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Gewinnermittlung elektronisch an das Finanzamt übermitteln (Abgabepflicht). Das alles von dir aus ohne Aufforderung durch das Finanzamt.

Eventuell Freibeträge ändern nichts an der Abgabepflicht der Steuererklärungen. Ohne diese kann das Finanzamt nämlich nicht prüfen, ob die eingehalten worden sind. Daher sind die Erklärungen immer abzugeben.

Einkommensteuer: Hier wird der Gewinn (Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben) versteuert. Gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte haben keinen eigenen Freibetrag. Es gibt den Grundfreibetrag und darin fließen alle deine Einkünfte mit ein. Auch dein zweites Gewerbe oder ein eventuell vorhandener Bruttoarbeitslohn oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder eine Rente zählt dort mit rein. Ein Minijob bildet davon jedoch eine Ausnahme, wenn dieser tatsächlich pauschal versteuert wird und dein Arbeitgeber diese pauschale Steuer abführt.

Gewerbesteuer: Die wird ebenfalls fällig auf den Gewinn. Allerdings wird hier ein Freibetrag von 24.500 € abgezogen.

Umsatzsteuer: So lange der Umsatz unter 22.000 € liegt, bist du Kleinunternehmer. Dann musst du keine Umsatzsteuer abführen, darfst aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen und auch nicht die Vorsteuer ziehen.

Wenn du auf die Kleinunternehmerschaft verzichtest (daran wärst du 5 Jahre gebunden) oder dein Umsatz höher liegt, musst du auf die Verkäufe Umsatzsteuer abführen. Im Gegenzug kannst du für deine Einkäufe die Vorsteuer geltend machen.

Auch wenn du es widerrechtlich nicht angemeldet haben solltest oder das Gewerbe ohne ggf. notwendige Genehmigung des Familiengerichts betreibst, sind trotzdem die steuerlichen Pflichten zu erfüllen, § 40 AO.

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Getrennte Konten

Wir haben getrennte Konten.

Vorteil:

  • Man muss nicht extra ein gemeinsames Konto eröffnen, sondern kann alle bisherigen Konten weiter nutzen. Man hat also keinerlei Arbeit.

Nachteile:

  • bisher ist mir kein Nachteil aufgefallen in all den Jahren.
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Nein

Da es nur um dein eigenes Geld geht laut deiner Aussage nein. Dann sind es Kapitalerträge im Sinne des § 20 EStG. Sofern dein Broker seinen Sitz nicht in Deutschland hat, bist du dann verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, wenn keine Kapitalertragssteuer einbehalten wird, § 32d Abs. 3 S. 1 und 3 EStG. Dafür ist keine Gewerbeanmeldung notwendig.

Wenn du mit fremden Geld tradest (darunter zählt auch ein Kredit), dann ist das eine gewerbliche Tätigkeit, die entsprechend anzumelden ist.

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Wie hoch und als was werden diese 1.000€ versteuert?

Als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zwischen 0% und 45% je nachdem wo dein Steuersatz liegt.

Mit meinem Privatvermögen addiert?

Ja selbstverständlich. Alle Einkunftsarten zusammen bilden das zu versteuernde Einkommen.

wäre es steuerlich cleverer zuerst ein Gewerbe (z.B. Einzelunternehmen) anzumelden und damit die Investoren?

Für die Gesellschaft und Gesellschafter muss so oder so ein Gewerbe angemeldet werden. Von daher ja es wäre cleverer, damit man nicht ordnungswidrig handelt.

Welche Gesellschaftsform ist die Beste?

Das kann man nicht pauschal sagen. Als UG hat man effektiv einen hohen Steuersatz, ist aber von der Haftung befreit, muss aber Gewinne auch dahingehend nutzen, um das Ziel der UG: die GmbH Einlage und damit die Umwandlung zur GmbH zu erreichen.

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KI-generierte Antworten - was haltet ihr davon?

Ich finde das gut, so wie es hier geregelt ist.

Wird diese Seite langfristig durch die KI ersetzt?

Nein. brAIny antwortet ja nur, wenn es keine anderen Antworten gegeben hat innerhalb von ich glaube 24 Stunden. Außerdem antwortet er nicht auf alle Fragen. Zu Rechtsfragen hält er sich beispielsweise komplett raus.

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Das ist ein Aprilscherz.

Den kannst du in den Einstellungen deaktivieren: https://www.gutefrage.net/einstellungen/darstellung

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