Hallo,
das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland sieht in Artikel 12a unter Absatz 2 vor, dass niemand zum Militär muss.
(2) Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_12a.html
Dabei geht es, zumindest meint es der Gesetzgeber so, nur um den Geschlechtseintrag in den Personenstandsregistern. Dieser Eintrag ist unabhängig von irgendwelchen OPs. Das hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt.