Ja, das wird nicht funktionieren.
Sowas gibt es nicht. Zumindest nicht für einen sinnvollen Preis.
Findest du sicherlich in der Personalausweisverordnung.
Ist doch völlig in Ordnung. Aber bei dem Arbeitgeber bist du dann wohl die nächsten Monate unten durch.
Dort steht doch drin was du einreichen sollst. Die Kontoauszüge reichst du ein und dann werden die entsprechende Leistungen zurückgefordert, die du zu viel erhalten hast.
Möglich. Dazu musst du die Police deiner Haftpflicht prüfen.
Theoretisch muss Arglist bewiesen werden.
Wenn der ehemalige Partner dort aber tatsächlich als Zeuge agiert, könnte es durchaus kritisch werden.
Abwarten, wenn Post vom Anwalt kommt, würde ich selbst mal einen Anwalt um Rat bitten.
Da komme ich mal mit den Worten: der Fußbus fährt immer.
Ganz ehrlich: wenn du bereits das nicht weißt und auch nicht die Eugenrecherche dazu betreiben kannst dies herauszufinden, wirst du keine Genehmigung des Familiengerichts erhalten.
Setz dich selber hin und recherchiere, sicherlich gibt's da auch den ein oder anderen passenden Kurs.
Auf jeden Fall. Rechne dir mal die Arbeitsstunden dafür aus, dann bist du problemlos bei einer solchen Summe.
Ich hoffe bei der Klasse oben soll "1c" stehen. Ein höheres Niveau ist das auch nicht.
Das kommt auf die vertragliche Vereinbarung an. Ohne die zu kennen, kann man da nicht viel sagen.
Vielleicht finden sie einfach keinen passenden Bewerber. In Zeiten des Fachkräftemangels ist das nicht gerade unwahrscheinlich je nach Stelle.
Wenn's dich glücklich macht, klar.
Dann darfst du damit das tun, wofür du eine Baugenehmigung hast und was der entsprechende Bebauungsplan bzw. das Baugebiet vorsieht.
Das klappt niemals.
Sowas wirst du nicht finden.
Mit 2700€ netto seid ihr vermutlich bei jeglichen Sozialleistungen raus, insbesondere da der Status deines Freundes nicht dauerhaft ist.
Wohngeld würde da noch am ehesten klappen, aber da reden wir von ein paar Euro... Die machen es vermutlich am Ende auch nicht mehr aus
Sobald du den ersten Cent erwirtschaftest.
Theoretisch ist davor - da es sich um ein Verwaltungsakt handelt - immer eine Anhörung notwendig. In der Praxis wäre der Verfahrensfehler aber heilbar, daher kann dies auch öfter mal ohne Anhörung geschehen.