Da es kein anlasslosen Personenkontrollen gibt, wird es diesen Fall nie geben.
Gehe davon aus, dass es hierfür eine Rechtsgrundlage gab. Du hättest ja auch fragen können .
Weil sich alle Beteiligten in einer absoluten extrem Stressphase befinden. In diesen Situationen schränkt sich das Sichtfeld ein und man fällt auf die Dinge zurück, die man so oft trainiert hat, dass sie verinnerlicht sind.
Wieso der Polizeibeamte eine Person mit Messer mit seinen Händen entwaffnen wollte, weiß keiner. Das kann uns nur die Person selbst sagen.
Aber voreilige Schlüsse, von Personen die von dem Thema keine Ahnung haben, bringen uns nicht weiter.
lg
Ich hoffe, dass alle Geschädigten sobald als möglich wieder gesund werden und der Täter seiner gerechten Strafe zugeführt wird.
Nein, ich denke zwar dass der Vorfall ebenfalls eine große mediale Reichweite erhalten wird, diese wird aber nicht an den Sylt Skandal heranreichen.
Von außen ist eine Situation immer einfach zu analysieren, zumindest meinen das viele Menschen, die vom Thema grundsätzlich keine Ahnung haben.
Wir werden die Aussagen der Polizisten abwarten müssen, wieso sie so und nicht anders gehandelt haben.
Ich hätte in der Situation vielleicht anders gehandelt, aber ob das richtig gewesen wäre, weiß keiner.
Vorrangig geht es darum, dass alle Geschädigten den Angriff überleben.
Ja das tue ich.
Da der Oberkörper die größte Trefferfläche bietet in der man Wirkungstreffer setzen kann, ist die Wahrscheinlichkeit dort getroffen zu werden besonders hoch und vor allem besonders gefährlich.
Klar geht ein Schuss auf ins Bein oder den Arm, dies lässt sich mittels Tourniquet aber relativ simpel und effektiv verbinden. Des Weiteren sind diese Schüsse selten tödlich.
Somit macht es nur Sinn eine Schutzweste dauerhaft zu tragen um den größten und somit gefährdetsten Bereich zu schützen.
Kommt es zu Lebensbedrohlichen Einsatzlagen, hat die Polizei weitere Ausrüstungen (wie Helme oder Plattenträger) die angelegt werden können.
Fahren ohne Fahrerlaubnis -Straftat nach §2,21 StVG.
Geldstrafe höherer 4 stelliger Bereich.
Fahrerlaubnissperre i.d.R. 6 Monate bis zu 2 Jahre.
Falsche Namensangabe: Ordnungswidrigkeit nach §111 OwiG.
Bußgeld von bis zu 1000 Euro.
Insofern dass keiner mitbekommt und ihr niemand stört: Viel Spaß.
Ansonsten eventuell Strafanzeige.
lg
Nein, dann gibt es einen Haftbefehl und du fährst ein.
lg
Nein, wieso sollte man?
Rechtlich darf er das.
lg
Nein, denn daran ist erstmal nichts illegal.
lg
Wenn ich genauso viel bekomme wie jetzt bin ich dafür.
Sonst nicht.
lg
Wenn das Ding eine ABE oder ein Teilegutachten hat kannst du einbauen.
Ansonsten nein + Erlöschen Betriebserlaubnis.
Hey,
mich denke mal er hätte es euch gesagt wenn eine Anzeige gefertigt werden würde. Des Weiteren hätte er sofort eure Eltern verständigen müssen.
Daher gehe ich eher nicht davon aus.
lg
Das kommt auf dein Verhalten an.
Das kann durchaus passieren.
lg
Du bekommst einen Brief.
90 Euro plus ein Punkt plus 28,50 Gebühren und Auslagen.
Somit 118,50 plus ein Punkt.
Bezahlen und gut ist
lg
Soweit ich weiß sind diese Messer nicht verboten, wenn sie nicht unter den §42a fallen
Das ist kein Fall für die Polizei.
Das ist Zivilrecht. Sollte das Geld in der nächsten Zeit nicht überwiesen werden, kontaktiere einen Anwalt.
In der Regel merken die, dass das Geld keinem Vorgang zuzuweisen ist und schicken es dann zurück.
Ansonsten nur noch seriös bestellen
lg