Alles was du freiwillig bezahlst ist . Wenn du als Nachmiter vom Vormieter zu solche obskuren Geschäften genötigt wirst, dann solltest du dich nur noch um den Vermieter kümmern, denn der kann ddir den Mietvertrag geben oder auch nicht.

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Um dich gegen Angriffe zu erfolgreich zu wehren , empfehle ich ju jutsu zu trainieren und darüber hinaus deine muskuläre Siuation zu verbessern, Krafttraining im Verein oder Klub nach Trainingsplan und eiweißreiche Ernährung.

Beispiel einer Abwehrhandlung. Angriff von vorn durch Griff an die geschlossene Jacke - Du legst beide Hände blitzschnell fest auf die angreifende Hand und gehst in die Kniebeuge, Der Angreifer kann nicht loslassen, weil du seine Hand auf deiner Jacke blockierst, er muss dir also nach unten folgen. Darauf Kopfstoß mit aller Kraft auf die Nase des Angreifers.

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Vermieter übergriffig?

Heute (am Sonntag) stand die Frau unseres Vermieters unangekündigten in unserem Garten und hat sich über unseren Balkon beschwert. Dort stehen nämlich Blumen auf hinter dem Geländer auf einem Betonsatz, man kann sie also kaum sehen von außen.

Zuvor hatten wir Blumenkästen, die erst nach außen, nachdem sie sich darüber beschwert haben, nach innen gehängt. Sie hatten sich nämlich über die Kästen beschwert, da sie angeblich das Geländer kaputt machen würden. Nach langem Suchen haben wir recht teuere Kästen gefunden, die mit einem Band befestigt sind. Diesen hatte der Vermieter zugestimmt, weshalb wir sie erst gekauft hatten.

Das hat ihn dann aber vor ein paar Monaten aber doch gestört, also stehen die Blumen jetzt also auf dem Vorsprung. Übrigens haben sie sich darüber auch beschwert, in dem sie unangekündigt an einem Sonntag im Garten standen und sich mit den Kindern unterhalten, weil ich, die Mieterin, nicht da war. Auch diese Blumen stören sie, weil es „messi“ aussieht (es sind frische Blumen von einem Blumenladen in Töpfen und Kästen, alles in Farben des Hauses gehalten, damit es nicht knallbunt ist).

Sie hat durch die Balkontür in meine Wohnung gespäht während wir geredet haben und bemerkt, dass ja auch der Kühlschrank ganz furchtbar aussehen würde. Ich habe drei Kinder dementsprechend Bilder von ihnen und mit ihrem Papa, der verstorben ist als sie Kleinkinder waren. Ich weiß nicht, was ich machen soll. Wie gehe ich am besten vor, solche Aktionen von ihnen zu verhindern?

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Die Frau des Vermieters hat dir (die Mieterin) nichts zu sagen und schon garnicht in deinem Besitz (der gemietete Garten) Siehe Art. 13 Grundgesetz. Schreibe deinem Vermieter einen Brief und verbitte dir die Rederei seiner inkompenten Frau. Es liegt hier ein lupenreiner Hausfriedensbruch vor (StGB § 123).

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Sanktionen gegen Untermieter?

Hallo ihr Lieben,

unser Untermieter macht uns seit einiger Zeit das Leben schwer. Er macht was er will, dreht sich alles zurecht, wie es ihm am Besten passt etc.

Nun ist meine Frage, ob ich ihm die Nutzung meiner Dinge entziehen kann. Damit meine ich nicht Dinge wie den Herd, sondern Mikrowelle, Besteck, Teller, Waschmaschine etc. Mit ihm ist nicht zu Reden und er wird sofort ausfällig und spricht Drohungen aus. Wir wissen uns nicht anders zu helfen, als ihm deutlich zu zeigen, dass dies unserer Wohnung ist, mit unseren Sachen, die er freundlicher weise nutzen darf.

Gekündigt ist er schon zum 31.10.24. Doch wollen wir uns dieses Verhalten nicht mehr bieten lassen.

Ebenfalls stellt er Behauptungen auf, das wir seine Sachen benutzen würden, was absoluter Blödsinn ist. Das haben wir nicht nötig.

Beispiel: Es ging und Sossen, wo ich fragte, ob ihm diese gehören, er meinte, dass wäre egal, weil jeder mal welche kauft. Im anderen Atemzug, macht er Theater, weil "sein" Salz benutzt wurde. Dazu gesagt, ich habe monatelang Gewürze gekauft und er hat sie wie selbstverständlich benutzt.

Ihr merkt schon, hier herrscht Kindergarten. !

Deswegen ist die allgemeine Frage, was MUSS ich ihm zur Verfügung stellen und was darf ich ihm alles entziehen.

Auch wollte ich fragen, was seine Besuche angeht. Wir haben uns darauf geeinigt, dass er alles zwei Wochen seine Kinder zu Besuch haben kann. Inklusive seines Bruders sind wir 6 Leute dann in der Bude. Nun hält er sich daran überhaupt nicht mehr, die kommen und gehen, wie es ihm gefällt und das mehrere Tage sogar lang. Habe ich Möglichkeiten dagegen etwas zu machen?.

Danke schon mal im Vorraus für Eure Antworten.

P:s. es ist NICHT Möbliert und Befristet vermietet. Er wohnt mit in unserer Wohnung.

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Besuch musst du jederzeit zulassen aber nur in seinem gemieteten Zimmer und Nutzung des WC. Der Besuch hat in deiner Küche nichts verloren also verbieten!

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Ihr habt hoffentlich schriftlich und fristgemäß gekündigt. Dann: Gibt es ein Wohnungsübergabeprotokoll vom Mietbeginn? Wurden im Mietvertrag euch wirksam Schönheitsreparaturen übertragen?

Haben sich die Vermieter finanziell an der Renovierung nach Einzug beteiligt oder Mietfreiheit temporär gewährt?

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Der § 566 (1) BGB : Kauf bricht nicht Miete - erklärt dass es nicht möglich ist dem Mieter zu kündigen, weil das Haus verkauft werden soll. Das "berechtigte Interesse" des Veräußerers existiert nicht.

Diese Kündigung kann also unbeachtet bleiben, weil sie wirkungslos ist.

Wenn ein Mieter eine Wohnung bewohnt, die durch den Eigentümer des Hauses in Wohneigentum umgewandelt werden soll, dann ist dem Mieter der Kauf dieser Wohnung anzubieten. Der Erwerber der Wohnung nach Umwandlung in Wohneigentum hat dann aber gegenüber dem Mieter zu beachten, dass es einen Kündigungsschutz von 3 - 10 Jahren gibt.

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Dein Widerspruch auf die Dezemberkündigung ist ja immernoch wirksam und das Mietende ist wohl zum 31.08.2024. festgelegt. Worauf soll sich denn nun ein weiterer Widerspruch begründen und warum hast du diese Gründe nicht schon längst ausgeräumt? Schließlich ist der Vermieter für die Bewohnbarkeit der Mietwohnung immer verantwortlich! Und vermutlich brauchst du auch keine Ersatzwohnung und wenn doch, dann zu Lasten des Vermieters bis hin zu einem Hotel.

Deine Informationen sind zu spärlich.

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Ist Sonderkündigung eines Zeitmietvertrages nach Bedrohung und Körperverletzung möglich?

Hallo, ich versuche die Situation so genau als möglich zu schildern.

Ich habe infolge Arbeitslosigkeit damals einen 2-Jahre-Zeitmietvertrag gemacht, da ich ohne Anstellung keine andere Wohnung gefunden habe.

Leider zog ich direkt ins Desaster: dauerhafte Umbauarbeiten, ständige Lärmbelästigung, viermal Wasserschaden, wobei zweimal Toilette betroffen war und ich sprichwörtlich in der Sch... stand.

Ich habe entfernt eine Anstellung und Wohnung gefunden.

Soweit ich mich rechtlich informiert habe, stellen aber all diese Ereignisse kein Sonderkündigungsrecht da. Nun gut...

Nun zurück zum eigentlichen Thema:

Ich wurde vom Ex meiner direkten Nachbarin bedroht und es kam zur vollzogenen Körperverletzung. Ich habe zweimalige Strafantrag gestellt und auch Beschluss nach Gewaltschutzgesetz wurde erlassen. Dies ist aber leider nur ein "Papier" und schützt nicht vor dem Psychopathen.

Ich habe Vermieter alles erklärt und es sah gut aus, ich solle € 109 Euro für inserate zahlen, ich selbst darf nix machen.

Auch noch okay, aber aus den angeblich vielen Interessenten wurden plötzlich zwei und meine Wohnung wegen angeblichen Rauchgeruchs nicht vermietbar. Er zögert es also bewusst und in Kenntnis meiner finanziellen Situation raus, möchte sich dann irgendwie einigen, Kaution denke ich...

Also die Frage: Würde - abgesehen von allen anderen Umständen - der Fakt dass ich mehrfach Opfer einer Straftat wurde eine Sonderkündigung rechtfertigen?

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Könnte es sein, dass dein Zeitmietvertrag keine Begründung der Befristung enthält? denn dann wäre die Befristung unwirksam und du könntest ordentlich kündigen. Siehe dazu § 575 (1) BGB

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Die Abrechnung der Betriebskosten kommt nach 12 Monaten oder in der Folge einer kalendarischen Abrechnung , daher hast du wohl noch einige Monate Zeit, bevor dich eine Abechnung erreicht. Die Zahlungsfrist beträgt in der Regel 30 Tage. Grundsätzlich gibt es keine Ratenzahlungen, es können aber diese vereinbart werden.

Bevor aber Nachzahlungen geleistet werden, solltest du die Abrechnungen im im Büro des Vermieters prüfen oder du bezahlst unter Vorbehalt und prüfst später.

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Theoretisch ist das denkbar und sogar prktisch machbar mit fatalen finanziellen folgen für den Vermieter. WEIL:

Du einen Eilantrag auf einstweilige richterliche Anordnung beim Amtsgericht stellst und der Gerichtsvollzieher mit richterlichen Auftrag und Polizeihilfe dir den Strom wieder zuschaltet. Das weiss der Vermieter vermutlich nicht, daher gib ihm die Chance, den Strom wieder zuzuschalten.

das vorgehen des Vermieters nennt sich Besitzstörung durch verbotene Eigenmacht. Das ist kein Straftatsbestand.

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Ein Fall für eine einstweilige Richterliche Anordnung, diese Besitzstörung kannst du glaubhaft beim zuständigen Amtsgericht vorbringen und innerhalb von 3-4 Werktagen erlässt ein Richter diese Anordnung, der Gerichtsvollzieher eröffnet die Wohnung und du kommst in den Besitz der Wohnungsschlüssel um deine Sachen abzuholen.

Gleichzeitig forderst du deine Ex auf mit dir gemeinsam die Wohnung zu kündigen, falls sie nicht zustimmt, reichst du beim Gericht eine Zustimmungsklage ein.

Das alles kostet Geld, aber am Ende wird sie alles bezahlen.

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Sehr geehrte Frau/Herr........,

laut Übergabeprotokoll unserer ehemaligen Mietwohnung vom nn.nn. nnnn wurden diese Mängel wie von Ihnen genannt nicht festgestellt. Grundsätzlich sind Sie als Vermieter für die Ungezieferbeseitigung in der Mietwohnung zuständig. Während meiner Mietzeit konnte ich keinen Silberfischchenbefall feststellen.

Wenn Sie die Wohnung noch nicht wieder vermietet haben, sind Sie auch zuständig für die täglich Stoßlüftung um Schimmelbefall in den betroffenen Räumen zu vermeiden.

Die von Ihnen nun festgestellten Mängel fallen nicht unter die Kategorie verdeckter Mängel, die mich für eine Schadensbeseitigung nach Mietende verpflichtet hätten.

Ich fordere Sie auf mir bis 20.06.2024 eine Abrechnung der Mietsicherheit (Kaution) zu übergeben.

Mit freundlichen Grüßen

N. Mieter

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Wähle eine Last, die du nur mit Mühe bewegen kannst, vermutlich ist das schon der maximale Bereich, wenn du nicht mehr als 3 Wiederholungen schaffst, beim vierten Versuch kannst du die Bewegung nicht mehr bis zum Ende ausführen, weil dein Muskel eben versagt.

Günstiger für die Kraftentwcklung wäre aber das Training im submaximalen Bereich, weniger Last aber mehr Wiederholungen in einem Satz. Damit setzst du dem Muskel mehr Reize.

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Wann unterschreibt man eine Elternbürgschaft?

Hallo liebe Community, sehr frustrierender Weise finde ich im gesamten Internet keine Antwort zu meiner Frage bezüglich Elternbürgschaften und Bewerben für Wohnungen. Problem ist, dass ich allgemein gar keine Ahnung habe wie so ein Vermietungsprozess so richtig aussieht und wann man was für Unterlagen einreicht. Allerdings bin ich kurz davor ein Studium anzufangen und muss mich jetzt mit der Wohnungssuche beschäftigen. Da ich als 18-jährige keine richtigen finanziellen Mittel habe und auch aus offensichtlichen Gründen nicht fest angestellt bin, bleibt mir nichts anderes als eine Elternbürgschaft als Überzeugung mich als Mieterin anzunehmen. Jedoch kann ich nirgends wo finden, wie man verdammt nochmal diese einsetzt.

Schonmal vorab: ich weiß was genau eine Elternbürgschaft bedeutet und welche Wirkung sie hat, sobald sie existiert.

Allerdings verstehe ich nicht, wann man sie unterschreibt und wie man damit wirbt. Wenn ich im Internet nach Vorlagen für Bürgschaften suche, beziehen sich diese bereits auf einen bestimmten Mietvertrag und einen bestimmten Zeitraum etc etc. Aber man kann ja nicht sowas unterschreiben und ausfüllen, bevor man die Wohnung hat oder nicht? Und wenn man es davor nicht kann, wie zur Hölle soll man eine Bürgschaftserklärung bereits bei Bewerbung abgeben, wenn diese doch quasi eine bestätigtes Mietverhältnis erfordert? Oder hab ich was falsch verstanden? Gibts dann da irgendwie allgemeine Bürgschaften? Oder kann man das alles ausfüllen und unterschreiben obwohl man die Wohnung gar nicht gesichert hat?

Hat hier jemand damit Erfahrung? Wie beweise ich bei Bewerbung und Besichtigung, dass meine Eltern eine Bürgschaft unterschreiben würden oder wie werbe ich damit? Oder gibt es allgemeine Bürgschaften die ich sofort vorlegen kann?

Ich bedanke mich bereits für jede Antwort die hier nur ansatzweise meine Verwirrung auflösen kann. LG

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Der Vermieter im Allgemeinen verlangt eine Mietsicherheit (Kaution), die das Dreifache einer Monatsmiete betragen kann. Das ist zum Mietbeginn ein ziemlich hoher Geldbetrag, denn auch die erste Gesamtmiete ist zu bezahlen.

Ersatzweise kann auch eine Mietbürgschaft gestellt werden, die die Eltern übernehmen könnten, so sie denn sich als solvent erweisen. Die Mietbürgschaft hat ebenfalls eine Begrenzung von drei Monatsmieten. Diese Bürgschaft kann nach gleichem Verfahren vom Vermieter in Anspuch genommen werden wie die Kaution.

Darüber hinaus bieten Banken und Versicherungen Mietbürgschaften an, die allerdings an bestimmte Bedingungen gebunden sind.

Es ist also vor Abschluss eines Mietvertrages eine Verhandlungssache, welche Mietsicherheit eingesetzt werden soll oder vom Vermieter gefordert wird.

Zusätzlich kann auch ein Elternteil den Mietvertrag abschließen um Tochter /Sohn in der Wohnung wohnen zulassen.

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Dieser "Wasserschaden" vor 3 Jahren ist doch ein Fall für die Versicherung oder hat der Vermieter das nicht veranlasst? In den Betriebskosten ist doch bestimmt eine Gebäudeversicherung benannt? Der Schaden ist nicht endgültig beseitigt. Setzt euch mit der Versicherung in Verbindung. Wenn der Vermieter hier nicht seine Pflichten erfüllt hat, wäre eine Instandestungsklage geboten!

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Seeehr weit. Aber eine Abmahnung wegen Störung des Wohnungsfriedens mit anschließender Kündigung bei Weiterführen des asozialen Vehaltens könnte das Ende der Mietzeit bedeuten.

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Was ist hier WG? Eine Mieterpartei in Personenmehrheit? Oder Hauptmieter mit Untermietern oder Einzelmietverträge? Mindestmietdauer gib es nicht, vermutlich wird hier ein gegenseitiger Kündigungsverzicht vorliegen.

Der Vermieter ist nicht schuld an einem Zerwürfnis der Bewohner, also kann nicht vor Ablauf des Kündigungsverzichtes gekündigt werden.

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Wenn die Versicherung den Schaden übernimmt und sich dann an der Haftpflichtvers. des Mieters bedient, bezahlt die Versicherung auch dn Mietausfall des Vermieters.

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