Hallo zusammen,
ich wohne seit letztes Jahr in meiner Wohnung, werde diese aber am 31.7 verlassen. Habe sie gekündigt. Eigentlich wohne ich seit Januar nicht mehr drin, da ich mit Freundin zusammen gezogen bin.
Am 04.01 ist jemand von einer Firma gekommen und hat Heizung und Wasser abgelesen.
Bis jetzt noch keine Mitteilung was ich zurück bekomme, oder nachzahlen muss. Ca 120 Euro Nebenkosten jeden Monat seit August.
Auf die Frage nach der Nebenkostenabrechnung schrieb die Maklerin >
Die Jahresabrechnung für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 wird immer im Folgejahr (2024) abgerechnet wichtig hierzu sind Rechnungen der Versorger für Allgemeinstrom, und Wasser weiter kommt hinzu die Abrechnung der Firma... Anschließend werden die Kosten zusammen mit den umlagefähigen Kosten aufgestellt und auf jeden Mieter verrechnet.
Dann versenden wir die Abrechnung an die Eigentümerin zur Kontrolle. Nach der Freigabe erhalten Sie die Abrechnung.
Der Gesetzgeber gibt uns als Dienstleister und auch der Eigentümerin eine Frist zum 31.12.2024
Natürlich sind wir bemüht die Abrechnung so früh wie möglich an die Mieter zu senden.
In der Regel zwischen Sommer und Herbst.
Auf die Frage der Kaution schrieb sie>
Ich: Nochmals zur Kaution>
Wenn keine anderen Forderungen vohanden sind, dann darf nicht die gesamte Kaution einbehalten werden. Erlaubt ist eine Sicherheitsleistung von ca. dem doppelten der letzten Betriebskostennachzahlung. Der Rest muss ausbezahlt werden.
Maklerin: Diesen Punkt können wir nach der Jahresabrechnung 2023 nochmal besprechen.
Ihre Kaution kann theoretisch bis zur Abrechnung 2024 im Jahr 2025 einbehalten werden.
Ist das wirklich so korrekt? Oder soll ich zum Mieterschutzbund?
Grüße. Bisschen lang geworden...