In einer solchen Situation empfehle ich die Telefonseelsorge. Sie ist rund um die Uhr unter den Nummern 0800 / 111 0 111, 0800 / 111 0 222 oder 116 123 erreichbar. Da hast du kompetente Ansprechpartner!
Ich finde, ja! Sei stolz und halte weiter durch!
Diese blöden Viecher kann man sich leider mit allem möglichen neu ins Haus holen. Tee, Gewürze, Reis, Nudeln, alle Getreideprodukte, Trockenfutter für Tiere. Ich muss die jedes Jahr bekämpfen. Gewürzvorräte lagere ich inzwischen im Eisschrank, nachdem ich vor zwei Jahren für über 100 Euro Gewürze in die Tonne gekloppt habe.
Ja, das ist so. Kann sich aber, bei dem sich abzeichnenden Rechtsdrift, ändern.
Am besten du öffnest den PC und schaust ob noch Feuchtigkeit zu sehen ist. Wenn ja, offen lassen bis alles getrocknet ist. Wenn keine Feuchtigkeit zu sehen ist, kannst du ihn benutzen.
Nicht auf der Plattform Handel abgeschlossen = kein Schutz.
Wer jemand einen Schaden zufügt, hat dafür gerade zu stehen. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Sprich deine Bekannte (nochmals) an. Wenn das erfolglos ist, formuliere deinen Anspruch schriftlich. Notfalls nach Ankündigung einen Anwalt einschalten.
Du musst niemanden etwas spenden. Wenn du es aber machst, solltest du es mit freiem Herzen machen ohne es zu hinterfragen.
Da erwartet dich Hilfe. Man wird versuchen mit dir gemeinsam deinen Problemen auf den Grund zu gehen die zu deinem gestörten Essverhalten führen.
Ich glaube "Leben" ist eine Urkraft im Universum. Ohne einen Schöpfer und ohne ein Warum.
Am wichtigsten ist für mich dass niemand ohne Papiere die eine Rückführung ermöglichen rein kommt.
Ein anständiger Mensch würde mit dem Betroffenen sprechen und seine Bedenken äussern. Denn: der größte Lump im ganzen Land, das ist der Denunziant!
Das ist keine Vorstrafe. Allerdings könnte das im erweiterten Führungszeugnis vermerkt sein.
Vielleicht hast du an einem Preisausschreiben des Geschäfts mitgemacht? Wenn nicht, ruf dort einfach mal an.
Wenn die Freundin das öfter macht, drohen schwere Leberschäden.
Ich finde 10€ vollkommen in Ordnung und angemessen!
Es kommt immer auf die Gesamtumstände an, niemand wird dir hier die Frage mit Sicherheit beantworten können.
Deine Nachlässigkeit macht mich übrigens fassungslos!
Natürlich, dein Wählerwille ist ja eindeutig ersichtlich.
Wenn das stimmt was du schreibst, hast du dich strafbar gemacht. Wenn das rauskommt, was wahrscheinlich ist, wirst du mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft. § 107a StGb.
Du wirst das nicht gerne lesen, aber wenn du vom Ordnungsamt, Vermieter sowie von den anderen Nachbarn keine Hilfe zu erwarten hast, bleibt dir nur der Umzug. Wobei mich das mit den anderen Nachbarn wundert; zumindest das nächtliche Türenknallen müssten die doch auch mitbekommen?!