Wo hat gute Chancen das sich da jemand wieder erkennt?

1 Antwort

https://www.dr-datenschutz.de/datenschutz-in-der-schule-was-ist-bei-klassenfotos-wichtig/

Es ist ein weit verbreitetes Gerücht, dass man bei Gruppenfotos keine Zustimmung der abgebildeten Personen bräuchte. Manchmal heißt es, die Personengrenze hierfür sei 7. Hierfür findet sich jedoch keine Grundlage in Gesetz und Rechtsprechung.
Die einzig relevante Ausnahme vom Zustimmungserfordernis ergibt sich aus § 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG. Danach muss für eine Veröffentlichung keine Zustimmung von Personen eingeholt werden, die „nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen“. Beispiel hierfür wäre das Foto eines Schulgebäudes, auf dem am Rande Schüler zu erkennen sind. Sobald aber eine Schulklasse oder alle Schüler auf dem Schulhof das Hauptmotiv darstellen, kommt man nicht um das Zustimmungserfordernis herum.

Du könntest die anderen Gesichter zensieren.