Wie kann man eine Klage gegen eine staatliche Behörde gewinnen?

3 Antworten

Verwaltungsgerichten wird oft eine größere Nähe zu staatlichen Behörden nachgesagt als anderen Gerichten, was auch an der Ausbildung der Richter liegen kann. In manchen Bundesländern ist vorgeschrieben, dass die Richter vorher in der Verwaltung gearbeitet haben müssen. Trotzdem ist es natürlich möglich, dort zu gewinnen. Ob deine Klage wegen „Amtsmissbrauchs“ zulässig wäre, ist aber zweifelhaft. Es muss sich aus deiner Klage schon ergeben, was du genau willst von der Behörde.


RomanaVl 
Fragesteller
 20.05.2024, 00:48

Gut, ich erkläre es mal. Ich habe vor 6 Monaten die Erlaubnis zur Eröffnung eines Zoofachgeschäfts beantragt und seitdem quälen mich die Leute vom Veterinäramt laufend mit irgendwelchen Schikanen, um das zu verhindern. Zunächst verzögerten sie die nötigen Inspektionen, so lange es nur ging, ohne Angabe von Gründen. Dann hörte ich ewig nichts von ihnen. Sie gaben mir nie irgendwelche Vorgaben oder Empfehlungen für das Geschäft. Vier Monate nach Antragstellung - und zwei Monate nach der beabsichtigten Eröffnung - fällt ihnen auf, dass ich angeblich nicht die nötige fachliche Qualifikation habe. Trotz 40 Jahren Erfahrung mit Tieren, als Züchterin, Halterin und Tiersitterin. Also machte ich einen Lehrgang und legte ihnen ein Prüfungszeugnis vor, das sie akzeptieren mussten. Inzwischen zahlte ich drei Monate Miete für einen geschlossenen Laden. Mittlerweile ist mein Laden offen, aber ohne lebende Tiere. Jetzt, 6 Monate nach Antragstellung, schicken sie mir endlich eine Erlaubnis, verlangen von mir aber, dass jedes Gehege für einen einzelnen Hamster oder ein paar Farbmäuse 140 x 60 x 60 cm groß sein soll! Kein anderer Zooladen hat solche Riesengehege für diese kleinen Tierchen, und man kann sie auch nicht in solchen Größen kaufen. Mein Laden ist seit Januar voll ausgestattet mit Gehegen der Größen 100x50x50 und 100x80x50 cm, die ich von einem anderen Zooladen übernommen habe und die von dessen Amtsveterinären als vollkommen ausreichend befunden wurden. Jetzt kann ich sie nicht nutzen, sondern soll riesige Maßanfertigungen für winzig kleine Tierchen machen lassen. Es gibt solche Riesengehege auf dem Markt auch gar nicht zu kaufen, und kein anderes Zoogeschäft .in Deutschland muss solche überzogenen Auflagen erfüllen. Das ist reine Schikane, um mein Geschäftsvorhaben zu blockieren, völlig ohne Grund. Deshalb möchte ich klagen. Ich will lediglich dieselben Bedingungen haben wie jedes andere kleine private Zoogeschäft in Deutschland auch.

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Schestko  20.05.2024, 00:59
@RomanaVl

Wäre dann eine Anfechtungsklage. Beachte, dass in manchen Bundesländern ein Widerspruchsverfahren verpflichtend ist, bevor du vor dem Verwaltungsgericht klagen kannst.

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RomanaVl 
Fragesteller
 20.05.2024, 01:12
@Schestko

Danke, Schestko. In dem letzten Schreiben mit der Erlaubnis des Vetrinäramtes, wo mir diese riesigen Gehege für meine kleinen Tierchen vorgeschrieben werden, steht in der "Rechtsmittelbelehrung", dass ich innerhalb eines Monats gegen diesen Bescheid Klage beim Verwaltungsgericht erheben kann. Das scheint die einzige Möglichkeit zu sein, etwas dagegen zu tun. Ich habe noch nie gegen jemanden geklagt und weiß nicht, wie ich das anstellen soll. Brauche ich einen guten Anwalt?

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Schestko  20.05.2024, 01:27
@RomanaVl

Ein Anwalt kann sicher nicht schaden. Wenn du gewinnst, bekommst du die Kosten dafür ersetzt, wenn du verlierst, musst du sie selbst zahlen. Grundsätzlich kannst du aber auch ohne Anwalt klagen, da vor dem Verwaltungsgericht kein Anwaltszwang besteht. Dann beschränkt sich das Prozessrisiko auf die Gerichtskosten.

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RomanaVl 
Fragesteller
 20.05.2024, 01:42
@Schestko

Danke nochmals, Schestko. Soweit bin ich inzwischen durch Googeln auch gekommen. Wie bemesse ich jetzt aber den Streitwert meiner Klage? Sind es "bloß" die Gebühren, die mir das Veterinäramt für seine Pfuscharbeit berechnet hat (bisher knapp unter 500 Euro), oder ist die Gesamtheit meiner Investitionen in dieses neue Geschäftsprojekt der anzusetzende Streitwert? Das wären rund 30.000 Euro - meine gesamten Ersparnisse und ein aufgenommenes Darlehen. Mein Geschäftsvorhaben steht oder fällt mit dem Vorhandensein lebender Tiere, die ich meinen Kunden zeigen kann. Die Tiere sind das Wichtigste.

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RomanaVl 
Fragesteller
 20.05.2024, 01:52
@RomanaVl

Ergänzung zur Illustration: Die meisten Kunden kommen in meinen Laden, weil sie einen Goldhamster für ihr Kind haben wollen. Dabei ist ein Goldhamster das denkbar ungeeignetste Tier für ein Kind, unter anderem deshalb, weil er meist erst spät abends "ansprechbar" ist. Deshalb möchte ich den Leuten Tiere wie verschiedene Zwerghamsterarten und vor allem Rennmäuse vorstellen, die auch tagsüber aktiv sind. Meine Lieblinge sind die Duprasi-Fettschwannzrennmäuse, die kaum jemand kennt, die aber für die ganze Familie eine wunderschöne Bereicherung sind. Bei solchen kleinen Tieren verstehen es die Eltern auch eher, dass sie nicht im Kinderzimmer untergebracht sein sollten, wo das Kind sie töten könnte, sondern dass sie nur unter elterlicher Aufsicht angefasst werden dürfen. Deshalb müssen die Familien die Möglichkeit bekommen, die Tiere zu sehen, kennenzulernen und zu vergleichen. Das ist das A und O meines Geschäftskonzepts.

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RomanaVl 
Fragesteller
 20.05.2024, 02:01
@RomanaVl

Und ich habe kein Geld mehr, um mir maßgeschneiderte Gehege von 140x60 cm schreinern zu lassen, in denen ein 5 cm großes Tierchen kaum noch zu sehen ist.

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Das bezieht sich auf deine Frage vor 2 Monaten?

Du kannst dich nicht darauf berufen, dass "andere das machen" und du es nicht darfst. Du weißt nicht, ob sie Genehmigungen dafür haben und diese Vorschriften einhalten.

Das Umfüllen von gekauften Großpackungen auf Einzelpackungen durch dich bedeutet, dass du eine ganze Kette von Vorschriften berührst, angefangen vom LFGB und den entsprechenden EU-Verordnungen. Das wäre zu viel für eine Antwort. Du kannst sich gern einlesen:

https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/branchen/3748-tierfutter-verordnung


RomanaVl 
Fragesteller
 20.05.2024, 00:53

Nein, die Futtermittelsache ist erledigt, darum kümmert sich eine andere Behörde. Ich verzichte einfach auf eigene Futtermittelmischungen, sondern verkaufe einfach nur fertig verpacktes Futter, so wie es vom Hersteller kommt. Mir geht es jetzt darum, meine selbst gezüchteten Hamster und Mäuse in dem Laden zur Schau stellen und verkaufen zu dürfen.

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RomanaVl 
Fragesteller
 20.05.2024, 02:05
@RomanaVl

Das Futter ist für mich nur Nebensache, und es gibt sehr gute deutsche Hersteller von artgerechten Futtermischungen - wenngleich es mir schon Freude bereitet hätte, eigene Produkte anzubieten. So teile ich nur meine Rezepte mit den Kunden (kostenlos), damit sie selbst leckere Zutaten zusammenmischen können.

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Kommt ganz auf die Beweisbarkeit an würd ich sagen.


RomanaVl 
Fragesteller
 20.05.2024, 01:04

Also, ich kann schon beweisen, dass dieses Amt mein Geschäftsvorhaben boykottiert, einfach indem es die Bearbeitung meines Antrags so lange wie nur möglich verzögert und mir völlig überzogene und unübliche Auflagen erteilt.

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