2 Antworten

Nein, gilt noch nicht. Wann und wie es kommt, ist noch unklar.

In anderen Ländern Europas gibt es bereits so ein Selbstbestimmungsgesetz, wie zB in Luxemburg (2018), Dänemark (2014), Malta (2015), Irland (2015), Norwegen (2016), Belgien (2018), Schweiz (2022), Finnland (2023), Spanien (2022), Portugal (2018) und Island (2019).

Eine medizinische Bestätigung der Transidentität ist in diesen Ländern nicht nötig. Und so ist das auch für Deutschland geplant.

nur einmal pro Jahr

Um Scherzkeksen vorzubeugen.


emyness  15.03.2023, 14:13

Leider gilt dieses Verfahren bei uns in der Schweiz, explizit nur, für den Geschlechtseintrag, wenn auch man damit den Vornamen zusammen ändern kann. Will man nur den Vornamen ändern, oder diesen zu einem späteren Zeitpunkt vielleicht mal doch noch ändern, muss man leider nach wie vor über das Gericht gehen.

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dermarkus321  15.03.2023, 15:05
nur einmal pro Jahr
Um Scherzkeksen vorzubeugen.

Sehr diskriminierend gegenüber genderfluiden Personen, bei denen sich das täglich ändert, nicht wahr?

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Weil das TSG veraltet, für Betroffene oftmals sehr diskriminierend und Verfassungswidrig ist. Man will es trans Personen somit erleichtern ihren Namen dem Geschlecht anzupassen, dem sie sich zugehörig fühlen, ohne irgendwelchen zum Teil diskriminierenden Fragen ausgesetzt zu sein, die nichts mit dem trans Sein zu tun haben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin selbst Trans und bi und beschäftige mich damit.