Trotz Haftstrafe zum Bund?
Ich Habe mit 17 Einen Einbruch Diebstahl gemacht und somit eine Bewährung von 3 Jahren auf 6 Monate Haft Bekommen (Jugendstrafe) diese Tat habe ich unter hohem Alkoholeinfluss begangen und wurde somit als unzurechnungsfähig empfunden aufgrund meiner Schuld habe ich die Bewährung vergeigt und musste somit 6 Monate in Haft meine Frage ist jetzt..kann ich mit dieser Vergangenheit noch zum Bund oder eher nicht? Ich bin jetzt 21 Jahre alt habe ein Geregeltes Leben und habe ebenfalls keine weiteren Straftaten oder sonstiges begangen
(Bitte Ernsthafte antworten und Kein Hass)
2 Antworten
Diese Jugendstrafe taucht NICHT in deinem Führungszeugnis auf. Sinnigerweise wirst du aber nach Straftaten in deiner Vergangenheit befragt und solltest natürlich so unehrlich sein, dass nicht zu erwähnen ; - ) Falls dem Bund dann deine Sünde bekannt wird, können sie dich rauswerfen. Das ist aber immer noch besser, als gar nicht erst genommen zu werden.
Du musst dein Führungszeugnis vorlegen. Das heißt aber nicht zwangsläufig, dass du nicht genommen wirst. Probier es aus, mehr als nein sagen können sie ja nicht.
Lieber bist ein bisschen traurig, als den Rest deines Lebens zu rätseln, ob es vielleicht doch geklappt hätte.