Sind Händler gesetzlich dazu verpflichtet, ''fehlerhafte'' Rücksendungen wieder zurückzuschicken?
Hallo liebe Community,
ich hatte vor einigen Monaten Schuhe bei Nike bestellt. Diese haben mir von der Größe nicht gepasst, also habe ich sie wieder an Nike zurückgesendet (mit dem Rücksendeaufkleber, der von denen ausgestellt wurde.)
Nach einigen Wochen ist nichts passiert, also habe ich bei dem Kundenservice einige Male angefragt. Diese machen komplett widersprüchliche Angaben. Erst hieß es, meine Rücksendung habe ein ''falsches Gewicht'', später hieß es dann ich hätte einen ''falschen Artikel retourniert''
Daraufhin habe ich sie aufgefordert, mir den angeblichen fehlerhaften Artikel zurückzusenden. Auch dies wird mir verweigert.
Als Zahlungsoption hatte ich damals Lastschrift ausgewählt. Der Betrag wird mir bis heute nicht erstattet und auch eine Lösung wird mir seitens des Händlers verweigert.
Daher möchte gerne wissen, ob ein Händer gesetzlich dazu verpflichtet ist, Rücksendungen auf Kundenwunsch wieder zurückzuschicken?
Bitte mit Gesetzestexten antworten, falls euch etwas bekannt ist.
Danke im Voraus
Das Ergebnis basiert auf 3 Abstimmungen
3 Antworten
Das habe ich zur Rücksendung allgemein gefunden, s. u. Was die Rücksendung Deiner Rücksendung betrifft, kann ich Dir leider nicht weiterhelfen! Aber eine Erstattung steht Dir zu, wenn nicht nachgewiesen wird, dass Du einen falschen Artikel zurückgeschickt hast - meiner Meinung nach.
Rechtlich gesehen ist der Fall eindeutig: Das Recht auf Widerruf ist im BGB geregelt und gilt bei fast allen online bestellten Waren. Demnach haben Sie grundsätzlich ab dem Tag, an dem Sie die Ware erhalten haben, 14 Tage Zeit für den Widerruf.
Das hast Du inhaltlich zur Frage nicht ganz eindeutig formuliert.
Einen Teil zur Frage hast Du Dir mit Deinem Link zur Verbraucherzentrale bereits selbst beantwortet.
Wenn in einer Online-Warenbestellung fristgerecht und ausdrücklich gegenüber dem Händler vom Widerrufsrecht in klarer Formulierung Gebrauch gemacht wurde, so kkann man damit auch auch eine Rückwandlung des Vertrages mit Geld zurück rechtlich verlangen.
Wurde jedoch nur "reklamiert" weil Dir der Schuh nicht passte, so kann der Online-Händler in diesem Fall durchaus einen Nachbesserungsversuch anbieten.
Eine einfache Reklamation ist rechtlich nicht gleich zu einem fristgerechten Widerruf des gesamten Kaufvertrages an sich zu setzen.
Ich bin kein Jurist, aber kann mir gut vorstellen, dass das unter Unterschlagung fällt.
Hast Du angeblich den falschen Artikel retourniert, handelt es sich offensichtlich nicht um das Eigentum des Händlers und dementsprechend eignet er es sich rechtswidrig an, wenn er sie Rücksendung endgültig verweigert.
Das wäre jedenfalls meine Auffassung, aber ich kann nicht garantieren, dass es auch korrekt ist.
Allerdings denke ich sowieso kaum, dass es sich hier um kriminellen Vorsatz handelt, sondern um ein internes Problem bei Nike mit der Abwicklung. Daher wird es sich vermutlich schon klären.
nicht im diesen falle weil der Artikel nicht fehlerhaft wahr sondern weil du die falsche größe angegeben hast