Schwangere Personenbedingt kündigen?
Guten Abend,
Eine Arbeitskollegin im Pflegeheim hat ihre Kündigung in der Probezeit provoziert ( mit Absicht) indem sie einfach nicht zum Spätdienst gekommen ist und einfach nicht angerufen hat (aber Krankenschein hat sie geschickt) und sich dann über die Kündigung gefreut. - Sie hat ihre Absicht einen Kollegen erzählt und gesagt ,, die sollen mich kündigen".
Nun hat 5 Tage nach der Kündigung erfahren, dass sie Schwanger ist durch ihren Frauenarzt und nun will sie sich gegen die Kündigung wehren und Gehalt absahnen aber NIE wieder auf Arbeit kommen.
Durch den strengen Mutterschutz muss ja die Kündigung auch in der Probezeit zurückgenommen werden aber kann man sie nicht personenbedingt kündigen, da sie einfach so nicht auf Arbeit gekommen ist ohne Bescheid zu sagen?
Es wäre ja eine absolute Frechheit, wenn wir sie finanzieren müssten.
wenn wir sie finanzieren müssten.
Wie kommst Du denn auf diesen Blödsinn?
Sie besetzt eine Stelle und wir erarbeiten Ihr Geld. Jetzt nimm die nicht noch in Schutz. -Das kann nicht Dein Ernst sein, oder ?
3 Antworten
Das Kündigungsverbot nach § 17 Mutterschutzgesetz gilt auch für verhaltensbedingte Kündigungen des Arbeitgebers. Die Vorschrift spricht nämlich hier von der „Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung“ und unterscheidet nicht nach der Art der Kündigung. Von daher sind grundsätzlich alle Kündigung gegenüber der Schwangeren verboten.
In § 17 Abs.2 des Mutterschutzgesetzes ist allerdings ein so genannter Erlaubnisvorbehalt geregelt. Faktisch heißt dies, dass eine Kündigung grundsätzlich verboten ist, der Arbeitgeber allerdings die Möglichkeit hat, die Erlaubnis von der obersten Landesbehörde zu bekommen.
Die Anforderungen für eine solche Zulässigkeitserklärung sind recht hoch. Selbst im „normalen Arbeitsverhältnis“ rechtfertigt z.B. ein Diebstahl oder eine Straftat gegenüber dem Arbeitgeber nicht automatisch immer eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung.
Es gibt keine absoluten Kündigungsgründe. Von daher müssen erhebliche Gründe, die über den Normalfall hinaus eine Kündigung rechtfertigen würden, vorliegen, um eine Genehmigung zur Kündigung einer Schwangeren zu rechtfertigen.
Erst nach der Zustimmung der Behörde kann der Arbeitgeber rechtswirksam kündigen; eine früher erklärte Kündigung ist unwirksam.
Es wäre ja eine absolute Frechheit, wenn wir sie finanzieren müssten.
Beim Beschäftigungsverbot hat die Schwangere gegen ihren Arbeitgeber Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Zahlung des vollen Arbeitsentgelts (Mutterschutzlohn). Dieses bekommt der Arbeitgeber auf Antrag über das Umlageverfahren 2 (U2-Verfahren) von der Krankenkasse erstattet.
Alles Gute für dich!
Nein, leider ist sie aktuell fein raus. Ihr könntet allerdings mit der Aussage eventuell etwas anfangen, aber dazu müsste es eventuell noch mehr Zeugen geben. Dann wäre es möglich eine Klage einzureichen, denn selbst wenn Schwangere an sich unkündbar sind, es ist bei solchen Gebahren durchaus möglich.
Dem Chef mitteilen und der soll sich anwaltlich beraten lassen.
es ist bei solchen Gebahren durchaus möglich
Nein!
Unentschuldigten Fehlen für sich alleine ist kein Grund für eine Kündigung - schon einmal gar nicht bei einer schwangeren Arbeitnehmerin.
Zudem bemerkenswert, dass Du aufgrund einseitiger Aussagen zu einem solchen "Urteil" kommst.
Das muss, wie ich bereits schrieb, ein Rechtsexperte klären, nicht du und nicht ich.
Für die Klärung der Rechtslage braucht man keinen "Rechtsexperten", weil die Gesetzeslage völlig eindeutig - vielleicht Dir aber nicht bekannt - ist.
Natürlich hat bei einer (rechtswidrigen) Kündigung das Arbeitsgericht zu entscheiden.
Verhatensbedingte Kündigung (ist nicht Personenbezogen) in der Schwangerschaft ist schwierig, aber grundsätzlich möglich.
Müsst halt die Eier haben, das bis vors Arbeitsgericht zu bringen und zu schauen ob das ausreicht - oder ob das nicht eher so eingeschätzt wird, dass eine Abmahnung da reicht (bei Verhaltensbedingten Kündigungen sind Abmahnungen eigentlich immer Voraussetzung, da die Person die Option haben soll sich zu verbessern. Solangs kein Diebstahl o.ä. ist. Ist nicht mal eine Abmahnung ausgesprochen worden, ists ein Ding der Unmöglichkeit)
Und : Nie auf die Arbeit kommen ginge in der Schwangerschaft nur mit Beschäftigungsverbot. Und auch im Pflegeheim kann man Jemanden zur Dokumentensortierung abstellen. Das mal nebenbei. Erscheinen hat sie auf jeden Fall, wenn sie ihren Job behalten will.
D.h. ihr solltet ihr sagen "Wenn sie ihre Arbeit behalten will, soll sie auch arbeiten kommen, bis das vor Gericht geklärt ist" (schriftlich !!!) Taucht sie auch dann nicht ohne entsprechenden Nachweis auf, könnt ihr täglich Abmahnungen raussenden und das reicht dann am Ende des Tages
Das war ein Beispiel. Ich meinte wenn sie kommt mit Beschäftigungsverbot, dann gebt ihr eine Arbeit, die sie nach wie vor ausführen kann (je nachdem worauf sich das Verbot begründet)
Nein, glaub mir. Ist bei uns nicht möglich. Außerdem hat sie nicht vor woederzukommen (wie gesagt, wollte gekündigt werden und war dann plötzlich Schwanger). Nur noch zum Geld kassieren sind wir noch gut. -Mich kotzt es an, wie sich manche Mesnchen durch's Leben "mogeln".
Der Zeuge hat es schriftlich auf WhatsApp.