Motorrad quer parken?

1 Antwort

Das Parken ist in § 12 StVO geregelt und die macht grundsätzlich keinen Unterschied zwischen Motorrädern und Autos. Da ist jedenfalls nicht geregelt, wie das Fahrzeug auf einem markierten Parkplat abzustellen ist, ob vorwärts, rückwärts oder quer. Da steht lediglich, es sei platzsparend zu parken, Pro Fahrzeug darf also nicht mehr als eine Parklücke benutzt werden.