Kündigung des Arbeitsverhältnisses?

2 Antworten

Zu früh solltest du nicht kündigen. Die Gefahr ist groß dass dein Arbeitsverhältnis dann deutlich früher endet als von dir gewünscht.

Du musst gar kein Datum nennen. "Hiermit kündige ich das bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum xx.xx.2024" reicht vollkommen aus.

Und du adressierst das Schreiben an eine Person, die bisher für deine Angelegenheiten zuständig war. Oder an eine (Personal-)Abteilung und an "sehr geehrte Damen und Herren".

Nein, Du kannst jetzt kündigen:

Betreff: Kündigung meines Arbeitsvertrages vom.... zuzügl. der Ergänzungen

  • zum 15.08.2024 oder "zum nächst möglichen Termin"
  • und schreibe einfach an die Geschäftsleitung des Unternehmens "Sehr geehrte Damen und Herren"