Kann ich mich schriftlich Atheist nennen?
ich bin offiziell auf dem amt (noch) als katholisch eingetragen. aktuell bin ich 16 jahre alt, bin aber agnostischer atheist oder sowas. ich glaube nicht an gott, weil ich es aus meiner sicht keinen grund gibt, an etwas zu glauben, dessen existenz nicht bewiesen ist. ich glaube an die wissenschaft und an mich selbst.
im sommer fange ich meine ausbildung an und nun habe ich ein personalblatt von meinem lehrbetrieb bekommen. dort steht unter anderem auch konfession. kann ich dort atheismus angeben oder muss ich katholisch angeben? und was muss ich machen, damit ich offiziell konfessionslos bin? kann ich da einfach aufs amt gehen und sagen, dass die das ändern sollen? kann ich das alleine machen oder müssen da meine eltern mitkommen? ich würde meine eltern nur ungern mitnehmen, weil die ja christen sind, dann würde ich warten bis ich 18 bin. kirchensteuer will ich bestimmt nicht zahlen. dann werde ich den betrag lieber an eine wohltätige organisation spenden.
9 Antworten
Wenn Du (noch) Mitglied der katholischen Kirche bist, musst Du auch "rk" angeben. Denn der Arbeitgeber muss ja wissen, ob Kirchensteuer abgeführt werden muss und wenn ja, wohin.
Wenn Du "keine" ankreuzen willst, musst Du offiziell beim Amtsgericht den Kirchenaustritt veranlassen. Aber Mitglied einer Kirchengemeinde sein, und kund tun, dass man nicht wirklich daran glaubt, -- das reicht nicht.
Ein Amtsgericht hat mit Kirchenaustritt nichts zu tun. Man muss eine Willensbekundung gegenüber dem Standesamt abgeben, weiter nichts. Es geht eigentlich nur darum aus den Steuerlisten des FA gelöscht zu werden. Ein Austritt aus einer anderen RG, die keine Kirchensteuer durch das FA erhebt, genügt eine formlose Erklärung an die entsprechende Kirchengemeinde.
Die Angabe "Konfession" auf dem Personalbogen bezieht sich auf die Steuerverwaltung, also, ob von Deinem Lohn eine Kirchensteuer abzuführen ist, wenn ja, an welche kirchliche Organisation. Gewöhnlich heißen die Vorgaben "kath", "evang." und "keine". Wenn Du also keiner Kirche angehörst, kreuzt Du "keine" an, und fertig. Dein persönliches Verhältnis zu irgendwelchen religiösen Bekenntnissen hat da absolut niemanden zu interessieren.
Die Registrierung der Kirchenzugehörigkeit ist in den deutschen Bundesländern unterschiedlich geregelt. Du kannst jederzeit bei dem örtlich zuständigen Amt Deine Mitgliedschaft streichen lassen. Die bürokratischen Details kannst Du für den gesamten deutschsprachigen Raum nachlesen bei http://www.kirchenaustritt.de/ .
Atheismus ist außerdem keine Konfession, geschweige denn ein Bekenntnis. Es ist zunächst nicht mehr oder weniger die Nichtzugehörigkeit zur Gesamtheit der Gottgläubigen, der Theisten. Zahlreiche Atheisten sind Mitglied einer Kirche, und zahlreiche Gottgläubige sind nicht Mitglied einer Kirche. Ich bin z.B. zahlendes Mitglied eines Gesangvereins, ohne dort je zu singen. Andere Singen ohne Mitgliedschaft bei einem Gesangverein. Bei Deinem Anliegen interessiert nur die formale Mitgliedschaft, nicht Dein Bekenntnis oder Nichtbekenntnis.
Meinst Du vielleicht "Tendenzbetriebe", kirchliche Institutionen? Das sind Sonderfälle!
Mit 16 Jahren kann man sich schriftlich nennen wie und was man will.
Man wird später alles mit Jugendsünden heiligen und Dich für jeglichen Fehltritt oder Irrtum in Schutz nehmen, weil jeder Erwachsene weiß, was er selbst in diesem Alter alles getan, gesagt und erklärt hat. Das heißt nicht, den Respekt vor Dir zu verleugnen oder gar zu verlieren oder vor noch viel Jüngeren, die sich schon mit 5 Jahren König nennen. Aber man muss eben immer wissen, welchen Reifegrad man vor sich hat.
Aber die Zeit vergeht sehr rasch und schon mit 18 wirst Du das Erfragte in komplett anderem Licht sehen und mit 21 willst Du Dich nicht daran zurückerinnern. Wenn Du dann mit 25 oder 35 das komplette Gegenteil dessen bist, was Du glaubtest, bist Du ein reifer Mann. Dann darf man herzliche Glückwünsche aussprechen.
Alles Gute und eine erkenntnisreiche Zukunft! ;-)
Und zum Formular-Zirkus haben ja bereits andere unbürokratisch geantwortet. ;-)
Atheist kannst du dort nicht angeben.
Den Staat und auch deinen Arbeitgeber geht es eigentlich nichts an, welche Religion du hast.
Mit zwei Ausnahmen. 1. Die Kirchen und ihre Betriebe haben ein Sonderarbeitsrecht, innerhalb dessen sie Nichtkirchenmitglieder offiziell diskriminieren dürfen und nicht einstellen brauchen. 2. Im Rahmen der Kirchensteuer, die bei uns der Staat für die Kirchen eintreibt, wird nach Mitgliedschaft in der evangelischen oder katholischen Kirche gefragt. Welche Weltanschauung du wirklich hast, ist dabei völlig unerheblich, es kommt nur auf die Mitgliedschaft an. Deshalb müssen auch die 8% Katholiken, die sich als Atheisten sehen genau wie die 20% Evangelen, die das tun, Kirchensteuer bezahlen.
Dir bleibt also nichts, als aus der Kirche auszutreten. Welche Regeln dafür in deinem Bundesland gelten, kannst du auf www.kirchenaustritt.de erfahren.
Günstig wäre, das möglichst schnell zu tun. Solange du noch kein eigenes Einkommen hast, kannst du einen Antrag auf Erlass der Austrittsgebühr stellen. Der muss zwar nicht bewilligt werden, aber immerhin hast du eine Chance.
Das musst Du mit Deinen Eltern regeln. Die können die amtliche Austragung mit Dir zusammen verfügen.
Na ja, theoretisch ja, aber praktisch ist Deutschland in der Hinsicht nicht so säkular.