Ist es Strafbar wenn ein 15 jähriger eine 12 jährige geküsst hat aber es beide gewollt haben?

2 Antworten

Gemäß Paragraph 176 StGB liegt hier formal erstmal der sexuelle Missbrauch von Kindern vor, da Küssen als sexuelle Handlung angesehen wird, und somit einen Straftatbestand erfüllt. Aber:

Ein Kuss kann bei Personen verschiedenen Geschlechts nicht stets und ohne Rücksicht auf die Begleitumstände als sexuelle Handlung von einiger Erheblichkeit gewertet werden. Dies gilt auch für den Zungenkuss (vgl. BGH, StV 1983, STV Jahr 1983 Seite 415f.).

Es sind also die Umstände entscheidend. Bei diesem geringen Altersunterschied zwischen einem Kind und einem Jugendlichen wird wohl eher kein Staatsanwalt Anklage erheben.

Hinweis: Keine Rechtsberatung

Solange es sich nicht um eine sexuelle Handlung handelt ist das denke ich kein Problem.