Hatten die Angeklagten bei den Nürnberger Prozessen Anwälte?

3 Antworten

Ja

Das Besondere an den Nürnberger Prozessen ist ja, dass die Sieger auf die möglicherweise erwartete Siegerjustiz verzichtet hatten und mit diesen Prozessen nicht nur die Verbrechen der Nazis juristisch verfolgen wollten, sondern auch Maßstäbe für die Zukunft setzen wollten. Die Prozesse sind tatsächlich sehr fair und rechtsstaatlich abgelaufen. Es galt wirklich die Schuld individuell nachzuweisen und die Angeklagten sollten eben auch einen starken Rechtsbeistand bekommen.

Das ist wirklich eine Sternstunde der Menschheit und Vorbild bis heute. Schließlich wurden neben Todesstrafen auch Gefängnisstrafen ausgesprochen, Urteile nur für Verbrechen gefällt, die man auch nachweisen konnte. Neu war allerdings der Straftatbestand der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, den es vorher nicht gab. Dies kritisierten einige, da man ja für etwas verurteilt wurde, was es davor noch nicht gab. Angesichts der unfassbaren Verbrechen ist das aber eine sehr gute Lösung gewesen, die ebenfalls bis heute Bestand hat.


MartinFischerDE 
Fragesteller
 20.11.2023, 16:44

Der Prozess basierte auf einem Gesetz das nach Ausführung der Tat beschlossen wurde. Er entbehrte also jeden Rechtsverständnisses.

Sogar der Amerikanische oberste Richter, welcher zu erste gefragt wurde ob er den Prozess führen wolle lehnte ab, mit den Worten: "if you want to kill some nazis go for it, but dont defile the name of justice for it."
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Silicium58  20.11.2023, 17:05
@MartinFischerDE

Grundlage des Prozesses war das Londoner Viermächte-Abkommen, dessen Inhalte quasi das moderne Völkerstrafrecht schufen.

Die Angeklagten erhielten dabei alle rechtstaatlichen Privilegien.

Wem das nicht passt, der will entweder Schauprozesse mit Massenhinrichtungen oder Nazis, die nach Angriffskrieg und Holocaust nicht zur Verantwortung gezogen werden.

Ob das eine oder das andere, sowas will nur Schmutz.

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Nachmirsint  20.11.2023, 17:20
@MartinFischerDE

Schon wieder einer, der die Antwort auf seine Frage besser als andere weiß. WOZU fragt der Kerl???

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MartinFischerDE 
Fragesteller
 20.11.2023, 17:21
@Nachmirsint

Die Frage war ob und wie man sich die Anwälte aussuchen konnte. Dazu konnte ich nichts finden.

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Silicium58  20.11.2023, 17:36
@MartinFischerDE
Weder wurde es von Deutschland ratifiziert, noch existierte es zur Zeit der Tat. Es ist somit nichtig für den Prozess. Wer das anders sieht ignoriert die Justiz und das Recht.
Wenn du tote Nazis sehen willst ist das deine Sache, aber missbrauche nicht das Recht dazu

Deutschland war unter völkerrechtlich legitimer Besatzung und hatte nichts zu ratifizieren.

Du zweifelst argumentlos den Status den Status des Viermächte-Abkommens als bindendes Völkerrecht an.

Und wie du sehen konntest schließen sich Rechtsstaatlichkeit und tote Nazis nicht aus.

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MartinFischerDE 
Fragesteller
 20.11.2023, 17:44
@Silicium58
Deutschland war unter völkerrechtlich legitimer Besatzung und hatte nichts zu ratifizieren.

Mit vorgehaltener Pistole gezwungen Rechtsvorschriften die keine sind zu akzeptieren. Das widerspricht jedem rechts Verständnis außer dem des Rechtes des Stärkeren.

Du zweifelst argumentlos den Status den Status des Viermächte-Abkommens als bindendes Völkerrecht an.

Die Argumente wurden genannt, ich verstehe nicht wieso du sie nicht als solche akzeptierst. Ich wiederhole sie:

"Weder wurde es von Deutschland ratifiziert, noch existierte es zur Zeit der Tat. Es ist somit nichtig für den Prozess. Wer das anders sieht ignoriert die Justiz und das Recht."

Ein Gesetz muss vor Zeitpunkt der Tat bereits bestehen um die Tat unter diese Strafe stellen zu können. Es gibt keine rückwirkende Justiz.

Ebenfalls müssen Staaten einem Völkerrecht mehrheitlich zustimmen. Eine solche Abstimmung kann im Kriegszustand und auch unter der Unfreiheit teilnehmender Völker nicht stattfinden.

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hardliner2019  20.11.2023, 18:07
@MartinFischerDE
Ein Gesetz muss vor Zeitpunkt der Tat bereits bestehen um die Tat unter diese Strafe stellen zu können. Es gibt keine rückwirkende Justiz.

Der Rechtsgrundsatz

"Keine Straftat ohne Gesetz" (nulla poena sine lege)

dient der Rechtssicherheit von Bürgern, aber nicht dem Schutz staatlicher Machthaber wegen Völkerrechtsverbrechen, die von ihnen begangen wurden.

Siehe dazu:

  • Gerhard Werle: Völkerstrafrecht. Tübingen 2003, Randnummer 1154 mit weiteren Nachweisen.
  • Georg Dahm/Jost Delbrück/Rüdiger Wolfrum: Völkerrecht. Band I/3, 3. Auflage, de Gruyter, Berlin 2003, S. 1033.
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MartinFischerDE 
Fragesteller
 20.11.2023, 18:12
@hardliner2019

Wenn du so eine Aussage belegen möchtest, dann muss sie für mich einsehbar sein und sich um ein ratifiziertes Werk von vor 1942 handeln.

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hardliner2019  20.11.2023, 18:24
@MartinFischerDE
Wenn du so eine Aussage belegen möchtest, dann muss sie für mich einsehbar sein.
  1. Ich kann dir Einzelbände der Fachliteratur, die zu meinem anwaltlichen Bibliotheksbestand gehören, nicht zur Verfügung stellen.
  2. Selbst wenn das möglich wäre, würde ich es allerdings im Hinblick darauf nicht tun, dass deine Eingangsfrage offenbar nur ein Einfallstor ist, um Stimmung zu machen. Darauf haben ich schon andere Nutzer hingewiesen.
  3. Es steht dir aber frei, dir die genannten Fachbücher (1 Lehrbuch sowie 1 Gesetzeskommentar zum Völkerrecht) über die Fernleihe deiner örtlichen Stadtbibliothek zu bestellen und dich dort über die Richtigkeit dessen zu informieren, was ich dir (und der mitlesenden Community) im Bezugskommentar mitgeteilt habe.
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hardliner2019  20.11.2023, 18:38
@MartinFischerDE
Der Prozess basierte auf einem Gesetz das nach Ausführung der Tat beschlossen wurde. Er entbehrte also jeden Rechtsverständnisses.
  • Falls dein persönliches "Rechtsverständnis" aufgrund defizitären Wissensstandes überfordert ist, empfehle ich dir, dich in juristischer Hinsicht fortzubilden.
  • Anlässlich deiner Eingangsfrage sowie deinen Kommentaren zu diversen Antworten empfehlen sich folgende Fachbücher:

Gerhard Werle: Völkerstrafrecht. Tübingen 2003.

Georg Dahm/Jost Delbrück/Rüdiger Wolfrum: Völkerrecht. Band I/3, 3. Auflage, de Gruyter, Berlin 2003

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Eisenklang  20.11.2023, 18:50
@MartinFischerDE
Der Prozess basierte auf einem Gesetz das nach Ausführung der Tat beschlossen wurde. Er entbehrte also jeden Rechtsverständnisses.

Das war damals auch die Kritik.

Es gab aber auch noch nie zuvor einen derart gigantischen Krieg mit 60 Millionen Toten und einem zerstörten Europa. Und es gab auch niemals zuvor einen Holocaust mit 6 Millionen ermordeten Juden.

Du unterschlägst dabei aber, dass es solche Verbrechen zuvor nie gegeben hatte und die Verantwortlichen, welche die Befehle gegeben und die Strukturen zum Holocaust geschaffen hatten, nicht hätten bestraft werden können. Denn sie selbst haben ja nicht mit eigener Hand gemordet.

Du unterschlägst außerdem, dass diese Menschen keine Unschuldigen waren, sondern die Hauptverantwortlichen. Deine Einwürfe klingen, als wären irgendwelche armen Politiker einfach unter windigen Anklagen verurteilt worden. Auch hier wurde auf die saubere Gerichtsführung geachtet.

Du unterschlägst ebenfalls, dass die Siegermächte sich diese Mühe nicht hätten machen müssen. Sie hätten alle einfach zum Tode verurteilen können. Vor allem den Amerikanern ging es aber darum, Recht zu sprechen, nicht Rache auszuüben. Es ging ihnen darum solche Verbrechen nie wieder geschehen zu lassen und darum, ein bindendes, übernationales Instrumentarium zu verfassen, welches Allgemeingültigkeit besitzt.

Warum wäre, das verstehe ich nicht, ist es dir zwar wichtig die Mörder vor Ort zu bestrafen, nicht aber jene, die diesen Mord organisiert hatten? Sollte der SS-Mann gehängt und sein oberster Bedehlshaber eine schicke Rente erhalten?

Und noch etwas spricht gegen deine Ansicht:

Die durchaus zurückhaltende Strafverfolgung vieler weiterer Kriegsverbrecher in der Bundesrepublik. Niemals hatten sogar die Russen in Bonn politischen Druck diesbezüglich aufgebaut, der über diplomatische Kanäle hinausging. Jedenfalls sind mir keine bekannt.

In Nürnberg standen ja vor allem die politische Elite vor dem Richter.

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Eisenklang  20.11.2023, 20:18
@MartinFischerDE

Vielleicht hilft lesen ja.

Ich empfehle dir 2 Bücher zum Thema, die gut geschrieben und sich an Nichthistoriker richten:

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Ja, hatten die. Das nutzte aber Leuten wie dem Kaltenbrunner oder dem Julius Streicher nur wenig. Die haben sich meist eh selbst verteidigt.

Nur der Albert Speer konnte geschickt die Richter an der Nase herumführen!


MartinFischerDE 
Fragesteller
 20.11.2023, 17:53

Er hat dennoch eine viel zu lange Haftstrafe erhalten. Obwohl er die KZs nicht betreut hat und auch nicht am Krieg oder der Judenvernichtung beteiligt war.

Er hatte nur das Rüstungsministerium und war Architekt im Reich. Und dafür mehrere Jahrzehnte...

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Joshua18  20.11.2023, 17:56
@MartinFischerDE

Der hat aber massiv Kriegsgefangene und Juden beschäftigt und ohne Zweifel den Krieg erheblich verlängert.

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MartinFischerDE 
Fragesteller
 20.11.2023, 17:57
@Joshua18

Was seine Pflicht in diesem Bereich war. Zwangsarbeit wurde auch von den Amerikanern, Briten, Franzosen und den Russen eingesetzt um den Krieg zu gewinnen. Auch das hat den Krieg verlängert.

Ihn trifft also keine Schuld.

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