Handelt es sich um eine Einfahrt, die freizuhalten ist?

6 Antworten

Auf dem Grundstück (mit Zweifamilienhaus bebaut) gibt es grds zwei Einfahrten.

OK.

Bei beiden ist der Bordstein abgesenkt und die Einfahrt ist offen bzw mit einem Tor versehen.

Damit besteht in beiden Bereichen eingeschränktes Halteverbot. Somit darf da niemand parken. Die Polizei resp. die örtliche kommunale Behörde wird das jedoch nur auf Antrag verfolgen; das bedeutet aber nun gerade nicht, dass es sich der Eigentümer nach Gutdünken aussuchen könnte, dort parken zu lassen.

Nun parken die neuen Nachbarn vor dieser einfahrt, was aufgrund des abgesenkten bordsteins eigentlich nicht zulässig sein dürfte.

Ist es auch nicht.

Darf ich hier ein Schild anbringen, dass die Einfahrt freizuhalten ist?

Natürlich. Das Schild selbst entfaltet aber keine normative Macht; es ist nur als Hinweis zu sehen. Du darfst die Falschparker abmahnen und abschleppen lassen auf deine Kosten, und das Geld zivilrechtlich beim Störer einfordern.

parken darfst du da nicht.

abschleppen lassen geht nur, wenn du unbedingt das auto hinter dem parkenden, der dich blockiert, nutzen m u s s t .
kommt zb ein arzt nicht aus der garage und kann einen notfall nicht behandeln. kommt er dagegen von einem notfall zurück und kommt nicht hinein, kann man ihm zumuten, auch mal woanders zu parken.

es ist durchaus zuzumutbar, zb ein taxi zu bestellen, das geld für die fahrt darfst du beim blockierer einklagen (macht arbeit und kostet geld). abschleppen lassen darf nur die behörde, da ist die frage, ob der aufwand gerechtfertigt ist, du könntest ja auch warten bis er wegfährt.

das eine ist die gesetzeslage, die ist hier eindeutig beschrieben worden, das andere ist die frage, ob du rechtsmittel auch erfolgreich einlegen kannst.

wenn dein besuch dort steht, darf er das genausowenig wie du selbst oder ein fremder. allerdings wird in einem wohngebiet wahrscheinlich keine polizeistreife dort tätig werden, wenn nicht der grundstücksbesitzer sie darauf aufmerksam macht. in innenstädten könnte es den netten uniformierten damen vom ordnungsamt aufallen, denn da wird der ruhende verkehr überwacht. in einfamilienhaussiedlungen wäre der aufwand viel zu gross.

schild anbringen ist also erst einmal eine gute lösung, nur die anschwärzen, die dort ohne deine erlaubnis stehen geht auch, ist aber uncool.

Also - entweder du tolerierst, dass dort geparkt wird, oder nicht.

Der § 12 StVO verbietet dort das Parken. Allerdings ausnahmslos!

Worum geht es Dir denn jetzt?

  • Das da keiner mehr parken darf? - Dann gilt das genauso für Deinen Besuch.
  • Oder das man da parken darf? - Dann dürfen es die Nachbarn genauso.

Aber, um die grundsätzliche Frage zu beantworten:
Abgesenkter Bordstein = Einfahrt = eingeschränktes Halteverbot.

Abgesenkter Bordstein = eingeschränktes Halteverbot

also darf auch dein Besuch da nicht parken

natürlich darfst du da ein ‚Einfahrt Freihalten‘ Schild aufstellen