Gutschrift nur möglich mit SEPA-Lastschriftmandat?
Ich habe die Woche meinen Mobilfunkanbieter gewechselt und habe meinem alten Anbieter per Mail mitgeteilt auf welches Konto mein Restguthaben überwiesen werden soll. Meinem alten Anbieter habe ich niemals ein Lastschriftmandat erteilt.
Nun bekomme ich von meinem alten Anbieter eine Mail, solle doch das SEPA-Lastschriftmandat ausfüllen.
"Ich ermächtige die XX, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der XX auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen."
Ich möchte Geld von denen, nicht die bekommen noch Geld von mir. Daher wozu ein Lastschriftmandat? Die sollen einfach das Geld überweisen. Für eine einfache Überweisung braucht man kein Mandat?
Ich werde nicht daraus schlau.
4 Antworten
Du hast vollkommen Recht.
Eine Einzugsermächtigung wird nur gebraucht um Geld vom Konto abzubuchen.
Wozu also soll das gut sein, da du ja in keinerlei Geschäftsbeziehung mehr zu denen stehst.
Ich würde dieses merkwürdige Ansinnen ablehnen und noch einmal darauf hinweisen, dass sie dir bitte dein Guthaben auf das von dir genannte Konto überweisen sollen. Evtl. mit Fristsetzung.
Aber nicht telefonisch sondern unbedingt schriftlich.
Ich habe denen jetzt mal geschrieben, mal sehen was die antworten.
Das ergibt tatsächlich keinen Sinn. Er muss dir das Geld überweisen, dazu braucht er deine Kontodaten, aber keine Einzugsermächtigung.
Vielleicht ist das bei denen ein Pauschalformular, mit dem sie die Kontodaten erheben.
Wenn du es ausfüllst, können dir aber keine Nachteile entstehen, denn wenn sie Geld einziehen würden, könntest du es innerhalb 6 Wochen kommentarlos zurückbuchen.
Wie wäre es wenn du einfach zu einem Shop gehst von deinem alten Anbieter?
Anrufen und mündlich die Sachlage klären. Heutzutage wird es in Deutschland immer schwerer kleinste kaufmännische Dinge schriftlich zu klären, weil es kein vernünftiges Personal mehr gibt.
Und du glaubst, in einem Callcenter findest du vernünftiges Personal? Ich würde immer alles schriftlich machen, schon allein wegen der Beweisbarkeit.
Dann tu das. Schreibe denen, dass du eine Rückzahlung erwartest und das Formular NICHT ausfüllst. Wichtig ist, dass du die Kündigungsfrist eingehalten hast.
Süßer, warum so kiebig? Ich mische mich ein, wo und wann ich will. Du schreibst mir, was du eigentlich dem FS schreiben solltest. Vielleicht rauchst du erstmal eine Tüte, damit du klar kommst.
Wenn du nur mit Tüte klar kommst, ist das deine Sache. ICH rauche gar nichts, habe lieber in Gegensatz zu anderen einen klaren Kopf. Und nun beruhige dich wieder.
Es ist richtig, dass man das Geld zurück buchen lassen kann.
Ich würde aber trotzdem nicht einer Firma, mit der ich in keiner geschäftlichen Beziehung mehr stehe eine Einzugsermächtigung erteilen.
Wozu denn? Es gibt doch absolut keinen Grund, warum die Zugriff auf das Konto haben sollten.
Die IBAN können die auch auf einem anderen Weg erfassen.