Gutschrift inkl. oder exkl. Mehrwertsteuer für Kleinunternehmer?

3 Antworten

Als Kleinunternehmer darfst du die Umsatzsteuer (wie die Mehrwertsteuer korrekt heißt) auf deinen Rechnungen oder eventuellen Gutschriften nicht ausweisen, darfst dir aber auch keine Vorsteuer ziehen und musst auf die Kleinunternehmer-Eigenschaft auf den Rechnungen mit einem vorgegebenen Passus hinweisen.

Daher spielt der UST-Ausweis auf Eingangsrechnungen für dich auch keine Rolle. Und eine Gutschrift ist quasi eine von dir selbst ausgestellte Eingangsrechnung, die du bezahlen musst. Da du eben nicht zum Vorsteuerabzug und damit auch nicht zum USt-Ausweis berechtigt bist darfst du diese auch nicht gesondert aufführen. Nirgendwo auf denen Geschäftsdokumenten. Und der Empfänger DEINER Rechnung oder Gutschrift kann sie sich daraus halt auch nicht ziehen. Darum ist auch die Anwendung der Kleinunternehmer-Option bei vorrangig B2B-Geschäften oft nicht gewünscht, weil deine Debitoren und beim Gutschriftsferfahren auch deine Kreditoren diese für dich abführen müssen (weil sie den UST-Anteil eben nicht beim FA erstattet bzw. verrechnet bekommen).

Du sparst dir damit quasi die Arbeit, für Kleinstbeträge monatliche oder quartalsweise UST-Anmeldungen abzugebe, wälzt diesen Aufwand dadurch aber quasi auf deine Geschäftspartner ab. Wenn du Geschäfte mit Privatkunden machst ist das ein Vorteil, aber sobald du B2B arbeitest reagiert nicht jeder Geschäftspartner darauf unbedingt positiv. Ich mache z.B. als Unternehmer ausdrücklich keine Geschäfte mit Kleinunternehmern, weil ich dadurch eher finanzielle Nachteile habe und der Mehraufwand DAS kaum rechtfertigt.


HerrDela 
Fragesteller
 18.05.2024, 18:41

Ich danke dir sehr für deine Antwort. Ich habe vor lauter Bäumen tatsächlich den Wald übersehen.

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Nach meinem Verständnis berechnest du keine Gutschrift, sondern ihr stellt euch gegenseitig Rechnungen:

  1. Du stellst deinem Auftraggeber eine Rechnung über 1.000 € (ohne MwSt.)
  2. der Fahrer (Kleinunternehmer stellt dir eine Rechnung über 200 € (ohne MWSt)
  3. der Verlader stellt dir eine Rechnung. Wie hoch die ist, hängt davon ab. was du genau mit dem Verlader vereinbart hast.

Wenn jemand umsatzsteuerpflichtig ist, geht er normalerweise davon aus, dass die Umsatzsteuer obendrauf kommt, also in dem Fall wären es dann 535,50 €, was für dich blöd ist, denn du kannst wegen der Kleinunternehmerregelung die 85,50 € nicht als Vorsteuer geltend machen und deshalb bleiben für dich dann keine 350 €, sondern nur 264,50 übrig.

Wenn du mit ihm vereinbart hast, dass er 450 € brutto bekommt, dann stellt er dir eine Rechnung über 450 € incl. Umsatzsteuer ( 378,15 + 71,85 MwSt., die er aber ans Finanzamt abführen muss, daher bleiben für ihn keine 450 €, sondern nur 378,15 €)

Für zukünftige Fälle solltest du entweder deinen Preis bei deinem Auftraggeber entsprechend erhöhen, oder mit deinem Verlader eine Vereinbarung über den Brutto-Preis treffen.

Wenn Du Kleinunternehmer bist solltest Du keine Mehrwertsteuer ausweisen.

Was deine Subunternehmer anbelangt, stellen sie dir wieder Rechnungen aus - ob mit oder ohne Mehrwertsteuer ist egal, weil Du sowieso keine Vorsteuer abziehen kannst.