Führerschein behalten trotz Drogenfahrt?

2 Antworten

Du solltest dir ganz schnell einen Fachanwalt für Verkehrsrecht suchen, am besten einen der Erfahrungen mit BtmG Geschichten hat.

Ohne kannst du kaum was machen.

Ein Kumpel von mir konnte so mal die Abgabe des Führerscheins über mehrere Jahre rauszögern (hat ihn mehrere tausend Euro nur für den Anwalt gekostet).

Die Zeit kann man dann theoretisch nutzen um nebenbei den Abstinenznachweis zu machen.

Oft ist dass Problem dass die Führerscheinstelle den Nachweis für 12 Monate fordert, man aber natürlich erst mal 12 Monate lang testen muss, um das vorlegen zu können. Mann muss das Verfahren also mit juristischen Mitteln so lange rauszögern bis man den Nachweis bereits in der Hand hat, wenn man sich mit dem Amt drauf einigt. Sonnst muss man immer erst einmal ein Jahr zu Fuß gehen.

niclas1221 
Fragesteller
 02.02.2022, 18:27

Okay vielen Dank für die schnelle Antwort, dann bin ich ziemlich am ar.... , ich habe leider zurzeit kein Geld mehr, weil ich vieles kaputt gegangen ist, dann muss ich in den sauren Apfel beißen und mit meinem Arbeitgeber das besprechen,ob er mich für die Zeit anders einteilen kann oder mich kündigen muss.

0
durfte mein Führerschein behalten weil ich nicht auffällig gefahren bin

Bei einer TF unter Drogen darf man seinen FS immer (erstmal) behalten, sofern "nur" eine OWI und keine Straftat im Raum steht ;-) Lediglich die Weiterfahrt wird für 24/48 Std. untersagt...

Hast du denn dein Blutergebnis noch nicht bekommen? Nach 2 Monaten müsste dies vorliegen. Falls du es noch nicht hast, rufe doch mal bei der Dienststelle an und erkundige dich.

Evtl. hast du Glück und den cut-off nicht gerissen, heißt: vllt. hast du unter 1 ng/ml aktivem Thc gelegen. Wenn dem so ist hat sich die Sache für dich erledigt...

Solltest du drüber liegen bekommst du einen Bußgeldbescheid über 500 Euro zzgl. der Kosten für die Blutentnahme etc. (um die 250 Euro), 2 Punkte und ein Fahrverbot von einem Monat.

Des weiteren wird sich die FEB bei dir melden. Je nachdem wie hoch der Aktivwert war, in welchem BL du lebst und ob und welche Aussagen du gegenüber der Polizei gemacht hast wird das weitere Vorgehen der Behörden sein.

Es ist durchaus möglich dass erstmal nur ein FÄG angeordnet wird um deine Konsumform zu bestimmen. Dieses könnte unter den entsprechenden Voraussetzungen mit Probierkonsum bestanden werden, auch dann hätte sich das Thema erledigt.

Von daher ist der Gang zum Anwalt zum jetzigen Zeitpunkt ein absolut überflüssiger Ratschlag ;-)