Fitness Center Außerordentliche Kündigung?

6 Antworten

Wäre die Kündigung denn fristgemäß gewesen? Eine außerordentliche Kündigung bedarf ja auch der Kulanz der Gegenseite, wenn sie nicht mit "wichtigen Grund" erfolgte.


troyliorchidea 
Fragesteller
 30.08.2019, 12:00

Umzug in eine Stadt wo es das Fitness Studio nicht gibt, war der Grund :)

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Hört sich einfach so an, als gäbe es eben keinen Grund zur außerordentlichen Kündigung, dir aber kulanterweise die Kündigung zum 30.09. angeboten wurde.


troyliorchidea 
Fragesteller
 30.08.2019, 12:00

Umzug in eine Stadt wo es das Fitness Studio nicht gibt, war der Grund

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qugart  02.09.2019, 07:16
@troyliorchidea

Das ist kein Grund, der automatisch zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Das muss im Einzelfall geprüft werden.

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Grund für die außerordentliche Kündigung?


troyliorchidea 
Fragesteller
 30.08.2019, 11:59

Umzug in eine Stadt wo es das Fitness Studio nicht gibt

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troyliorchidea 
Fragesteller
 30.08.2019, 12:02
@FGO65

Nach BGB 626 ist bei Außerordentlichen Kündigungen eine 14-tägige Kündigungsfrist einzuhalten. Wir werden Ihren Vertrag vorzeitig

zum 30.09.2019 aufheben.

Genauer Wortlaut

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Der §626 sagt nix über eine 14 tägige Kündigungsfrist.

Die 14 Tage beziehen sich auf die Kenntnisnahme eines Grundes der zur Fristlosen berechtigt.


FGO65  30.08.2019, 11:56

Was hat §626 BGB damit zu tun?

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Maximilian112  30.08.2019, 12:01
@FGO65

Ok. Aber er hat es doch in seine Frage geschrieben...... und bezieht sich darauf

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troyliorchidea 
Fragesteller
 30.08.2019, 12:01

Also das heißt, ich hätte sogar Anspruch auf Kündigung zum 30.07?

Umzug in eine Stadt wo es das Fitness Studio nicht gibt, war der Grund :)

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Maximilian112  30.08.2019, 12:05
@troyliorchidea

Das kann ich nicht beantworten. Ev steht in den AGB des Studios die ich nicht kennen kann etwas. Bisher ist deine Kü zum 30.09. bestätigt.

Ob deine Kü zum 31.08 rechtens ist weiß ich nicht.

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Sie haben mit dem Paragraphen 626 BGB begründet.

Die 14 Tage bezieht sich auf die Frist, in der die Kündigung eingegangen sein muss. Nicht auf das Ende des Vertrages. Wobei der Paragraph ja davon ausgeht, dass das Vertragsverhältnis sofort beendet ist.

Wobei der BGH ja klargestellt hat, dass du gar kein Sonderkündigungsrecht wegen Umzug hast. BGH, 04.05.2016 - XII ZR 62/15  

Bedeutet, der o.g. Paragraph greift nicht, weil ein Umzug in eine andere Stadt kein wichtiger Grund ist und somit gar keine Vorraussetzungen für eine fristlose Kündigung vorliegen.

Das bedeutet, dass du nur dann ein Sonderkündigungsrecht überhaupt hast, wenn es in den AGBs drinsteht. Wenn da nix über Sonderkündigungsrecht bei Umzug drinsteht, hast du das auch nicht.

Daher solltest du in de. AGBs nachsehen. Wenn da drinsteht, dass du wegen Umzug außerordentlich kündigen kannst, sollte da auch was über die Fristen stehen. Wenn nicht gehe ich mal von den üblichen 4 Wochen aus.

Wenn da nix drin steht, solltest du die Füße still halten. Nicht dass es dem Studio noch auffällt, dass du gar kein Sonderkündigungsrecht hast.